Honorarberatung

Das neue Gesetz über die Honorarberatung

Das neue Gesetz über die Honorarberatung soll bald kommen. Aber vieles ist noch Augenwischerei.

Nach dem neuen Gesetz dürfen sich Finanzberater Honorarberater nennen, wenn sie sich die Vermitt­lung von Wert­papieren wie Zertifikaten, offenen oder geschlossenen Fonds ausschließ­lich durch ein Honorar vom Kunden bezahlen lassen. Die Honorarberatung soll nicht für Bauspar­verträge, Versicherungen, Kredite und Spar­produkte gelten. Der Versicherungswirtschaft ist es damit gelungen, durch diese künstliche Aufspaltung das alte und fragwürdige System der Provisionsberatung zu retten.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.

Die Positionen von Opposition und Regierung liegen weit auseinander. SPD und Grüne wollen, dass der Honorarberater nicht nur – wie in dem Gesetzesentwurf vorgesehen – über Finanzanlagen beraten und vermitteln darf, sondern die ganze Produktpalette (einschließlich Versicherungen) anbieten kann.

Außerdem ist fraglich, ob allgemein Nettopolicen verpflichtend eingeführt werden soll. Dies verlangt Rot-Grün. In dem Fall könnte für jedes Produkt eine Alternative durch den Honorarberater angeboten werden.

Zurzeit befindet sich die Überarbeitung noch in den Kinderschuhen. Da es Nettopolicen nur eingeschränkt gibt, kann der Honorarberater eben auch nur begrenzt Produkte anbieten.

Es fehlt bisher auch jegliche Regelung über die Gebühren. Auch die Qualifikation des Honorarberaters soll bisher nur ungenügend geregelt worden sein. Man sollte lediglich über Marktübersicht verfügen. Der Honorarberater muss sich bei der jeweiligen Industrie-und Handelskammer eintragen lassen. Außerdem darf er nicht nebenbei Beratung auf Provisionsbasis anbieten.

Wer bei McDonald schlechte Pommes bekommt, wird auch nicht darüber beraten, dass es bei Burger King bessere gibt

Der Bundestag setzte bekanntlich am 19.1.12 seine Debatte über die Honorarberatung fort.

Hier kann man es nachlesen. Ab Seite 83 beginnt der TOP.

Beispielhaft die Rede von Frau Kerstin Tack von der SPD:

