Februar 2011

Peinlicher PR-Journalismus

Das Verschwinden der Grenze zwischen PR und Journalismus (PResse) ist ein zentrales Thema der Nachdenkseiten.de, die unlängst vorab enthüllten, wie denn wohl nun Maschmeyers Deeskalations-Kampagne mithilfe von PR-Profis aussehen mag, nachdem er sein Image am NDR mit anwaltlicher Unterstützung selber ramponierte. Das „nachdenkliche“ Orakel, das uns viele Maschmeyer-Interviews in den „als seriös geltenden Blättern“ vorhersagte, hat sich jedenfalls bewahrheitet.

Außer Konkurrenz läuft selbstredend das knallharte „Verhör“, dem sich Maschmeyer bereits wenige Stunden nach dem grausamen Image-Selbstmord in seiner Haus- und Hofpostille unterziehen musste. BILD sprach wie immer als erstes mit der Leiche. In pietätvollem Abstand folgten Interviews in der ZEIT, dem Handelsblatt (mit „kopiertem“ ZEIT-Interview) sowie der

Süddeutschen am 5./6. Februar 2011, Seite 24:

Eine komplette Süddeutsche-Seite für Maschmeyers Homestory in der Rubrik Wirtschaft(?)! In fetten Lettern „Das Leben hat mich sehr gut behandelt„, daneben ein großes Foto: D-König Carsten von Hannover mit Küsschen von Prinzessin Vroni, dem Traum in Weiß beim Filmball. Die SZ weiß, warum sie Maschis Märchenidyll ihren Online-Lesern vorenthält. Der Verriss der Blogger-Schar wäre ihr für dieses PR-Glanzstück gewiss.

Der Süddeutschen sei Dank erfahren wir, dass AWD geschlossene Immobilienfonds vermittelte, „weil das damals von Verbraucherschützern empfohlen wurde. Das galt als sicher.“, so Maschmeyer wörtlich und fügt hinzu, er habe selber hierin investiert und Geld verloren. „Natürlich haben wir diese Produkte nur Anlegern empfohlen, die danach gefragt und in einem Protokoll bestätigt haben, dass sie über Risiken aufgeklärt wurden.“, behauptet er. Natürlich.

Gefragt nach dem Umsatzdruck der AWD-Mitarbeiter durch darlehensähnliche Vorschüsse, erhält er einmal mehr Gelegenheit, sein Mantra abzubeten: „AWD hätte nicht zwei Millionen zufriedene Kunden, wenn es nicht 6000 zufriedene Berater gäbe. Diese verzichten auf Provisionen, wenn ein Produkt schlecht gelaufen ist. Das gehört sich so.“ Genau, das gehört sich so! Und einen Atemzug weiter: „Man sollte nicht mit Behauptungen argumentieren, sondern mit Fakten“. Und wenn man Behauptungen nur oft genug wiederholt, werden es schließlich Fakten. Richtig?

Während der durch Maschmeyer juristisch mehrfach angegangene NDR seine zahlreichen Interviewanfragen an Maschmeyer – der eigentliche Streitpunkt – allgemein zugänglich offenlegt, verlegt sich Mr. Faktenhuber nun gegenüber anderen Medien (!) auf den Vorwurf des angeblichen Auflauerns seiner Familie. Ohne Einsicht in Kundenunterlagen könne er sich gegenüber dem NDR nicht äußern, im Interview mit der SZ sind offenbar alle entscheidenden Zahlen präsent. Nach seiner Erinnerung waren es vor Gericht „nicht mal 10 Fälle im Jahr, in denen Falschberatung festgestellt wurde.“

Praktischerweise werden seine Aussagen von seinen Interviewpartnern nicht auf Wahrheitsgehalt überprüft. Wie auch? Wer will bei der AWDschen Geheimniskrämerei überprüfen, wie viele Kunden gegenüber AWD bisher wirklich Forderungen stellten oder eingeklagt haben und wie die Verfahren ausgingen? Aber man hätte ja auch mal – wie der NDR – ein wenig nachhaken und insistieren können und z.B. nach der Größenordnung von Vergleichen (etwa mit Geheimhaltungsklausel?) fragen können. Oder nach den angeblichen Verbraucherschützern, die geschlossene Fonds als sicher empfohlen haben sollen.

