Nirgendwo günstiger irgendwo verboten

Das Kölner Landgericht hat heute dem Online-Makler Check 24 eines seiner zentralen Werbeversprechen verboten: die «Nirgendwo Günstiger Garantie». Die Richter halten das für irreführende Werbung, wie das Gericht mitteilte.

Damit hat sich die HUK Coburg mit einer Klage gegen das Münchner Portal durchgesetzt. Die Versicherung argumentierte, es gebe sehr wohl günstigere Angebote. Das sieht die Handelskammer des Kölner Landgerichts ebenso.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Check24 kann nun in Berufung gehen.