20
Was für ein Tag heute. Den ganzen Tag lang erhielt ich Reaktionen auf den Fernsehbeitrag „Beraten und verkauft“.Auch ich war gespannt wie ein Flitzebogen, wie denn der Film wird und wie er ankommt.
Die ersten Mails gingen frühmorgens ein. Ein Vermögensberater äußerte zunächst in einer langen Email seine Kritik. „Es kann doch nicht alles schlecht sein, was bei der DVAG passiert.“ Der Film muss doch einiges falsch dargestellt haben.
Viele Aussteiger meldeten sich und sahen die Angelegenheit deutlich differenzierter. Darunter waren einige, die ich schon vor einigen Jahren betreut hatte. Auch für mich waren diese Gespräche eine richtige Zeitreise.
Viele, mit denen ich gesprochen habe, fanden den Beitrag richtig gelungen. Sie erinnerten sich an die alte Strukturarbeit, an die Zwänge, den Druck und viele auch an einigen Ärger, der am Ende auftauchte.
Einer meinte sogar, die durch den Fernsehbeitrag geweckten Erinnerungen habe bei ihm Bauchschmerzen ausgelöst.
Ein Anrufer meinte, im Fernsehbeitrag seien die Strukturen nicht richtig erklärt worden und- obgleich er längst ausgestiegen sei und nun eher Konkurrenzprukte anbieten würde – seien die Produkte der DVAG zu schlecht dargestellt worde.
Einige, die überhaupt nichts mit der Branche zu tun haben, waren entsetzt. Man habe das nicht gedacht, dass es so was gäbe, war der oft zu hörende Grundtenor (deutlichere Aussagen gab es auch, die ich aber hier nicht wiedergeben möchte).
Richtig unterhaltsam sei der Beitrag jedoch gewesen. So jedenfalls äußerten sich einige derjenigen, die mit der Branche gar nichts zu tun hatten.
Nichts zu tun hatten? Auch da erlebte ich Erstaunliches. Ein Freund vertraute mir an, dass auch er vor ein paar Jahren von der DVAG angeworben wurde. Er besuchte daraufhin eine Veranstaltung der DVAG in Düsseldorf, die ihn – wie er sagte – jedoch sehr abschreckte und dazu bewog, nicht bei der DVAG anzufangen.
Für mich war das ein spannender Tag. Alle Gespräche und alle Mails waren eine tolle Bereicherung. Dafür allen vielen, vielen Dank.
19
18
17
17
Das Versicherungsjournal hatte gestern eine Rangliste veröffentlicht.
Telisfinanz vor Bonnfinanz, vor AWD, AWD vor DVAG, , diese vor MLP und OVB.
Man fragt sich immer, wer auf solche Ideen kommt.
Und man fragt sich, wer dabei was untersucht hat.
Und es wurde wohl auch untersucht, wer am preisgünstigsten sein soll und wer am teuersten.
Dabei wurde mir doch damals eingeimpft, wir sollten sagen, dass alles nichts kostet. Irgendwas ist da falsch gelaufen.
Nur eins ist richtig: Erreichen sollte man mich Tag und Nacht (am besten nachts per Handy, um sich mal nach einer neuen Versicherung zu erkundigen).
Nur mit Qualität hatten meine nächtlichen Auskünfte nichts zu tun.
16
Am 19.04.2012 entschied das Landgericht Hanau, dass ein Handelsvertreter der Wüstenrot Bausparkasse AG eine Erfolgsprämie in voller Höhe zu erstatten habe.
Zuvor hatte er eine Zahlung in Höhe von 8.269,59 € erhalten. Gemäß Ziffer 2 der Vereinbarung aus dem Handelsvertretervertrag war er verpflichtet, die Erfolgsprämie zu zahlen, wenn das Vertragsverhältnis innerhalb der ersten 12 Monate nach Prämienzahlung gekündigt wird. Diese Voraussetzungen waren nach Ansicht des Gerichts gegeben.
Die Rückzahlungsverpflichtung war auch nicht nach Ansicht des Landgerichts Hanau gemäß §§ 305 ff. BGB unwirksam. Es handelt sich zwar bei der Regelung um eine allgemeine Geschäftsbedingung. Die Rückzahlungsklausel ist jedoch nicht unwirksam. Es handelt sich nicht um eine Regelung, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages ungewöhnlich ist und mit der Beklagten nicht rechnen brauchte (§305 c BGB).
Außerdem verstoße die Klausel auch nicht gegen § 307 Abs. 1 und 2 BGB. Sie benachteiligen den Vertragspartner nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Eine solche Benachteiligung ergibt sich vorliegend nicht daraus, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Sie widerspricht auch nicht wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung im Sinne des § 307 Abs. 2 Ziffer 1 BGB. Es liegt auch keine Abweichung von gesetzlichen Vorschriften vor. Darin fehlt es im vorliegenden Fall, da im Handelsvertreterrecht zwar die Zahlung der dem Handelsvertreter zustehenden Provision geregelt ist, aber nicht Zahlung und Rückzahlung einer vertraglich versprochene Erfolgsprämie.
Landgericht Hanau vom 19.04.2012 Aktenzeichen 4 O 845/11
14
13
12
„Maschmeyer kann sich nach eigenen Angaben nicht erinnern, dass im Fall des Fonds „Fundus 28″ mehr als 15 Prozent Provisionen geflossen seien, da die Geschäfte mehr als 20 Jahre zurücklägen. Zudem, so Maschmeyer, sei er nicht unmittelbar für die Höhe der Provisionen zuständig gewesen.“
So schreibt es NDR Niedersachsen zu den Zeugenaussagen Maschmeyers im Prozess gegen den AWD vor dem OLG Köln.
11