Sparkasse

Landgericht Hannover : Sparkasse haftet für Fehler bei der Anlageberatung

Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hannover muss die Sparkasse Hannover Auskunft geben über Rückvergütungen bei der Vermittlung einer Beteiligung am Geschlossenen Medienfonds „Magical Productions GmbH & Co. KG“. Bei der Anlageberatung war der Kläger seinerzeit nicht ausdrücklich über den von der Sparkasse Hannover vereinnahmten Anteil am Ausgabeaufschlag (Agio) und über die im Verkaufsprospekt ausgewiesenen Eigenkapitalvermittlungsprovisionen der empfohlenen Medienfondsbeteiligung aufgeklärt worden.

Das Landgericht Hannover bezog sich bei seiner Entscheidung ausdrücklich auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), konkret auf den Beschluss vom 9. März 2011 unter dem Aktenzeichen XI ZR 191/10. Danach sei die beratende Bank dazu verpflichtet, den Anleger über Rückvergütungen aufzuklären. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn erhobene Ausgabeaufschläge oder Eigenkapitalvermittlungsprovisionen (Rückvergütungen) vom Fondsemittenten hinter dem Rücken des Anlegers zurück an diejenige Bank fließen, die die Anlage vertrieben hat. Im vorliegenden Fall habe der Mitarbeiter der Sparkasse Hannover, so das Landgericht, nicht nachweisen können, dass diese Aufklärung erfolgt sei. Der Kläger hat folglich nachträglich noch Anspruch auf Auskunft.

Bei einem ähnlich gelagerten Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt dürfte es auch für die Commerzbank AG eng werden. Das Landgericht der Hessenmetropole befürwortet nach ersten Hinweisen die Pflicht zur nachträglichen Offenbarung von Vermittlungsprovisionen (LG Frankfurt, Aktenzeichen: 2-10 O 197/11).

(Beschluss vom 23.11.2011, Aktenzeichen: 13 O 64/11).

LG Münster gibt Lehman-Opfer kein Recht

Die Sparkasse Münsterland Ost darf sich glücklich schätzen : Das Landgericht Münster gab ihr gestern Recht. Ein Lehman-Opfer hatte geklagt und konnte ein Beratungsverschulden wohl nicht nachweisen. Wir berichteten.

Die Spatzen pfeifen es von den Kirchtürmen : Auch Münster hat Lehman-Opfer

Auch in Münster, wo entweder die Kirchen läuten oder es wieder einmal regnet, gibt es klagende Lehman-Opfer.

Diesmal klagte ein 83-Jähriger, weil er seine komplette Anlage verlor. Die Anlage Cobold 62 kostete mal eben 100.000 €.

Am 15.9.2010 soll entschieden werden, ob die Sparkasse Münsterland-Ost leisten muss.

In Frankfurt hatten Lehman-Geschädigte im Jahre 2008 verloren, in Hamburg im Jahr 2009  gewonnen.

LG Münster : Sparkasse Rheine muss 100.000 Euro zahlen

Wir berichten gerne, wenn auch mal etwas direkt vor unserer Haustür passiert.

Das Landgericht Münster hat gestern die Stadtsparkasse Rheine zur Zahlung von 100.000€ Zug um Zug gegen Rückgabe eines Wertpapiers verurteilt (Az.: 14 0 201/09).

Die Sparkasse muss nun den Kauf eines Investmentzertifikates aus dem Jahre 2007 rückabwickeln. Das Wertpapier wurde für 100.000€ erworben und hat inzwischen große Teile seines Wertes verloren. Es sollen nur noch etwa 70.000€ übrig sein.

Nach Ansicht der Richter hat die Sparkasse den Kunden nicht ausreichend über die Risiken, insbesondere einen drohenden Verlust des eingesetzten Kapitals, informiert. Er soll falsch beraten worden sein.

Ursprünglich habe er das Vermögen in einem Geldmarktfonds parken wollen. Die Stadtsparkasse habe ihn jedoch auf die Möglichkeit höherer Erträge hingewiesen und dann das Zertifikat angepriesen.

Handelsvertreter-Bloggerin Heidrun Jakobs knackt die Sparkasse

Unsere Blog-Kollegin RAin Heidrun Jakobs, LL.M, ist zwar bislang ein wenig schreibfaul, verbringt ihre Freizeit aber stattdessen mit anderen lustigen Sachen. So hat sie sich gerade bei den Sparkassen mächtig unbeliebt gemacht, weil die Gebühren in deren AGB nicht nur kritisierte, sondern vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklären ließ. Heute berichten über über Ihren Sieg alle möglichen Medien:

Hier gibt es einen Filmbeitrag der Tagesschau.

Herzlichen Glückwunsch, Frau Kollegin!