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Nun schlich sich der Fehlerteufel in dem Blogbericht vom 7.2.2012 ein.
Versehentlich wurde in dem Verfahren vor dem Landgericht Leipzig geschrieben, dass es sich bei dem Berater um einen Versicherungsberater handelt.
Bei einem Versicherungsberater handelt es sich um einen geschützten Beruf gem. § 34e GewO.
Der Vermögensberater ist gesetzlich nicht geregelt und damit als Berufsbild, entegen dem Versicherungsberater, gesetzlich nicht verankert. Schaut man beispielhaft in Job Scout24 , werden Vermögensberater von der Sparkasse Verden bis hin zur Targobank München gesucht. Es wird gemäß Wikipedia oft als Synonym für Anlageberater, Financial Advisor oder Finanzberater benutzt. Auch die Deutsche Vermögensberatung nennt so ihre Außendienstmitarbeiter.
Der Versicherungsvertreter fällt unter den Oberbergriff des Versicherungsvermittlers und ist gesetzlich im Versicherungsvertragsgesetz VVG, der EU-Vermittlerrichtlinie und der Gewerbeordnung verankert.
Trotz des teilweise gleichen Wortstamms solllte man die Begriffe nicht durcheinander werfen! Vielen Dank den Lesern, die das gemerkt haben!
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Dass es Maklern, Versicherungsvertretern und Vermögensberatern finanziell oft nicht gut geht, ist ein offenes Geheimnis.
Deshalb betreiben viele ihre Geschäfte von zu Hause aus. Uns sind sogar Fälle bekannt, dass Vermögensberater der deutschen Vermögensberatung ihre Tätigkeiten aus dem Keller oder aus der Garage heraus betrieben.
Einem Vermögensberater wollte der Vermieter diese Geschäfte sogar verbieten, drohte mit Kündigung und damit, die ganze Familie aus der Wohnung zu werfen.
Der Bundesgerichtshof durfte sich am 14.7.2009 damit beschäftigen, wer grundsätzlich Recht hat. Der BGH entschied, dass kleine gewerbliche Nebentätigkeiten ohne nennenswerten Kundenverkehr vom Vermieter nicht verboten werden können.
Der Vermieter hat danach
die Erlaubnis zur teilgewerblichen Nutzung zu erteilen, wenn es sich um eine Tätigkeit ohne Mitarbeiter und ohne ins Gewicht fallenden Kundenverkehr handelt.
Diese Entscheidung dürfte vielen Versicherungsvertretern gefallen.

