Gegen Ex-OVB-Berater wird strafrechtlich ermittelt

Ein ehemaliger Mitarbeiter der OVB Vermögensberatung AG aus Köln soll über mehrere Jahre hinweg Kundengelder veruntreut haben. Dies geht aus einer Stellungnahme  der Staatsanwaltschaft Mainz hervor. Näheres dazu schreibt fondprofessionell.de

Geschädigt worden sein sollen etwa 160 Anleger, die dem ehemaligen OVB-Berater ihre Vermögensanlage anvertraut hatten.

Dieser soll unter dem Deckmantel der OVB Kundengelder von etwa 3 Mio €  in bar eingesammelt haben. Er offerierte den Kunden hohe Ertragsmöglichkeiten und nutzte teilweise offizielle Unterlagen der DWS-Investment S.A.

Der Beschuldigte war seit 1989 als Handelsvertreter für die OVB tätig. Im April 2016 hat sie dem Berater fristlos gekündigt. Die OVB selbst weist die Verantwortung von sich. Schließlich waren nur Gelder veruntreut, die Produkte betrafen, die nicht von der OVB angeboten wurden. Auch die Staatsanwaltschaft macht der OVB keine Vorwürfe. Die OVB selbst hatte Anzeige wegen Verdachts auf Betrug, Urkundenfälschung und Untreue gestellt.

Lässt sich das Urteil des OVG Berlin umgehen?

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin die gleichzeitige Anmeldung zweier GmbHs sowohl als Versicherungsmakler als auch als Versicherungsberater ablehnte, fragt sich, ob ein anderes Ergebnis in anderer Unternehmenskonstellation hätte erreicht werden können.

Die Antwort: Wohl nicht.

Meldet man beispielsweise eine GmbH & Co. KG an, so wird auch hier bei der Anmeldung auf die GmbH abgestellt. So dürften zumindest die meisten IHKs verfahren. Die GmbH wird angemeldet, obgleich das Tagesgeschäft über die GmbH und Co KG abgewickelt wird.  Für die GmbH muss auch der Prüfungsbericht abgegeben werden.

Insofern kommt es auch hier, ebenso wie bei der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin, auf die GmbH an. Eine Anmeldung als GmbH & Co. KG bringt dann auch kein anderes Ergebnis, schon deshalb nicht, weil das Gericht ja die Entscheidung damit begründet hat, dass bei der Inhaberschaft der GmbHs Personenidentität vorliege. Einer Person gehörten beide GmbHs.

Solange man dies nicht „umgeht“, ist das gleiche Ergebnis zu erwarten wie in dem Urteil.

Gleichzeitig Versicherungsberater und -makler nicht erlaubt

Das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg hatte am 31.03.2017 entschieden, dass es nicht zulässig sei, als Inhaber gleichzeitig zwei Unternehmen angemeldet zu haben. Eins als Versicherungsmakler und eins als Versicherungsberater. In dem Fall muss man sich entscheiden, ob man Makler oder Versicherungsberater sein will. Eine Erlaubnis für beide Firmen erhält man ansonsten nicht.

Eine – natürliche – Person hatte zwei GmbH’s angemeldet. Bei beiden war sie als Gesellschafter eingetragen. Bei beiden GmbH’s hatte dieselbe natürliche Person jeweils deren Geschäfte geleitet. Nach Ansicht der Richter führe dies zu einer Interessenskollision.

Das Gericht stellte den Makler mit dem eines Versicherungsvermittlers gleich.

Ein Versicherungsberater müsse versicherungsunabhängig sein. Ein Makler sei nicht versicherungsunabhängig. Eine Versicherungsunabhängigkeit entfalle nicht schon, wenn keine Abhängigkeit von Versicherern bestehen würde.

Das Erfordernis der Versicherungsunabhängigkeit schließe eine Mischtätigkeit als Versicherungsberater und Versicherungsvermittler (-Makler) aus. Somit wurde die Erlaubnis, als Versicherungsberater gemäß § 34e GewO tätig zu werden, versagt.

Zeit der Erinnerungen

Die Finanzdienstleistungsbranche sollte eigentlich sauber werden. Verbraucherschützer sind seit Jahren bemüht, Weichen in Richtung zuverlässige Beratung zu stellen.

Neben einigen Gesetzesreformen, über die hier im Blog berichtet wird, gibt es auch Ansätze um eine Selbstregulierung.   So hat die Versicherungswirtschaft einen Verhaltenskodex aufgestellt. In diesem Kodex wurde unter anderem unter dem Punkt Complience der Umgang mit sog. Incentives geregelt. Incentives sind Anreize für Handelsvertreter, außerhalb der üblichen Provisionen weitere Leistungen zu erhalten. Weil die Zahlungen an die Vertriebe und Handelsvertreter dem Kunden gegenüber offengelegt werden sollen, um Vertrauen zu schaffen, sind Incentives sehr umstritten. Incentives wie der Besuch eines Budapester Bordells gerieten in die Negativschlagzeilen.

In der letzten Zeit beeinträchtigten jedoch weitere Negativschlagzeilen die Finanzdienstleistungsbranche.

