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Mit einer interessanten Frage darf sich jetzt ein Amtsgericht beschäftigen.
Ein Makler hatte Provisionen von einem Finanzdienstleister erhalten. Dies ist sicher nichts Besonderes. Hier war es aber so, dass es keinen schrifltichen Vertrag gab.
Nun kam es zu Vertragsstornierungen.
Der Finanzdienstleister will nunmehr einen Teil der Provisionen zurück, weil er meint, er habe nur Vorschüsse geleistet.
Die Rückzahlungsverpflichtung würde sich dann aus dem Gesetz ergeben. Das HGB fasst sich dazu kurz:
§87 Abs.1 HGB
Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder mit Dritten abgeschlossen werden, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat. Ein Anspruch auf Provision besteht für ihn nicht, wenn und soweit die Provision nach Absatz 3 dem ausgeschiedenen Handelsvertreter zusteht.
§ 87 a Abs. 1 HGB
Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision, sobald und soweit der Unternehmer das Geschäft ausgeführt hat. Eine abweichende Vereinbarung kann getroffen werden, jedoch hat der Handelsvertreter mit der Ausführung des Geschäfts durch den Unternehmer Anspruch auf einen angemessenen Vorschuß, der spätestens am letzten Tag des folgenden Monats fällig ist. Unabhängig von einer Vereinbarung hat jedoch der Handelsvertreter Anspruch auf Provision, sobald und soweit der Dritte das Geschäft ausgeführt hat.
Abs. 2
Steht fest, daß der Dritte nicht leistet, so entfällt der Anspruch auf Provision; bereits empfangene Beträge sind zurückzugewähren.
Abs. 3
Der Handelsvertreter hat auch dann einen Anspruch auf Provision, wenn feststeht, daß der Unternehmer das Geschäft ganz oder teilweise nicht oder nicht so ausführt, wie es abgeschlossen worden ist. Der Anspruch entfällt im Falle der Nichtausführung, wenn und soweit diese auf Umständen beruht, die vom Unternehmer nicht zu vertreten sind.
Es stellt sich also die Frage, wann ein Versicherungsgeschäft als ausgeführt gilt, wenn der Versicherungsnehmer über einen gewissen Zeitraum eingezahlt hat und später der Vertrag storniert wurde.
Und wer legt – mangels vertraglicher Absprachen – den Zeitraum fest, über den eingezahlt werden muss, damit ein Geschäft als (teilweise) ausgeführt gilt.
Dazu bald mehr.
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Den Helmut-Schmidt-Journalistenpreis für kritischen Wirtschafts- und Verbraucherjournalismus 2012 hat Klaus Stern für seine Dokumentation „Versicherungsvertreter – Die erstaunliche Karriere des Mehmet Göker“ gewonnen.
Dafür die allerherzlichsten Glückwünsche !
Über den Film wurde in diesem Blog viel geschrieben. Er zeigt den kometenhaften Aufstieg und ebenso schnellen Fall des Herrn Göker, der die MEG erfand und mit dem Verkauf von Krankenversicherungen ganz nach oben wollte.
Viele Versicherer setzten große Stücke auf Göker, gewährten ihm hohe Vorschüsse und laufen nun dem lieben Geld der insolventen Meg hinterher. Gegen Göker soll es gar einen Haftbefehl geben.
Der Journalisten-Preis wird übrigens von der ING-DiBa AG gestiftet.
Die Pressemeldung von „Die Bank und Du“ spricht über den Film von Gier und Größenwahn.
In der Mediathek der ARD ist der Film leider nicht mehr zu finden.
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Banken müssen ihre Provisionen nun doch nicht an die Kunden weitergeben. Dies soll der Wirtschaftsausschuss des Europaparlaments entschieden haben.
So jedenfalls will es laut Versicherungsjournal Berichterstatter Markus Ferber von der CSU verstanden haben. Angeblich soll „ein und gegen ein oder oder ein oder gegen ein und“ eingesetzt worden sein.