Kerstin Tack (SPD):
„Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wer heute eine Versicherung
oder einen Fonds abschließen möchte, der
wird hierzu kostenlos vom Versicherungsvermittler oder
Bankberater beraten. Zahlungen erfolgen erst bei Abschluss
und gehen häufig über die gesamte Laufzeit als
Provisionen.
Ich möchte dazu exemplarisch einen Sachverhalt
schildern: Frau Meyer wird von ihrem Bankberater eine
Stunde lang beraten. Schließlich schlägt er ihr den Kauf
von Investmentfondsanteilen im Wert von 20 000 Euro
vor. Der Bankberater erhält dafür von der Bank eine Abschlussprovision
in Höhe von ungefähr 1 000 Euro.
Hinzu kommen jährliche Bestandsprovisionen von bis
zu 400 Euro.
Alles dies zahlt Frau Meyer. Wenn sie ganz genau
hinschaut, findet sie im Produktinformationsblatt die
Formulierung: 5 Prozent Abschlussprovision, 2 Prozent
Bestandsprovision. Frau Meyer hat also für die Beratung
mit Abschluss bei der Bank roundabout 1 000 Euro gezahlt.
Auf diese Art und Weise, durch Provision, erfolgt
in Deutschland die Bezahlung des Finanzvertriebs.
Die Alternative dazu ist naheliegend und Gegenstand
unseres heutigen Antrags: die Bezahlung des Beraters
durch ein Honorar als zeitliche Vergütung seiner Tätigkeit,
also die sogenannte Honorarberatung. Wir gehen
davon aus, dass Frau Meyer in unserem Beispiel ein Honorar
bezahlt hat, das für eine einstündige Beratung etwa
150 bis 250 Euro beträgt. Somit ergibt sich ein Unterschied
im Vergleich zur Provisionsberatung in der Bank
von zu Beginn 800 Euro.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns über
alle Fraktionen hinweg einig, dass wir zur Provisionsberatung
eine Alternative anbieten wollen. Wir wollen die
unabhängige Honorarberatung etablieren, und wir wollen,
dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern bei
der Beratung Wahlfreiheit ermöglicht wird. Wir wollen
kein Verbot der Provisionsberatung. Die SPD will in
Deutschland die Honorarberatung schnell voranbringen.
Die Signale des MiFID-Entwurfs der EU-Kommission
kennen wir: Auch hier wird eine provisionsunabhängige
Beratung gefordert. Das heißt, wir werden in Deutschland
die Honorarberatung auch über die Ratifizierung
der entsprechenden europäischen Richtlinie erhalten. Da
wir auf diesen Prozess nicht zu warten brauchen und die
Inhalte des MiFID-Entwurfes bereits kennen, wollen wir
mit unserem Antrag jetzt die Honorarberatung in
Deutschland etablieren.
(Beifall bei der SPD)
Honorarberater kann nach unseren Vorstellungen nur
derjenige sein, der bei oder im Zusammenhang mit der
Beratung kein Geld von Dritten erhält. Dazu gehören
auch die Bestandsprovisionen. Ferner wollen wir ein
klares Berufsbild. Wir unterscheiden uns an dieser Stelle
sehr bewusst vom Vorschlag der Provisionsdurchleitung,
der vom BMELV gekommen ist. Wenn wir die Beratungsleistung
anerkennen, dann ist das aus unserer Sicht
nur konsequent. Denn diese wird entlohnt, und dafür be

darf es keiner Provision, auch nicht einer, die an den
Kunden fließt. Wir brauchen daher als Grundvoraussetzung
der Honorarberatung Nettotarife für die Produkte.
Wir möchten, dass die Anbieter auch dazu verpflichtet
werden. Damit die Honorarberatung funktioniert und die
Palette der Angebote groß ist, brauchen wir eine stärkere
Ausweitung der Nettotarife. Das müssen wir regeln.
Ein weiterer Grundpfeiler zur Herstellung des nötigen
Vertrauens in die Honorarberatung wird auch sein, dass
die Honorarberaterinnen und Honorarberater in allen Bereichen
des Finanzmarktes inhaltlich beraten können und
entsprechend qualifiziert sind. Ob ein Versicherungsoder
ein Kapitalanlageprodukt besser geeignet ist, ist
ebenso zu bewerten wie die realistische Möglichkeit einer
Darlehensaufnahme. Deshalb fordern wir für den
Honorarberater die Kenntnisse in allen Teilbereichen.
Expertenwissen ist gut und richtig, aber man muss auch
andere Produkte mit abwägen, wenn man den Verbraucher
oder die Verbraucherin adäquat beraten will.
Besonders wichtig zur Regelung der Honorarberatung
ist der Schutz vor schwarzen Schafen durch klare Wohlverhaltensregeln
und eine geeignete Fachaufsicht. Die
Beaufsichtigung der Honorarberater in fachlicher Hinsicht
kann aus unserer Sicht ausschließlich durch die
BaFin erfolgen.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Nicole
Maisch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Die Zersplitterung der Aufsicht zwischen den Gewerbeämtern
auf der einen Seite und der BaFin auf der anderen
Seite, wie wir sie in den letzten Monaten erlebt haben,
ist aus unserer Sicht – das haben wir häufig genug
gesagt – die falsche Konsequenz aus der Finanzmarktkrise.
Deshalb fordern wir ganz klar eine Zentralisierung
der Aufsicht bei der BaFin.
Aus unserer Sicht sind die Einheitlichkeit des Finanzvertriebes,
eine einheitliche Aufsicht und einheitliche
Pflichten wichtig. Das soll unabhängig von der Frage
sein, wer die Aufsicht durchführt und um welches Produkt
es sich handelt. Daneben gilt – auch das habe ich
schon gesagt; da befinden wir uns in Übereinstimmung
mit dem MiFID-Entwurf –: Wir wollen eine vollständige
Befreiung von Provisionszahlungen für die Honorarberatung.
Das ist konsequent.
(Beifall bei der SPD)
Ich komme zum Schluss. Dass die Regierungskoalition
heute der Verbraucherministerin die Zuständigkeit
für dieses Thema wegnehmen will, ist hoffentlich dem
Willen geschuldet, dass man es tatsächlich rasch regeln
will. Denn wir wissen: Die Verbraucherministerin
kommt in der Regel über den Status einer Ankündigung
nicht hinaus.
(Beifall bei der SPD und der LINKEN –
Ulrich Kelber [SPD]: Das Ministerium ist ja
auch gar nicht vertreten!)
Wir halten die Anbindung an den Verbraucherschutz
für wichtig, weil dieses Thema Teil des Anlegerschutzes
ist. Ich möchte Sie daher dringend bitten, der Verbraucherministerin
lieber eine deutliche Ansage zu machen,