Wenigstens gelegentlich lassen die SZ-Interviewer dann doch noch einen Hauch von Gegenwehr gegenüber Maschmeyers ansonsten ungebremsten Behauptungseifer erkennen:

„SZ: Herr Maschmeyer, eine frühere Filialleiterin aus dem Sauerland bezeichnet Sie als „Blender“ und „eiskalt“. Maschmeyer: Ich kenne sie nicht. Fragen sie doch einmal, ob sie inzwischen bei der Konkurrenz ist. SZ: Nein, Sie hat den Verein ehemaliger AWD-Mitarbeiter gegründet. Maschmeyer: Na, dann ist ja ihr Geschäftsmodell offensichtlich…“

Umsätze bei Vertriebstitanen

Am 8.4.2010 berichtete Das Investement.Com über die Umsatzentwicklungen der Vertriebstitanen DVAG, AWD, MLP und OVB. Natürlich sind Zahlen von 2010 noch nicht enthalten.

AWD-Mitarbeiter packen aus

Das Schweizer Fernsehen hat sich mit dem AWD befasst, der inzwischen ja der Schweizer Swiss Life gehört. Deren größter Einzelaktionär ist der Maschi.

Zwei ehemalige Schweizer Drücker packen aus.

LG Rostock und Kostenausgleichsvereinbarungen bei Nettotarifen

Kürzlich hatte das Landgericht Rostock ein interessantes Urteil zu fällen. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Atlanticlux Lebensversicherung und die AFA AG stritten darum, ob sich die AFA wegen Verstoßes gegen das UWG schuldig gemacht haben könnte.

Die AFA verfügt über eine Erlaubnis als Versicherungsvertreter gemäß § 34 d Abs. 1 GewO. Sie präsentiert sich als Finanzdienstleistungsvertrieb.

Das Landgericht Cottbus vertrat die Ansicht, dass die AFA konzernrechtlich mit einem Anbieter fondgebundener Versicherungen verbunden sei. Dies sei die Prisma Life AG aus Lichtenstein. Schließlich sei die Sky Tower Holdung AG Mehrheits-Gesellschafterin beider Unternehmen.

Die Atlamnticlux ist eine Tochter der FWU-Gruppe. Sie ist nach ihrer eigenen Darstellung spezialisiert auf fondgebundene Versicherungen.

Sowohl bei der Atlanticlux als auch bei den Vermittlern der FWU –Organisation werden Kundenpolicen mit so genannten Nettotarifen angeboten.

Dies bedeutet, dass über die Höhe der eigenen Vergütung der Kunde separate Verträge abschließt.

Die AFA schloss mit den Kunden, die eine fondgebunden Rentenversicherung kaufen, eine Kostenausgleichsvereinbarung ab. Darin werden die Abschluss- und Einrichtungskosten der Versicherung ausgewiesen, die Raten werden von den Kunden monatlich geleistet und für die Dauer dieser Ratenzahlung reduziert sich der Beitrag für die Versicherung. im Übrigen  wurde geregelt, dass die Auflösung des Versicherungsvertrages nicht zur Beendigung der unkündbaren Kostenausgleichsvereinbarung führe.

Das Landgericht Rostock sah in dieser Vertragskonstruktion ein Umgehungsgeschäft zu § 169 Abs. 5 Satz 2 VVG. Die Kostenausgleichs- Vereinbarung soll nach der nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Rostock gemäß § 134 BGB nichtig sein.

Demzufolge brauchte ein Kunde die Vereinbarung nicht einhalten.

Nachzulesen im Versicherungsjournal vom 09.09.2010 und 13.09.2010. Der Wettbewerber FWU mutmaßte, dass diese Niederlage, die die AFA gegenüber dem Kunden erlitt, zu einem wettbewerbsrechtlich unzulässigen Tiefschlag verleitet habe. In einem Interview soll behauptet worden sein, die Atlanticlux biete ebenfalls Produkte mit einer Kostenausgleichsvereinbarung an.

