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Finanzwelt gerät in den Sog von S&K

In den Sog der Immobilienfirma S&K geraten nicht nur Banken.

Ermittelt wird jetzt auch gegen Dorothee Schöneich, Herausgeberin der Zeitschrift „Finanzwelt“. So beschrieb es das Handelsblatt.

Ihre Wohnräume wurden durchsucht. Wahrheitswidrige und schönfärberische Berichterstattung gegen üppiges Honorar wird ihr vorgeworfen. Schöneich ist inzwischen als Herausgeberin zurückgetreten und bestreitet die Vorwürfe.

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S wie Schäfer und K wie Köller

Göker hat seine Nachfolger gefunden.

Dicke Autos, leichte Mädchen, Prominenz und Schlagersternchen. Die Inhaber der S&K Immobilienfirma haben es richtig krachen lassen.

Und nun sitzen sie in Untersuchungshaft.

12 % Rendite versprachen sie für deutsche Anlagen. Der Trick : Der Fond investierte zunächst gar nicht in irgendwelche Gebäude. Sondern er behielt erst einmal rund 20 Prozent als Kostenbeitrag ein. Die restlichen etwa 80 Prozent vergab der Fonds als Darlehen an eine GmbH, die zur S&K-Gruppe gehörte und davon Immobilien kaufen sollte.

Dann mussten andere Tochterunternehmen her, in der das Geld hin- und her, und dann in die Privattaschen der Inhaber floss.

Damit überhaupt noch was ging, musste Geld her. Neue Anleger dienten als „Finanzlückenfüller“. Schneeballsystem nennt es die Staatsanwaltschaft.

Einer der beiden Inhaftierten trägt einen Doktortitel. Wohl gekauft, munkelt man. Man spendete, schmückte sich mit Beckenbauer und anderen schillernden Figuren und nannte Frankfurt seine Heimat.

Irgendwie kommt einem das alles irgendwoher bekannt vor.

Über die Beiratschaft in der deutschen Gesellschaft für Finanz- und Haushaltspolitik e.V. hatte Schäfer allerlei Kontakt zur Politik und Prominenz. Seinen Namen findet man dort allerdings nicht mehr.

Hier noch nen netter Film zum Thema von SpiegelTV.

Managergehälter auf dem Prüfstand

Die Schweiz hat sich mit großer Mehrheit für eine Begrenzung der Mangergehälter ausgesprochen.

Auch staatliche Betriebe sind davon betroffen.

http://www.tv-nostalgie.de/Sound/Milka.jpg

Schweizer Manager sollen bis 313 mal mehr verdienen als ihre schlechtbezahltestens Mitarbeiter.

Nach einer Hochrechnung auf der Basis der Ergebnisse aus nahezu zweit Drittel der Kantone nahmen 68 Prozent der Wähler am Sonntag die „Volksinitiative gegen die Abzockerei“ an. Sie hat zum Ziel, Lohnexzesse bei Spitzenmanagern börsenotierter Unternehmen einzudämmen und die Rechte der Aktionäre zu stärken.

Ein durchschnittlicher Dax-Manager erhält übrigens 4,5 Mio € jährlich, also 375.000 € monatlich. Das ist ein üppiger Gehaltsanstieg um etwa 20 % gegenüber 2009.

Wer weiß? Vielleicht gibt es in Deutschland schon vor der Schweiz die Milchquote für Manager.

OLG Karlsruhe: Email löste keinen Anspruch aus

Am 26.9.2012 entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass die Berufung eines Strukturvertriebes gegen ein Urteil des Landgerichts Heidelberg zurückgewiesen wird.

Vor dem Landgericht Heidelberg wurde ein Rechtsstreit zwischen einem Strukturvertrieb und einem Handelsvertreter ausgetragen. Der Strukturvertrieb warf dem Handelsvertreter vor, dieser habe eine schädigende E-Mail an die komplette Außendienstorganisation der Klägerin verschickt. In dieser Mail teilte er mit, dass bereits mehr als 30 Berater in seiner Direktion gekündigt hätten, er selbst habe das Gefühl, dass einiges bei uns nicht stimmt und hatte dann eine Reihe von Fragen aufgeworfen. Unter anderem fragte er, ob andere die Erfahrung gesammelt hätten, ob sich die Geschäftsleitung des Strukturvertriebes an getroffene Vereinbarungen hält, ob bei der Vermittlung der Ausschließlichkeit die Chancen, sich gegen Mitbewerber durchzusetzen, immer schlechter würden, und ob der jeweilige Direktionsleiter Dinge verlangen würde, die nicht Gegenstand des Vertrages sind und so weiter…

Der Strukturvertrieb warf dem Handelsvertreter vor, er habe mit dieser E-Mail gegen seine Pflichten aus dem Agenturvertrag verstoßen. Er habe diese E-Mail mehr als 30.000- fach versendet. Dies stelle einen Angriff auf den Geschäftsbetrieb dar, zumal der Briefinhalt im Detail und in seiner Totalität eine grobe Herabsetzung des Strukturvertriebes darstelle.

