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nach all den vielen betrüblichen Nachrichten über unsere Strukturvereine, schlechte Blogs und schlechte Umsätze,
jetzt mal was Heiteres fürs Wochenende über Investmentberater
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jetzt mal was Heiteres fürs Wochenende über Investmentberater
Am 14.07.2009 entschied der BGH, dass Bankberater ausdrücklich auf die Risiken einer vermeintlich sicheren Geldanlage hinweisen müssen.
Der Verweis auf das Kleingedruckte in dem so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen genüge nicht, wenn Kunden eine sichere Geldanlage wünschen.
Zwei Frauen hatten über ihre Bank bei der BFI-Bank aus Dresden Sparbriefe und Festgelder angelegt. Die BFI ging im Jahre 2003 pleite. Die BFI war dem Einlagensicherungs-Fond des Deutschen Bankenverbandes nicht angeschlossen. Die gesetzliche Einlagensicherung erstattete nur einen geringen Teil des Schadens.
In den Vorinstanzen waren die Klägerinnen gescheitert. Der BGH sagte, dass eine so genannter Beratervertrag zustande gekommen sei und die Banken haben möglicherweise ihre Pflicht daraus verletzt.
Das Verfahren wurde an das OLG Dresden zurückgegeben.
Die Entscheidung des BGH stärkt die Rechtsposition von Kleinanlegern. Der BGH hatte im Hinblick auf den Verkauf von Wertpapieren bereits die Rechte der Kunden erheblich gestärkt ( er entschied, dass über Ausgabeaufschläge und so genannte Kick-Back-Provisionen aufgeklärt werden muss).
Wer es genau wissen will, warum die BaFin gescheitert ist, und warum unser Bundesfinanzminister Peer Steinbrück in die Misere tief verstrickt ist, dem empfehle ich einen kurzen Blick in dieses Video!
dass die BaFin aufgelöst werden soll?
Die FDP plant dies im Rahmen des Verwaltungsabbaus schon lange. Seit der Finanzkrise haben sich die CDU und CSU dem angeschlossen. Schließlich habe die BaFin die Probleme bei der Hypo-Real-Estate-Bank und bei der Düsseldorfer IKB nicht rechtzeitig erkannt. Die BaFin sei ihren Aufgaben nicht gewachsen, so die FDP in ihrem Wahlprogramm.
Wenn die CDU und die FDP die Wahl gewinnen, wird die BaFin in die Bundesbank integriert.
Beide, BaFin und Bundesbank, überwachen übrigens den Finanzmarkt. Die Bundesbank prüft die Banken und teilt die Ergebnisse der BaFin mit.
Die BaFin sei unter allen Behörden die „unfähigste“. Ihren Mitarbeitern fehle es an „elementaren Kenntnissen des Kapitalmarktrechtes“. „Dafür verdienen sie nebenbei noch ein Zubrot mit Seminaren für Firmen, denen sie erklären, wie man Konflikte mit der BaFin am besten vermeidet“, so Prof. Ekkehard Wenger aus Würzburg.
Getreu dem Motto „wir haben den Kaffee auf“ hat der Verein Wirtschaft im Wettbewerb e.V. angeblich beim Landgericht Hamburg eine Klage gegen Tchibo Direct GmbH eingereicht.
Tchibo verkauft nämlich nicht nur Kaffee, sondern auch Versicherungen. Angeblich fehle es hier am entsprechenden Vermittlerregistereintrag und an der fehlenden Gewerbeerlaubnis.
Schon am 14.05.2008 hatte das Landgericht Wiesbaden entschieden, dass Penny in ihren Märkten auch keine Versicherungsverträge verkaufen darf (wir berichteten). Das Gericht meinte zutreffend, auch dies sei eine erlaubnispflichtige Versicherung gemäß § 34 d GewO.