Strafprozess heißt Hören und Staunen

Strafprozess heißt Hören und Staunen schreibt das Handelsblatt über das herannahende Ende eines erstaunlichen Prozesses. In Sachen S&K dürfte das Landgericht Frankfurt bald das Urteil fällen.

Die Beweisaufnahme ist zu Ende, die Plädoyers sind gesprochen. Plädoyers mit Emotion und Rage. Über den Papst und Kinderkriegen wurde plädiert. Und dass der Sprung aus dem Gerichtsfenster des Angeklagten S nicht dazu diente, zu fliehen, sondern nur ein Akt der Verzweiflung war. Irgendwie denkt man, wenn man das hört, zwangsläufig an den Hund, der nur spielen will, sich aber bedauerlicherweise in einem Bein verbissen hat.

Meine Empfehlung für das Wochenende ist eine Googlesuche nach den neuen Ereignissen über den S&K – Prozess.

Am 29.3.17 werden die Urteile erwartet. Leider werde ich an diesem Tag – wie auch an den S&K-Verhandlungstagen davor – dann nicht in Frankfurt sein. Die Finanzdienstleistung steckt bekanntlich überall voller Emotionen und Überraschungen, so dass ich schon in meinen  Zivilprozessen immer schon  genug hören und staunen darf.

Auf die Form kommt es an

Über eine merkwürdige Entscheidung berichtet Cash.online am 23.03.2017.  Am 1. März 2017 (AZ.: 7 U 3437/16) urteilte das Oberlandesgericht München, dass ein Handelsvertreter auch dann einen Buchauszug bekomme, wenn er jahrelang die Provisionsabrechnungen unbeanstandet entgegengenommen hat. Soweit deckt sich diese Entscheidung mit der herrschenden Rechtsprechung.

Das bayerische OLG entschied aber auch, dass der Handelsvertreter nicht das Recht habe, dem Unternehmen vorzuschreiben, in welcher Form es den Buchauszug zu erbringen habe. „Dieser müsse zwar klar und übersichtlich sein, weitergehende Anforderungen seien dem Paragrafen 87c Absatz 2 Handelsgesetzbuch (HGB) aber nicht zu entnehmen“.  Der Buchauszug muss deshalb nicht in EDV-verwertbarer Form oder auf Papier bereitgestellt werde.

In welcher Form, Farbe, Schrift oder Zeichen der Buchauszug nach Auffassung der Münchner Richter erfolgen könnte, verrieten sie nicht. So hat das OLG Tür und Tor für alle möglichen Tricks geöffnet, um das Lesen eines Buchauszugs möglicherweise zu erschweren. Es gab schon Buchauszüge, die auf jeder dritten Seite codiert waren – stets mit einem anderen Code. Dies stellt allerdings eher die Ausnahme dar.

Kürzlich bot die DVAG einem Vermögensberater an, statt eines Buchauszugs doch lieber sämtliche Daten aus dem Onlinesystem herauszuziehen. Bevor jemand auf die Idee kommt, dies auch zu tun, sollte jedoch vorher die Einwilligung eingeholt werden. Schließlich hat ja die DVAG die Daten eingespeist. Es handelt sich somit um – aus Sicht des Vermögensberaters – fremde Daten.

Einem anderen ehemaligen Vermögensberater wurde kürzlich unterstellt, er habe diese Daten für eigene Zwecke, genauer gesagt um umzudecken,  genutzt. Ihm wurden deshalb einige Paragrafen aus dem Bundesdatenschutzgesetz sowie des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb vorgehalten.

Üblicherweise wird jedoch der Buchauszug auch nicht in einer bestimmten Form eingeklagt. Er wird deshalb auch nicht in einer bestimmten Form ausgeurteilt. Und üblicherweise gibt es nach Verurteilung des Unternehmens auf Erteilung eines Buchauszugs auch keinen Streit über die Form des Buchauszugs, allerdings oft über den Inhalt des Buchauszugs.

Interessant ist allerdings die Frage, ob bei Erteilung eines Buchauszugs gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen wird. Was wäre z.B., wenn ein Versicherungsnehmer die Weitergabe und Nutzung seiner Daten verboten hat und diese in Form des Buchauszugs an ehemalige Mitarbeiter herasugegeben werden? Diese Frage ist aber eher theoretischer Natur. Der Kunde, der von der Weitergabe der Daten betroffen wäre, erfährt von dem Buchauszug normalerweise nichts.

Umzug

Nicht nur die DVAG ist umgezogen, auch der Anwalt, der schon viele Vermögensberater vertreten und beraten hat, steht davor.

Rechtsanwalt Kai Behrens befindet sich ebenfalls im Umzugstrubel. „Zu klein und zu eng“ soll es geworden sein.

Seine neue Anschrift lautet ab 01.04.17 Friedrich- Ebertstr. 135-137 in 48153 Münster. Am Ende der Woche soll der Umzug abgeschlossen sein. Behrens schwärmt von seinen neuen Anwaltskollegen und 350 qm. Wenn das nicht Platz genug ist…..

DVAG umgezogen

Die DVAG hat 2017 mit Reformen begonnen.

Dr. Phillipp Heigl, bis dahin Anwalt von SKW Schwarz Rechtsanwälte, ist jetzt laut Linked in Leiter der Rechtsabteilung der DVAG.

Außerdem zog man um. Die neue Adresse lautet: Wilhelm-Leuschner-Straße 24, 60329 Frankfurt am Main.

Bekanntlich gibt es einen neuen Vermögensberatervertrag, dessen Rücksendung die DVAG bis Ende März erhofft. Wie viel Vermögensberater von dem neuen Vertrag Gebrauch machen, ist hier nicht bekannt. Bekannt ist nur, dass einige den Vertrag jedenfalls nicht unterschreiben werden. Wie bei allen Verträgen gilt es, die Vertragsklauseln vor der Unterschrift gut zu lesen.

Der Countdown läuft

Bis zum 31.3.2017 können Vermögensberater den neuen Vermögensberatervertrag zurückschicken. Bis dahin gilt das neue Angebot auf Abschluss des neuen Vertrags. Einige Vermögensberater halten mit der Unterschrift wohl noch zurück. Sie wurden kürzlich an den Stichtag noch einmal erinnert. Die DVAG tat viel, um auf den neuen Vertrag aufmerksam zu machen. Neben Seminaren wurde eigens eine Broschüre herausgegeben mit dem Titel „Informationen zum neuen Vermögensberatervertrag“. Aus Sicht der DVAG ist der neue Vertrag sehr ausgewogen.