Der Strukturvertrieb beantragte, dass festgestellt wird, dass der Handelsvertreter allen Schaden ersetzen muss, der daraus entstanden ist, dass er an Handelsvertreter und Mitarbeiter dieses Rundschreiben per E-Mail versendet hat.

Der Handelsvertreter berief sich auf die Meinungsfreiheit und erhielt sowohl vor dem Landgericht Heidelberg als auch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in vollem Umfang Recht.

Vor dem Oberlandesgericht beantragte der Strukturvertrieb zudem hilfsweise, der Handelsvertreter müssen einen Betrag in Höhe von 100.000 € nebst Zinsen an den Strukturvertrieb zahlen.

Dazu das Oberlandesgericht:

“ Die Klägerin stützt ihre Ansprüche in erster Linie auf den Vorwurf eines Verstoßes gegen die Interessenwahrungspflicht des Handelsvertreters, § 86 Abs. 1 HGB.… Der Senat teilt die Auffassung des Landgerichts, dass es an hinreichend konkreten Vortrag zur Möglichkeit eines Schadenseintritts im Streitfall fehlt. ……Die Möglichkeit bzw. Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts als Voraussetzung des Feststellungsinteresses ist vom Kläger darzulegen und zu beweisen. Entsprechend Vortrag hat die Klägerin Streitfall nicht mit der zu fordernden Substanz gehalten. Zu Recht hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass der Vortrag der Klägerin, es können aufgrund der E-Mail zur Kündigung von Handelsvertreterverhältnissen kommen mit der Folge, dass Aufwendungen für Ausbildung et cetera verloren seien, nach der Lebenserfahrung angesichts des Inhalts der E-Mail gänzlich und plausibel ist……

…..Umsatzverluste durch überflüssige Diskussionen und unfruchtbare Besprechungen sind nicht mit der zu fordernden Substanz dargelegt……Entsprechendes gilt für den Hinweis auf einen möglichen Imageverlust der Klägerin…..Entsprechendes geht schließlich für die behaupteten Rückgänge der Grüße in der Direktion, der der Beklagte bis zu seinem Ausscheiden angehört. Tatsachen, die einen Zusammenhang dieser Rückgänge mit der Mailaktion des Beklagten auch nur plausibel erscheinen ließen, hat die Klägerin nicht vorgetragen…..Der zweite, auf Zahlung gerichtete Hilfsantrag ist zulässig…, aber unbegründet. Denn es kann, wie ausgeführt, nicht festgestellt werden, dass die beanstandeten E-Mails zurechenbar-kausal zu einem Vermögensschaden der Klägerin geführt haben; die Klage ist insoweit unschlüssig.“

Aus und vorbei

Mit 86 Jahren und gesundheitlich angeschlagen wollte er das Amt nicht mehr ausüben. Er legte das Amt nieder, obgleich er es bis an sein Lebensende hätte ausführen können. Niemand hätte seine Macht in Frage stellen dürfen. Er verkörperte die ihm angediehene Vaterfigur. Sein Wort wurde erhört und wurde Gesetz. Um zu verlängern hätte es keiner Wiederwahl bedurft. Ein deutscher Papst ist zurückgetreten.

Alles in einem Paket

Die AachenMünchener bietet jetzt eine neue Rundum-Police an. Privathaftpflicht, Hausrat, Unfall und Glas – alles ist in einem Paket geschnürt. So schreibt es Cash-Online.

Angesprochen werden sollen vor allem junge Leute. Die AachenMünchener hat dann auch gleich erkannt, dass gerade junge Leute das alles doch gar nicht brauchen. Dann darf man Anwartschaften für 1 Euro mtl. erwerben.

Young & home und young & life sollen sie heißen.

Der treue Leser wies darauf hin, dass es sich bei dem Produkt, über das er am 18.2. schrieb, um ein ähnliches Rundum-Produkt handelte. Jung und – fast – unkündbar.

Landgericht Hannover weist Softwareklage eines Handelsvertreters ab

Entgegen anders lautender Mitteilungen in diesem Blog (Bericht Pohlmeyer vom 24.01.2013) hat weder das LG Hannover noch ein anderes Gericht AWD in diesem Jahr zur Rückzahlung von Softwarekosten verurteilt. Im Gegenteil: soeben ist erneut eine Softwareklage eines Handelsvertreters vom LG Hannover durch Urteil vom 08.02.2013 abgewiesen worden.