hier ein Gesetz vorzulegen, als ihr heute das Vertrauen
zu entziehen.
Herzlichen Dank.“
(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Irgendwann wurde dann von der geistreiche Einwand erhoben, der zu dieser Überschrift veranlasste.

Ilse Aigner fängt sich wegen Honorarberatung Ohrfeige ein

Gestern wurde im Bundestag über die Einführung der Honorarberatung debattiert.

Das Thema hieß „Verbraucherschutz staerken – Honorarberatung etablieren“.

Einstimmig hatte dann der Bundestag Frau Aigner die Verantwortung für die neuen gesetzlichen Regelungen entzogen. Formell heißt dies, dass nunmehr der Finanzausschuss und nicht mehr der Verbraucherausschuss zuständig ist.

Bereits seit 2008 hat Ilse Aigner das Gutachten in ihren Händen, das die Notwendigkeit der neuen gesetzlichen Vorgaben unterstreicht.

Die SPD hält Aigner vor, dass sie außer ein paar Papieren für die Presse nichts unternahm.

Hier die Eckpfeiler der Forderungen der SPD.

Zum Schluss heißt es in dem Thesenpapier der SPD : Damit es nicht immer heißt : Beraten und verkauft.

Schlecht beraten fühlten sich offensichtlich nicht nur die Abgeodeneten des Bundestages. Da Ilse Aigner nichts unternahm und schon als Ankündigungsministerin betitelt wurde, beantragte die SPD die „Federführung beim Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“. Die CDU/FDP setzte sich durch, entzog ebenso Frau Aigner die Federführung und übertrug diese dem Finanzausschuss.

Die Angst der Vertriebe vor der Honorarberatung

Die Angst vor der Honorarberatung greift um sich. Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski hat im Auftrag von Prisma Life die Folgen der gesetzlichen Einführung der Honorarberatung auf die Versicherungs- und Finanzbranche untersucht. Er kam zu einem für Makler und Vermittler bedrohlichen Ergebnis.
Viele Kunden würden sich zunächst bei Makler oder Vermittler beraten lassen, und anschließend eine Versicherung mit einer Nettopolice abschließen, so Prof. Schwintowski.

Makler und Vermittler würden diesen Wettbewerb nicht lange durchhalten können und müssten wie die Honorarberater eine Beratungsgebühr erheben. Prof. Schwintowski meint sogar, dass Bruttoprodukte dann gar keine Chance mehr haben würden, weil der Nettopreis öffentlich ist und die Tarife für Honorarberater auch.

Die Branche soll sich angeblich gegen eine Gesetzesänderung wehren. Schließlich sieht sie offensichtlich ihre Felle wegschwimmen.

Näheres im Financial Times vom 18.10.2011

Kommentare erwünscht

Philosophisches zum Lachschen Fehler

Nachtrag zu gestern. Nachdenkliches und Aufklärendes.