Die FWU beantragte gegen die AFA eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung mehrerer Behauptungen, von denen die FWU sich diffamiert fühlte.

Mit der Entscheidung vom 31.12.2010 gab das Landgericht Cottbus der FWU Recht.

Landgericht Cottbus AZ 11 O 120/10

Lebensversicherungen geht es an den Kragen

Großer Schock für Lebensversicherer !

Der Garantiezins für die Lebensversicherungen wird ab 1.1.2012 auf 1,75 von 2,25 .

Damit seien langfristige Versprechen an die Kunden in Gefahr, so Reuters Deutschland.

Es sollen allerdings nur Neuabschlüsse ab 2012 davon betroffen sein.

Schwere Zeiten für die, die im Jahre 2012 vom Abschluss von LVs leben wollen.

BGH zum Handelsvertreterausgleich

Der Kollege Schindler berichtet über eine aktuelle Entscheidung des BGH zum Handelsvertreterausgleich des Tankstellenpächters.

OLG Hamm : Makler haftet

Am 10.06.2010 entschied das Oberlandesgericht Hamm, dass sich ein Makler schadenersatzpflichtig macht, wenn er seinen Kunden rät, einen bestehenden Krankenversicherungsvertrag zu kündigen, obwohl der neue Vertrag noch nicht zustande gekommen ist.

Der Makler empfahl dem Kunden, eine für dessen Sohn abgeschlossene private Krankenversicherung zu kündigen und einen günstigeren Vertrag bei einem anderen Versicherer abzuschließen.

Aufgrund des Gesundheitszustandes konnte ein neuer Versicherungsvertrag jedoch nicht vermittelt werden. Der alte Versicherer bot jedoch an, den Sohn zu einem deutlich höheren Monatsbeitrag erneut zu versichern.

Der Makler wandte vor Gericht ein, ihm sei der Gesundheitszustand des Sohnes nicht vollständig bekannt gewesen.

Der Makler wurde nun verurteilt, die Mehrkosten von monatlich 174,00 € auch für die Zukunft zu begleichen.

Der Makler habe aufgrund der knappen Angaben zum Gesundheitszustand des Sohnes wissen müssen, dass der neue Versicherer den Vertrag nicht unbedingt annehmen werde.

Schließlich hätte der Makler über die Risiken informieren müssen. Der Makler hat „als der in Anspruch genommene Experte überlegendes Wissen“ und kann dem Kunden nicht entgegen halten, dass dieser eigene Erkenntnisse hat und mit einbringt.

Urteil Oberlandesgericht Hamm vom 10.06.2010, AZ 18 U 154/09

Ämusantes zum Wochenende

Das Versicherungsjournal hatte am 26.1.11 auf einen „Ausblick“ des Chefredakteurs der Zeitschrift für Versicherungswesen, Dr. Surminski, hingewiesen.

Die Branche bekam ein paar ironische Seitenhiebe. Aber steckt nicht in jedem Spaß auch ein bisschen Ernst ?

Hier gehts zum Bericht.

Was der neue Anlegerschutz taugt …

… fragt die Wirtschaftswoche.

Offener Brief von NDR-Journalist an Maschmeyer

Aus Nachdenkseiten.de

Sehr geehrter Herr Dr. Maschmeyer,

jetzt versuche ich es mit diesem offenen Brief, erneut mit Ihnen in Kontakt zu treten. Vielleicht wird daraus dann doch noch ein Dialog oder ein Streitgespräch. Denn, das sehen Sie doch vielleicht auch: Ihre bisherige Taktik hat nichts gebracht, und wir bleiben bei unserer Berichterstattung, dass Sie und Ihr AWD tausende Anleger ins Unglück gestürzt haben.

