VKI erwirkt richtungsweisende Entscheidung zu Handelsvertreter-Haftung in Österreich

Der Verein für Konsumenteninformation veröffentlichte im Bezug auf MEL einen bemerkenswerten Beschluss des Handelsgerichts Wien.

Bei dem Fall ging es um eine Handelsvertreterin, die keine Ahnung von ihrem Produkt hatte. Der Finanzvertrieb muss konkret zu zwei Dritteln wegen Falschberatung haften, während sich die Klägerin ein Drittel wegen Mitverschulden selbst zugute halten muss, weil sie ein unterschriebenes Formular nicht gelesen hatte.

Ein „Mitverschulden“ könnte auch in der unterlassenen Lektüre von www.finanzparasiten.de zu erblicken sein … 😉

AWD und Maschmeyer contra Jacob und Formaxx

AWD steht nicht nur mit der DVAG auf Kriegsfuß, sondern hat schon seit Jahren einen anderen erklärten Erzfeind und Nebenbuhler: die Formaxx.

Nun gerade ist der langjährige Streitgenosse Jörg Jacob nicht nur von dem AWD abgewandert, sondern gleich in die Chefetage der Formaxx gerückt. Am 1.10.09 geht er dort in den Vorstand.

Mit Jacob sitzt nun schon der dritte Ex-Mitarbeiter des AWD im Formaxx-Vorstand. Ralf Steinmeister und Kai Lange (Bruder der früheren Frau des ehemaligen AWD-Chefs und Eigentümers Carsten Maschmeyer) gingen ihm voraus.

Jacob war 18 Jahre beim AWD. Dort hatte er es bis zum Vertriebschef für das Deutschland-Geschäft gebracht. Im Frühjahr 2007 schied er aus.

Der AWD warf ihm vor, noch während seiner Tätigkeit für AWD bereits an der Formaxx-Gründung gearbeitet und Mitarbeiter für den neuen Konkurrenten geworben zu haben. Über eine entsprechende Klage des AWD gegen Jacob wegen Untreue und Vertragsbruchs ist bis heute nicht entschieden. Jacob selbst hatte daraufhin den AWD wegen angeblicher Spitzel- und Abhörpraktiken angezeigt. Angeblich hatte man seinen Wagen mit Wanzen ausgestattet und seinen Wognsitz mit Kameras überwacht. Ein ganzes Team von Detektiven soll ihm auf der Spur gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Es wird gemunkelt, dass Jacob von Anfang an die treibende Kraft hinter der Formaxx-Gründung war. Nachdem das zweijährige Wettbewerbsverbot abgelaufen ist, durfte er nun offiziell bei Formaxx anfangen.

Postbank zum AWD?

Nachdem die Post ihr Netz an Briefkästen ausgedünnt hatte, ja inzwischen Montags nicht mehr so recht zustellen will und in den kommenden Jahren ihre eigenen Filialen komplett aufgeben will, soll nun auch – nachdem man Zumwinkel durch ein bei der Manager-Kaste übliches Delikt abgeschossen hatte – die Postbank verscherbelt werden. Nachdem in Rankings des Service der Postbank verhältnismäßig schlecht abgeschnitten hatte, will man den Laden offenbar nun in die Hände von jemandem legen, der es ebenfalls nicht drauf hat: dem AWD.

Im obigen Video wirbt die Postbank damit, keine Hochhäuser zu haben. Nun ja, in Berlin steht eines mit groß „Postbank“ dran. Und neulich haben die Postbänkler sogar das Watergate-Hotel in Washington gekauft … Da sind ja bekanntlich schon ganz andere dumm aufgefallen.

Bevor er – entsprechend einem Urteil – verschwindet, hier noch schnell ein Anti-Postbank-Clip vom „unabhängigen Finanzoptimierer“. Muhahaha …

AWD-Artikel in der Wirtschaftswoche

Die Wirtschaftswoche bietet einen umfangreichen Artikel zum AWD. Pflichtlektüre für Finanzvertriebler.

Sind Provisionen zurück zu zahlen?

Am 18.11.2008 entschied das Landgericht Tübingen, dass formularmäßige Saldorückzahlungsklauseln einen Handelsvertreter unangemessen benachteiligen können und deshalb unwirksam seien. Der Handelsvertreter braucht das Soll-Saldo nicht zurückzahlen.

In diesem Fall sollte der Handelsvertreter Schulden übernehmen, die sein Vorgänger aufgebaut hat. Er sollte für ein negatives Saldo auf dem Geschäftsstellenleiterkonto seines Vorgängers in Höhe von 250.000,00 € haften. Zum Zeitpunkt der Kündigung durch das Finanzdienstleistungsunternehmen wies das Geschäftsstellenleiterkonto ein Minus von etwa 380.000,00 € aus. Dem Unternehmen wurde vorgehalten, es habe gewusst, dass der Handelsvertreter Jahre benötigen würde, um die Schuld abzutragen. Ihm wurde jedoch bei Beginn der Tätigkeit in Aussicht gestellt, er werde bis zu 360.000,00 € jährlich verdienen. Das Landgericht hatte d ie Rückzahlungsklausel für unwirksam erklärt, weil sie nicht differenziere, wer den Vertrag beende. Dies sei unangemessen. Die Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel nach § 306 Abs. 3 BGB die Unwirksamkeit des gesamten Betrages zur Folge.

Das Gericht legte zugrunde, das für einen Handelsvertreter typisch sei, dass er im Gegensatz zum Unternehmer seinen Beruf regelmäßig ohne eigenen Kapitaleinsatz ausübe. Von diesem Leitbild habe die vertragliche Regelung abgewichen. Hier wurden sämtliche Risiken auf den Handelsvertreter abgewälzt. Hinzu kamen erhebliche Fixkosten für Büromiete, Möbelmiete usw.

Auf diese Weise wurde das gemeinsame Erfolgsrisiko einseitig auf den Handelsvertreter abgewälzt. Der Handelsvertreter wurde damit zur Erwerbsquelle des vertretenden Unternehmers.

Der MLP soll dagegen Berufung eingelegt haben.