Der Lachsche Artikel wurde 23 Mal kommentiert, während der Beitrag selbst nur aus  5!!! Sätzen bestand, die zudem inhaltliche Fehler aufwiesen.

Nochmals : Lach glaubt, dass der Berufsverband Deutscher Honorarberater e.V. die Abschaffung der provisionsbasierten Beratung im Finanzdienstleistungsmarkt erzielen will.

Richtig ist aber, dass der BdH „durch Provisionen verursachte Fehlanreize im Finanzdienstleistungsmarkt abschaffen und für die Verbraucher mehr unabhängige Beratungsleistungen anbieten will“.

Nun möchten wir den Lachschen Gedanken aber gerne aufgreifen und weiterdenken. Schließlich führen die Gedanken Lachs zu einer denkwürdigen Verquickung :

Lach setzt nämlich die „durch Provisionen verursachte Fehlanreizen“ mit der der „provisionsbasierten Beratung“ gleich (als gäbe es keine Beratung auf Provisionsbasis ohne Fehlanreize)

und liefert damit wohl ungewollt eines der besten Argumente für seine Gegner.

Absicht oder Versehen ?

DVAG-Blogger Lach hatte sich am 21.11.10 wieder einmal einem seiner Lieblingsthemen gewidmet : Die Honorarberatung.

Mit kantigen Argumenten hat er dann auch gleich eine Menge Kommentare ausgelöst. Er hat sogar behauptet, im Versicherungsjournal hätte der Berufsverband deutscher Honorarberater e.V. gefordert, dass die „provisionsbasierte Beratung“ verschwindet.

Und er meinte, diese Aussage denn auch hier gefunden zu haben.

Auch wir haben intensiv gesucht und gelesen – und die Lachsche These nicht gefunden. Weder im Versicherungsjournal noch auf der Homepage des Verbandes.

Wie kann es zu einer solchen Aussage kommen ? Ein Versehen ? Oder ist das die nackte Angst vor Konkurrenz durch Honorarberatung ?

What’s the Colour of Honorarberatung?

von Rechtsanwältin Britta Gedanitz, Mannheim :

Honorarberatung in Deutschland hat einen schweren Stand und im Gegensatz zu Strukkibuden jeglicher politischer Couleur (idR schwarz-gelb oder rot mit und ohne schwarz-gelb) keine Lobby.

Nicht, dass der Eindruck entstünde, wir wollten in diesem Blog andeuten, unsere Parteien – allen voran die gelblichen – seien käuflich. Nein, wir wissen natürlich, man kann sie nur mieten.

Honorarberatung als Lösung?

Nachdem nun auch die Bänker ihr Fett abbekommen haben (wir berichteten), stellt sich die Frage: Wem kann man denn jetzt noch trauen? Die Strukturvertriebe stehen eh schon in der öffentlichen Kritik. Die Medien berichten, dass auch hier systematisch falsch beraten wird.

Und nun auch noch die Bankberater!

Wäre denn nicht die Honorarberatung die Heilung allen Übels? Dann, wenn die Berater keine versteckten Provisionen erhalten, sondern ausschließlich von den Kunden bezahlt werden – müsste dies nicht zu einer viel ehrlicheren Beratung führen?

Der Firmengründer der DVAG, Dr. Pohl, meint dann auch gleich, Honorarberatung sei auch nicht so gut.

Das Versicherungs-Journal meint nun in einer Doktorarbeit von Dr. Uwe Focht gefunden zu haben, dass die Honorarberatung auch nicht so gut sei.

Dort heißt es: „Beratungshonorare ändern an dem Anreiz zu Absprachen mit Versicherern zu Lasten der Kunden nur dann etwas, wenn gleichzeitig verboten wird, Vergütungen von einem Versicherer anzunehmen“.

Mithin kann den Ergebnissen von Dr. Focht gefolgert werden, dass auch er die Honorarberatung für die geeignetere Beratungsform hält, soweit keine geheimen Absprachen mit Versicherern getroffen werden. Dieser Auffassung möchte ich mich gerne anschließen.