In Sachen S&K wurden endlich nach jahrelangem Prozess Urteile gefällt. Onlinevermittler wie Check24 und Unister gerieten in die Schlagzeilen.

Ein dickes Verfahren läuft noch gegen die Dresdner Finanzgruppe Infinus.

Über die MEG uns seinen umtriebenen Ex-Chef Göker wird auch ab und zu berichtet. Das Verfahren läuft noch.

Kaum ist ein Verfahren wie das gegen S&K vorbei, erinnert man sich gern an ältere Schlagzeilen. Jetzt wurde über die Wandlung des Malte Hartwieg berichtet. Früher sah es so aus, als hätten Göker, Stephan S., Jonas K. und Hartwieg den gleichen Modeberater.

„Wegen des Verdachts auf Anlegerbetrug in Millionenhöhe ermittelt die Staatsanwaltschaft München gegen den Investor Malte Hartwieg und dessen Geschäftspartner“, schreibt das Managermagazin. Auch Hartwieg soll ein Schneeballsystem betrieben haben. Seinem aktuellem Outfit zufolge scheint er sich schon auf schlechtere Zeiten eingestellt zu haben. Mit der Dima24 soll er Anlagen in Höhe 300 Mio Euro auf dem grauen Kapitalmarkt „verloren“ haben.

Im Urlaub auf den Spuren der Vermögensberater

In meinem Urlaub begab ich mich auf die Spuren der Vermögensberater. Im Jahre 2014 hatte die DVAG einige erfolgreiche Vermögensberater und ihre Lebenspartner auf vier AIDA-Schiffen gleichzeitig eingeladen.

Ohne Einladung jedoch, durfte ich mit Ehefrau die Nordsee auf der AIDAprima eine Woche bereisen. Vermögensberater konnte ich nicht begegnen. Trotz Spurensuche gab es auch deshalb eine Woche keinen beruflichen Austausch. Die Vermögensberater sollen übrigens in diesem Jahr mit MEINSCHIFF unterwegs gewesen sein.

Ich durfte jedoch eine ganz neue Erfahrung machen, die des erfolgreich-sinnlosen Beschwerdemanagements. Weil meine Kabine offensichtlich zu nah am Motor war, waren die Nächte ungewohnt laut. Dieses wurde der Rezeption der AIDA mitgeteilt. Anschließend dufte ich das volle Aida-Programm eines modernen Beschwerdesystems kennenlernen.

Phase 1 des Beschwerdemanagements:

Zunächst erhielt ich am dritten Urlaubstag einen Brief der AIDA mit der Nachricht, dass man nicht mit einer anderen Kabine abhelfen könne. Eigentlich war für mich ab jetzt das Thema erledigt.

Phase 2 des Beschwerdemanagements:

Einen Tag später gab es eine Einladung (3-Gang Menü für zwei Personen) in ein – wie ich dachte – kostenpflichtiges Restaurant. Unsere Tischnachbarn erklärten uns dort, dass die „Kostenpflichtigkeit“ auf die Getränke beschränkt sei, während das Essen in diesem Restaurant eh für alle kostenlos sei. Mit diesem Wissen gönnte ich mir noch ein Bierchen mehr.

Phase 3 des Beschwerdemanagements:

Nachdem dann das Restaurantthema für mich eigentlich abgeschlossen war, erhielt ich noch eine Einladung zum Beschwerdemanager. Mit diesem mussten wir zuvor an der Rezeption einen Termin vereinbaren. Der Beschwerdemanager eröffnete das Gespräch mit der Frage, warum es mir im „French Kiss“ nicht geschmeckt habe (bei dem „French Kiss“ handelt es sich um ein weiteres Restaurant auf der AIDAprima, welche sich bis dahin noch nie betreten hatte). Ich entgegnete ihm zu seiner Überraschung, dass ich mich wegen der lauten Maschinengeräusche beschwert hatte und ich um eine andere Kabine bat, aber dass wir uns eigentlich schon damit abgefunden hatten. Dann wurde dies sorgfältig im Beschwerdebuch eingetragen.

Das Beschwerdebuch war in etwa so groß wie ein halbes iPhone 6, es hatte also allenfalls das Format DINA8 von 52 x 74 mm.

Dies blieb natürlich nicht unerwähnt. Ich fragte den Beschwerdemanager, mit welchem Optimismus er in das Gespräch gegangen ist, wenn sein Beschwerdebuch ein Größe (Kleine wäre das richtige Wort) von ein paar Quadratzentimetern habe. Eine Antwort erhielt ich darauf nicht. Am Ende des Gespräches sagte ich ihm, dass unsere größte Beschwerde im Hinblick auf das Beschwerdegespräch erfolgt. Er möge bitte in seinem kleinen Buch eintragen, dass es unprofessionell sei, erstens nicht vorbereitet in das Gespräch zu gehen und zweitens den Gästen aufgrund der Größe (Kleine muss es eher heißen) des Beschwerdebuches das Gefühl gibt, überhaupt nicht ernst genommen zu werden. Der Beschwerdemanager wollte mir am Ende des Gespräches nicht mehr die Hand geben. Warum, weiß ich allerdings nicht.