Kritik an Ergo und Generali wegen Verkauf von Lebensversicherungen

Die Verkäufe klassischer Lebensversicherungen von ERGO und Generali stehen in der Kritik. Bekanntlich wollen ERGO und Generali ihre klassischen Lebensversicherungen verkaufen. Die AXA erwägt, dies ebenso zu handhaben.

Axel Kleinlein ist Versicherungsmathematiker und als Kritiker gefürchtet.  Er vertritt die Auffassung, dass sich mit dem geplanten Verkauf große Lebensversicherer millionenfach aus ihrer Verantwortung zurückziehen. Dadurch wird in der Deutschen Lebensversicherung die Altersvorsorge von mindestens 10 Mio. Menschen gefährdet.

Er sieht den 28.09.2017 als ein Datum, welches in die Geschichte der Deutschen Versicherungswirtschaft eingehen wird. An diesem Tag hatte die Generali ihre Pläne bekannt gegeben, sowie die bevorstehende Übernahme der DVAG des Generali-Vertriebs.

Mehr dazu hier in einem Interview des Mangermagazins mit Herrn Kleinlein.

Böhmermann, Maschmeyer und die Ferres

Heute Abend gibt Carsten Maschmeyer in der Höhle der Löwen wieder Tipps zum Reichwerden.

Im Stern berichtet Veronika Ferres darüber, wie sehr sie unter der „Kampagne“ gegen ihren Ehegatten Maschmeyer gelitten hatte, oder anderes gesagt „initiierten bösen Presseberichte mit brutalen Schlagzeilen“.

Stefan Schabirosky schrieb ein Buch über diese bösen Presseberichte. Nachdem er sich mit dem AWD (jetzt Swiss Life) überworfen hatte, stieg er bei der DVAG ein, dem Konkurrenten des AWD. In dem Enthüllungsbuch behauptet er, er sei von der DVAG für die initiierten bösen Berichte  bezahlt worden.

Jetzt bekommt das Kapitel  ein ganz neues Licht. Fokus berichtet nämlich, dass Maschmeyer dieses Buch unterstützt habe. Einen Verlag habe Schabirosky erst nicht finden können. Maschmeyer hatte dann ihm dabei geholfen.

Eine Kampagne gegen die Kampagne also? Bei aller „Kampagnerei“ erinnert Jan Böhmermann in Neo Magazin Royale an Maschmeyer.

Wer die Höhle der Löwen partout nicht sehen möchte, oder aber etwas Unterhaltung in den Werbepausen sucht, kann sich ab Minute 16:05 Böhmermanns Erinnerungen zur causa Maschmeyer in der ZDF Mediathek  https://www.zdf.de/comedy/neo-magazin-mit-jan-boehmermann/neo-magazin-royale-mit-jan-boehmermann-vom-28-september-2017-100.html   angucken.

Im Rechtsstreit mit OVB kann Arbeitsgericht zuständig sein

Das Landgericht Frankfurt an der Oder hat am 5.9.2017 in einem Rechtsstreit zwischen einem ehemaligen Berater und der OVB den Rechtsstreit gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 3a, 5 Abs. 3 ArbGG im Beschlusswege an das zuständige Arbeitsgericht verwiesen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a ist das Arbeitsgericht zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. § 5 Abs. 3 ArbGG legt fest, wann ein Handelsvertreter als Arbeitnehmer einzustufen ist.

Hierfür sind nach dem Arbeitsgericht zwei Voraussetzungen erforderlich: einerseits darf der Handelsvertreter während der letzten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses durchschnittlich im Monat nicht mehr als 1.000,00 € vom Unternehmen bezogen haben, andererseits muss gemäß § 92 a HGB die Untergrenze der vertraglichen Leistungen festgesetzt werden können.

Das Nichtüberschreiten der Verdienstgrenze hatte die OVB nicht angegriffen, vielmehr hatte Sie im schriftlichen Verfahren diesen Punkt als „irrelevant“ dargestellt.