Ihr Medienanwalt Matthias Prinz hat mit seinen hektischen Aktivitäten unseren Film über den “Drückerkönig Maschmeyer” nur noch populärer gemacht. Jede Einstweilige Verfügung – und mag sie noch so abstrus sein – hat dem “Judge‘s Cut” unseres Filmes im Internet eine zusätzliche Pointe beschert. Für das geneigte Publikum lohnt es sich stets, unsere Reportage auf panorama.de anzuklicken. Denn dank Staranwalt Prinz gibt es immer was Neues.

Und damit, dass Gerhard Strate, der zweite Promi-Anwalt in Ihrem Auftrag, versucht hat, mein Privat- und Berufsleben auszuforschen, haben Sie, verehrter Dr. Maschmeyer in der Öffentlichkeit wohl auch nicht gerade punkten können. Mein Sender, der NDR, hat Strates langen Schnüffel-Brief in der gebotenen Kürze beantwortet. Sie, Herr Maschmeyer, sind jetzt genau so klug als wie zuvor. Und die Öffentlichkeit weiß, wozu Sie in Ihrem Einsatz gegen kritische Journalisten fähig sind.

War es Ihre eigene Eingebung oder die eine PR-Profis – jedenfalls wirkte Ihre jüngste Eingebung recht kurzatmig: Sie wollten sich zum Wohltäter à la Bill Gates aufspielen, kündigten Sie in einem Zeitungsinterview an, und Gutes tun. Dann, bitte sehr, richten Sie doch endlich mit Ihren vielen hundert Millionen einen Fonds ein, aus dem Sie Ihre AWD-Opfer entschädigen ? Das würde die Öffentlichkeit vielleicht überzeugen.

Noch eine ganz persönliche Frage: Was gilt denn nun: Ihre für mich fast schon schmeichelhafte Aussage in einem Zeitungs-Interview, die ARD -Reportage über den Drückerkönig Maschmeyer sei ganz allein das Werk des eifrigen Reporters Christoph Lütgert ? Oder gilt die Verschwörungs-Theorie Ihres früheren Sprechers Bela Anda, wir Filmemacher hätten im Auftrag und für Geld von AWD-Konkurrenten gegen den AWD agiert ?

Und wie, bitte schön, sollte ich Ihrer Familie nachstellen, wie Sie es ebenfalls in einem Interview bejammern, wenn ich Ihre Familie gar nicht kenne ? Ich weiß nicht, wie Ihre geschiedene Gattin aussieht, und auch Ihre Söhne habe ich nie gesehen. Veronica Ferres, der allerdings war ich ein- oder zwei mal ganz nahe. Nur wäre ich nie auf die Idee gekommen, sie zu den fragwürdigen Geschäften ihres aktuellen Lebensgefährten zu fragen.

Sehr geehrter Herr Dr. Maschmeyer, lassen Sie die Unwahrheiten und lassen Sie uns reden. Sie wissen genau, welche Fragen ich Ihnen in einem Interview stellen will. Mit der ständigen Behauptung, ich hätte Ihnen meine Fragen nie geschickt, machen Sie sich lächerlich, denn im Internet kann jeder meine Anfragen an Sie nachlesen. Und wenn Sie darüber hinaus weitere Auskünfte brauchen, dann klicken Sie doch folgenden Link an.

Da dokumentiert die unbestechliche Stiftung Warentest, was von jenem AWD-Vertriebssystem zu halten ist, das Sie, verehrter Dr. Maschmeyer, aufgebaut haben. Genau dazu wollte und will ich Sie fragen.

Also: Laufen Sie nicht immer weiter weg. Geben Sie sich einen Ruck und mir das seit Monaten erbetene Interview

Mit freundlichem Gruß

Christoph Lütgert

Thread plötzlich weg

Viele Aussteiger kennen die Seite geprellte-strukkis.de, ein Auffangbecken für Aussteiger von Strukturvertrieben.

In dem dort geführten Forum gab es angeblich aktuell einen Eintrag über Umsatzzahlen der DXXX. Und nun ist der gesamte Thread in dem Forum über die DVAG plötzlich weg. Angeblich, wie es dort heißt, musste der Thread verschoben werden.