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Kaum wurde die Seite der „geprellten Strukkis“ geschlossen, hat sich postwendend zu meiner Überraschung ein neues Forum angekündigt.
Sie heißt http://www.geprellte-vermoegensberater.com
Ich habe sie hier nicht verlinkt, da man ja bei Verlinkungen haften könnte. Ich werde mich auch deutlich von deren – aktuellen und künftigen – Inhalten distanzieren. Aber lesen werde ich die Berichte schon dann und wann, um mal zu sehen, was meine alten und neuen Kollegen so erlebt haben.
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Auch ich durfte jetzt eine Ostseereise auf der Aida erleben. Mich hatte allerdings niemand eingeladen – ich musste die Reise selbst bezahlen.
So konnte ich mich ein paar Tage dem hingeben, was manch ein Vermögensberater der DVAG erhält, wenn er dort genügend Umsätze einreicht. So erinnerte mich auch vieles an die DVAG. Auf dem aidaeigenen Sender wurde man von einer aidaeigenen Musik „umsäuselt“, die sich sehr an den DVAG-Titel erinnerte, den ich damals vor vielen Jahren hören musste, als ich eine DVAG- Veranstaltung besucht hatte.
Am ersten Abend hatte sich dann auch die Aida-Crew vorgestellt. Mein älterer Sitznachbar, dem ich während der Durchführung einiger Tschaka Tschaka – Übungen den Hals kraulen musste, hatte mich auf den Herrn vorne auf der Bühne mit weißem Hemd und schwarzer Hose angesprochen und mich gefragt, ob er der Kapitän des Schiffes sei. Da ich das aus der Ferne nicht genau sehen konnte, konnte ich die Frage nicht beantworten. Jedenfalls war dieser seemännisch gekleidete Herr vorn der Moderator, der uns zu diesen sonderbaren Übungen aufgefordert hatte. Beim Verlassen des Theaters fragte mein Nachbar dann diesen Menschen, ob er der Kapitän sei. Dieser lachte und sagte, er sei nicht der Kapitän, sondern der Entertainmentmanager. Daraufhin entgegnete der Sitznachbar: „Gott sei Dank“ und sprach mir aus der Seele. Ansonsten hätte ich mir bereits ab dem ersten Abend um meine Sicherheit Sorgen gemacht.
Sorgen um die Sicherheit gab es dann beim Auslaufen aus dem ersten Hafen in Oslo. Der Kapitän des Schiffes setzte die Aida zweimal mit ordentlicher Wucht bei etwa 4-5 Beaufort (=Windstärke) gegen die Kaimauer. Er setzte zunächst die Fahrt für eineinhalb Stunden fort, bevor er sich dazu entschied, umzudrehen und den Schaden am Schiff begutachten zu lassen. Dies führte am Bord zu einiger Verunsicherung, die einige Gäste dazu veranlasste, vorsichtshalber Schwimmwesten anzulegen. Insbesondere die späte Entscheidung umzudrehen, erinnerte an manch Zaudern anderer – noch dazu italienischstämmiger – Kapitäne, bevor es dann doch zu einer großen Havarie gekommen war.
Der Gutachter meinte, der Schaden würde die Verkehrssicherheit nicht einschränken, so dass die Fahrt fortgesetzt werden konnte. Der Schaden wurde dann am nächsten Morgen rasch mit weißer Farbe übergepinselt. Man sollte ja den Schaden nicht stets präsentiert bekommen.
Insgesamt war es jedoch eine erholsame und gut organisierte Fahrt. Da ich jedoch normalerweise niemanden brauche, der meine Freizeit gestaltet, und ich normalerweise wildfremden Menschen nicht den Hals kraule, ist die Wiederholungsgefahr eher gering.
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Am 04.03.2013 entschied das Amtsgericht Göppingen, dass in einem Rechtsstreit der Deutschen Vermögensberatung der Weg zu den ordentlichen Gerichten zulässig ist.
Vorliegend geht es um einen Rechtsstreit zwischen der DVAG und einem Vermögensberater. Der Vermögensberater vertrat die Auffassung, nicht das Amtsgericht, sondern das Arbeitsgericht sei zuständig. Schließlich sei er wie ein Arbeitnehmer zu behandeln, er sei sogenannter Einfirmenvertreter und deshalb sei gemäß § 2 ArbG der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten zu lässig. Das Gericht hatte sich in dem Beschluss sehr umfassend mit der Frage beschäftigt, ob der Vermögensberater einen Wettbewerbsverbot unterliegt und ob dies dazu führt, dass er ein sogenannter Einfirmenvertreter ist. Um einen solchen handelt es sich dann, wenn der Beratervertrag eine weitere gewerbliche Betätigung ausdrücklich untersagen oder von einer Genehmigung der Klägerin abhängig machen würde.