Das Landgericht hat ausgeführt, dass dem Handelsvertreter weder ein Anspruch auf Rückzahlung von Softwarekosten noch auf Einstellung in das Kontokorrentkonto zusteht. Denn der klagende Handelsvertreter habe nicht den Nachweis führen können, dass die vertragliche Vereinbarung zur Softwarelizenzgebühr unwirksam sei. Zudem seien die Ansprüche – ohne dass es hierauf nach Ansicht des Landgerichts überhaupt noch angekommen wäre – überwiegend verjährt. Im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle führte das Landgericht insoweit allerdings noch aus, dass bereits mit der Einstellung der Gebühren in das Kontokorrentkonto die Verjährungsfrist zu laufen beginne. Die Klage war folgerichtig abzuweisen.

Tchibo will es wissen

Tchibo, dessen Namen ich stets falsch schreibe, geht jetzt zum BGH.

Das OLG Hamburg hat Tchibo illegale Finanzrösterei vorgeworfen. Dagegen wurde jetzt Revision eingelegt.

Mehr dazu hier.

Swiss Life löst sich von Hannover 96

Versicherungsjournal vom 18.02.2013:

Die Swiss Life Deutschland wird den Vertrag für die AWD-Arena in Hannover über die Namensrechte über den Sommer nicht verlängern.

Laut Manfred Behrens, CEO von Swiss Life in Deutschland, habe Swiss Life die gestiegenen Forderungen des Fußball-Bundeligisten Hannover 96 nicht erfüllen wollen.

Künftig will sich Swiss Life auf den Breitensport konzentrieren.

Der treue Leser: Stornobekämpfung mal anders

Neues vom treuen Leser:

Eine Kundin hat nach Versprechungen Ihres Vermögensberaters ihr Depot aus finanziellen Gründen kündigen müssen.

Das monatliche Nettogehalt von ihr beträgt 1450 Euro (Gehaltsnachweis lag mir vor).

Sie wohnt in Miete und zahlt 420 Miete incl. NBK. Ferner unterhält sie einen Pkw für die tägliche Fahrt zu ihrer Arbeitsstätte.

Der Vermittler der DVAG offerierte ihr ein Rundumpaket -div. Versicherungen der AM, zwei Bausparverträgen der Badenia und ein Investmentdepot der Dt. Bank mit einem monatlichen Gesamtbeitrag von 390 Euro.

Die Krux der Geschichte ist nicht, dass die Beiträge für die Kunden zu hoch sind -in diesem Falle 27% des monatlichen  Nettoeinkommens und auch keine Ausnahme-, sondern das die Dt. Bank (siehe Anlage) sich auf den Standpunkt stellt, die Unterschrift nicht anerkennen zu wollen.

Das formlose Kündigungsschreiben wird also offenbar nicht akzeptiert.

Da das immer noch nicht reicht, soll am liebsten die Legitimationsprüfung vom Vermögensberater der DVAG oder auch einer Filiale der Dt. Bank vorgenommen werden.

Mich wundert es schon lange nicht mehr, dass bei der Beliebtheitsskala der Berufe des Feuerwehrmannes ganz oben steht und die der Versicherungsleute und Banker ganz unten.

Solche Unterstellungen der Dt. Bank sind sicher auch nicht hilfreich nur einen einzigen Platz vom Image der Banken nach oben aufzusteigen.

Aber man kann sich ja mal auf eine Legitimationsprüfung verständigen und das formlose Kündigungsschreiben mit der Unterschriftenabweichung unterstellen.

Methode, Strategie? Wer weiß es?

Zur Ergänzung :

Nach Erhalt der Kündigung schrieb die Deutsche Bank, die Unterschrift der Kündigung passe angeblich mit der des Antrages nicht überein.

Deshalb benötige man jetzt eine testierte Ausweiskopie.

Diese soll nach Angaben der deutschen Bank bei dem Vermögensberater oder in einer Filiale der Deutschen Bank geschehen.

Anschließend verlangte die Deutsche Bank mit der Übersendung der Testierung einen neuen Auftrag.

Neues Beratungsprotokoll

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse empfiehlt laut Cash.de ein neues Beratungsprotokoll.

Interessant ist die Seite www.beratungsprozesse.de allemal.

Hier findet man allerlei Nützliches, wie z.B. Maklervollmachten und Maklerverträge ,

aber auch Beratungsdokumentationen, auch als Worsvorlage.