Das Gericht entschied, dass der Handelsvertreter ein „Einfirmenvertreter“ im Sinne des oben genannten § 92a Abs. 1 HGB sei. Die Parteien hatten nämlich vertraglich vereinbart, dass der Vermögensberater hauptberuflich (im Sinne der §§ 84, 92 HGB bzw. 34d GewO, §§59 ff. VVG) tätig wird.

Auch wenn dies eine nebenberufliche Tätigkeit zulasse, sei er dennoch einem Angestellten „ähnlich angelagert“.

Die Chancen, die sich für ihn aus einer nebenberuflichen Tätigkeit ergeben könnten, seien gegenüber derer eines Mehrfirmenvertreters begrenzt.

Auch wenn sich aus der Bezeichnung der Hauptberuflichkeit ableiten lasse, dass eine nebenberufliche Tätigkeit dennoch möglich wäre, sei der Vermögensberater dennoch wie ein Einfirmenvertreter gestellt.

Dementsprechend sei er als Arbeitnehmer einzustufen und falle unter den Anwendungsbereich des §5 Abs. 3 ArbGG.

Es waren mal 37.000 Vermögensberater

Der Großvertrieb DVAG übernimmt den Vertrieb der Generali. 2800 Mitarbeiter des Exklusiv-Vertriebs der Generali (EVG) betrifft dies.

Während diese Entscheidung mit allerhand Zahlen von der DVAG bekanntgegeben wurde, wurde eine Zahl vermisst. Während von 3400 Direktionen und Geschäftsstellen die Rede ist, fehlt die aktuelle Zahl der Vermögensberater.

Früher waren es mal viele.  Von 37.000 Vermögensberatern war mal im Spiegel zu lesen. Es dürften bis heute einige gegangen sein.

Im Wikipedia werden aktuell 14.000 hauptberufliche Vermögensberater genannt.

Offizielle Angaben fehlen.

Vermögensberater verkaufen ab 1.1.2018 keine AachenMünchner-Produkte mehr

Wenn der Vermögensberater klingelt, wird es ab 1.1.2018 heißen, dass man keine Versicherungen der AachenMünchner und der Central mehr hat. Es gibt dafür nur noch einzig und allein die Generali.

Die Vermögensberater werden sich umstellen müssen.

Gleichzeitig fördert die Generali sogar noch die Online-Konkurrenz im eigenen Hause, denn der eigene Onlineanbieter Cosmos-Direkt soll noch gestärkt werden und Produkte wie Sach-, Kranken- und Rechtschutzversicherungen anbieten.

Die 2800 Generali-Mitarbeiter werden künftig in anderer Form und für die DVAG arbeiten. Dazu wird die Generali nach Angaben der DVAG eine neue Gesellschaft gründen, die dann von der DVAG übernommen werden soll. Warum dieser Umweg eingeschlagen wird, ist auf der Pressemitteilung der DVAG nicht zu erfahren. Ob es damit zu tun hat, dass eine Abspaltung bzw. Umwandlung vereinfacht werden soll, kann dahingestellt bleiben.

Zunächst wurde noch von einigen Insidern vermutet, die „Generalisten“, die Vertriebler der Generali (EVG) also, würden von der Allfinanz DVAG übernommen.

Im Hause Generali gibt es große Änderungen. Die Vermögensberater werden sich umstellen müssen.

Den Unfall-und Schadenversicherer Generali Versicherung AG wird es so nicht mehr geben. Sie wird mit der Schwester-Gesellschaft AachenMünchener Versicherung AG verschmolzen. Es soll zudem eine neue Dialog-Sachgesellschaft gegründet werden, die das Maklergeschäft der (alten) Generali Versicherung AG übernimmt. Dorthin sollen auch die Bestände übertragen werden. Die Dialog Lebensversicherung ist bereits heute reiner Maklerversicherer.

Veränderungen ergeben sich auch für die AdvoCard Rechtsschutzversicherung AG und die Central Krankenversicherung AG. Beide Unternehmen sollen organisatorisch in die Generali Versicherung, bzw. die Generali Leben, eingebunden werden. Aachen Münchner als Marke wird es dann nicht mehr geben.