Dabei prüfte das Gericht, ob die in dem Vermögensberatervertrag geregelten Mitteilungs- und Anzeigepflichten diese Voraussetzung erfüllen. Schließlich dürfe der Vermögensberater Tätigkeiten ausüben, wenn er diese schriftlich bei der Klägerin drei Wochen zuvor anzeige. Mit dieser Anzeige sind der Gesellschaft sämtliche für die beabsichtigte Tätigkeit maßgebenden Umstände offen zu legen und die vertraglichen Vereinbarungen und sonstigen Unterlagen, die sich bestimmend aufs Inhalt dieser beabsichtigten Tätigkeit auswirken, zugänglich zu machen. Die Tätigkeit darf höchstens 21 Tage nach Eingang der Anzeige und aller notwendigen Unterlagen aufgenommen werden.
Das Gericht verkennt dabei nicht, dass die Wartedauer von 21 Tagen im Einzelfall dazu geeignet sein kann, kurzfristig anzutretende Dienstverhältnisse auszuschließen.
Dies bedeute jedoch nur eine begrenzte Einschränkung und komme nicht einer Regelung gleich, die eine Tätigkeit für andere Unternehmer generell verbietet. So kann der jeweilige Vertreter nach Ablauf der Frist für andere Unternehmen tätig sein, dies auch ohne weitere Äußerungen oder Genehmigungen der Gesellschaft.
Dem Beklagten sei zwar zuzugeben, dass seine vertraglichen Pflichten durchaus unbestimmt formuliert sind, dies entspreche jedoch keinem generellen Genehmigungsvorbehalt.
Sofern der Beklagte der Klägerin ordnungsgemäß Mitteilung macht und die beabsichtiget Tätigkeit anzeigt, hat die Klägerin somit keine Möglichkeit mehr über den Beginn der dreiwöchigen Prüfungsfrist zu bestimmen. Es ist nicht vorgetragen, dass die Klägerin gegenüber dem Beklagten ihre Informationsrechte missbrauchte, um es dem Beklagten letztlich unmöglich zu machen, eine anderweitige Beschäftigung aufzunehmen.
Entscheidung des Amtsgerichts Göppingen vom 13.03.2013.
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Die Stuttgarter Nachrichten berichten am 9.6.2012 über einen Vermögensberater aus Ostfildern, der mindestens 20 Personen um rund 300.000€ betrogen haben soll.
Ein Kunde, über den berichtet wird, soll 22.000€ für seine Altersrückstellung angelegt haben, von denen nur noch wenige Cent übrig seien.
Die DVAG weise den Anspruch zurück, so heißt es weiter.
Der Anwalt des Geschädigten weist darauf hin, dass der BGH in einem ähnlichen Fall gegen die DVAG entschieden habe.
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Am 15.5.2012 tagte die Hauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater.
Unter anderem wird dort der Vorstand und der Hauptausschuss gewählt.
Ein abtrünniger Ex-Vermögensberater der DVAG stellte sich ebenfalls zur Wahl. Zuvor warb er für sich und seine Thesen.
Er soll davon gesprochen haben, sich für andere Verträge einzusetzen. Unter anderem ging es wohl darum, dass er gesagt haben soll, die bisherigen Verträge beinhalteten sittenwidrige Klauseln.
Dann wurde gewählt. Der Abtrünnige erhielt nur eine Stimme – seine eigene.
Gewählt wurde durch „Handheben“. Wie die Wahl ausgegangen wäre, wenn geheim abgestimmt worden wäre, wissen wir nicht.
Warum ein Ex-Berater der DVAG überhaupt noch eingeladen wird, ist schnell erklärt: Gemäß Satzung führt das Ende der Tätigkeit für die DVAG nicht automatisch zum Ende der Mitgliedschaft im BDV.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Und schließlich soll der Abtrünnige gesagt haben, er sei nun Makler und Vermögensberater…
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Thomas Schmitt hat sich im Handelsblatt mit den vielen – und teilweise merkwürdigen – Berufsbezeichnungen auseinandergesetzt, die sich im großen Becken der Finanzdienstleistung tummeln.
Vertreter, Berater, Vermittler und Makler, teilweise mit Zusätzen wie Vermögen oder Finanz.
Als Beispiel nennt Schmitt die Vermögensberater der DVAG. Die sind gebundene Vermittler, denn sie haben nur einen Anbieter im Angebot, nämlich den Generalikonzern.
Schmitt schreibt noch weiter: „Um Unabhängigkeit ist auch die DVAG bemüht, doch das Verständnis davon ist ein anderes als bei den Verbraucherschützern.“
Den etwas abfälligen Begriff des Strukkis beschreibt Schmitt nicht. Als solche werden all die Berater bezeichnet, die in in pyramidenartigen Strukturen arbeiten. Das Ziel eines Beraters ist nicht nur, Versicherungen zu verkaufen, sondern auch, Mitarbeiter für das Unternehmen anzuheuern. Der Berater profitiert dann jeweils von den Vermittlungserfolgen des angeworbenen Mitarbeiters.
Und dann wird der neue Mitarbeiter erneut losgeschickt, um weitere Mitarbeiter zu finden. Und dann profitiert man von allen, die unter einem in der Struktur angeordnet werden.
Beispielhaft wird so in der DVAG und beim AWD gearbeitet. Es gibt Vermögensberater, die Kunden besuchen, um dort Versicherungen oder andere Finanzdienstleistungen zu vermitteln, andere, um dort Mitarbeiter zu finden, und manche, die sogar beides beabsichtigen.
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Die Deutsche Vermögensberatung DVAG ist längst auf die Schließung des ImmoInvest vorbereitet. Schon vor Wochen wurden Vermögensberater mit einem Leitfaden ausgestattet.
Gesprächsleitfaden SEB-ImmoInvest:
Vermögensberater sind seit langem auf den Fall vorbereitet, dass der SEB-ImmoInvest geschlossen wurde.
Sie wurden rechtzeitig mit einem Gesprächsleitfaden ausgestattet:
Einleitend wird das Kundengespräch damit gesucht, das man den Kunden über wichtige Veränderungen auf dem Laufenden halten wolle. Dann sollen die Renditeentwicklungen des Fonds dem Kunden dargestellt werden.
Hier soll noch einmal betont werden, dass der Zinssatz bei der Hausbank längst nicht erzielt werden kann.
Nur langsam soll dann die Problematik des SEB-ImmoInvest konkretisiert werden. Zunächst soll dies mit einem angeblich vergleichbaren Beispiel verglichen werden.
„Man stelle sich vor, dass der Kunde von einem entfernten Verwandten eine sehr wertvolle Immobilie geerbt hat, die gut vermietet ist, es aber noch zwei bis drei andere Miterben gibt. Diese beiden drängten darauf, die Immobilie zu verkaufen. Sie aber wollten die Immobilie nicht unter Preis verkaufen.
Die Miterben sind in diesem Fall Großanleger, Banken und Versicherungen.“
Der Kunde erhält dann die Kernfrage: „Sollen wir schnell unter Preis verkaufen oder innerhalb von 60 Monaten zu einem guten Preis verkaufen?“
Dann wird dem Kunden konkret die Zukunft des SEB- ImmoInvest eröffnet.
Der Kunde reagiert mit konkreten Fragen:
Mache ich da Verlust?
Antwort: Die Immobilien sind vermietet und erzielen weiterhin Mieteinnahmen. Die werden an die Anleger weitergegeben. Letztendlich ist es abhängig von den Verkaufserlösen der einzelnen Immobilien
Wann kann ich mit meinem Geld rechnen?
Antwort: Da können sie ganz entspannt sein, das ist gesetzlich geregelt. Dafür gibt es klare Vorgaben, sie erhalten halbjährlich ihre Rückzahlung
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Ein Leipziger Vermögensberater steht nach der Leipziger Volkszeitung vom 3.2.2012 vor Gericht. Er soll Kapitalanleger betrogen haben.
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„Eine Woche im östlichen Mittelmeer- wow“, oder „wie sich Finanzberater scharf machen“ lauten die Slogans eines Artikels des Handelsblatts vom 24.2.12.
Durchleuchtet wird, wer und warum eine solche Reise bei der DVAG machen darf.