Vielleicht erfahren wir bald Genaueres.
Interessant ist nur, dass man im Eurpäischen Parlament freimütig über die Provisionsweitergabe diskutiert, während hier einige immer noch an dem prähistorischen Gesetz über das Verbot der Provisionsweitergabe festhalten möchten.
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Der Tagesspiegel schreibt über die Richlinie wie folgt (Zitat):
„Banken könnten künftig gezwungen werden, die Provisionen, die sie für den Verkauf von Finanzprodukten bekommen, an ihre Kunden weiterzureichen. Das sieht eine Richtlinie aus Brüssel vor, über die der Wirtschaftsausschuss des Europaparlaments berät. „Das wäre das Ende der durch Provisionen manipulierten Beratung“, sagte der grüne Europaabgeordnete Sven Giegold dem Tagesspiegel. Auch der CSU-Abgeordnete Markus Ferber sagte: „Die Produkte sollen für den Kunden da sein und nicht für den Vertrieb.“ Ferber, im Parlament der zuständige Berichterstatter, hofft, dass auf diese Weise Produkte entstehen, die den Anlegern auch tatsächlich einen Mehrwert bieten.Dass das bisher nicht immer der Fall ist, belegen Studien. Demnach beläuft sich der Schaden, der deutschen Anlegern durch Falschberatung der Banken entsteht, auf 20 bis 30 Milliarden Euro im Jahr. Die Banken und Sparkassen sehen die neuen Pläne aus Brüssel hingegen sehr kritisch“.
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Immer wieder gerät die Branche in Verruf. Die wilden Sexparties der damaligen Hamburg-Mannheimer haben der Sache nur noch einen besonderen Stempel aufgesetzt.
Provisionen, dubiose Strukturverbindungen, Incentivereisen.
Viele haben Zweifel, ob diese Geschäftsideen eine gute Beratung fördern. Stattdessen hört man immer wieder von überschuldeten Beratern, Vermittler, die aus finanzieller Not heraus falsch beraten müssen. Und man hört von Kunden, denen unsinnige Produkte angedreht wurden.
Und es gibt regelmäßig Fälle, bei denen die Kunden gar um ihre komplette Einlage geprellt wurden. Vermitller gaben die Einlagen kurzerhand für eigene Zwecke aus.
Der letzte Fall, der mir bekannt wurde, spielte sich im hessischen Raum ab. Statt die veruntreuten Gelder zurückzuzahlen, wählte der Vermittler den Freitod.
Die einen werden behaupten, dass sich auch diese Auswüchse mit der Honorarberatung nicht sicher ausräumen lassen. Die anderen werden sagen, dass solche Auswüchse systembedingt sind deshalb zwangsläufig auftreten.
Und dieses System steht vor einer Veränderung. Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments entscheidet nämlich noch heute darüber, ob Berater verpflichtet werden müssen, die Provisionen an den Kunden weiterzugeben.
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Im Jahre 2008 wurde Göker zur Zahlung von 720.000 € verurteilt. Gezahlt hatte er aber nur 520.000 €. Deshalb wurde nun die Haft angeordnet.
So jedenfalls schildert die HNA.
Jetzt gabs wieder eine Strafverhandlung in Kassel. Und dann warteten schon Zivilpolizisten mit Handschellen.
Aber er kam nicht.
So beschreibt es ebenfalls die HNA.
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Kollege Melchior aus Wismar sieht in dem neuen Wirken im Lawblog eine neue Einkommensquelle.
Auch Lästerhaftes darf gebloggt werden.
Lustig aber, was Kollege Melchior sonst noch so im Law-Blog fand. Da solls noch heißen:
„Die ARAG feuert 60.000 Rechtsschutz-Kunden, weil sie angeblich zu klagefreudig sind. … Wunderlich ist nur, dass die ARAG dies auch noch so offen kommuniziert – vielleicht als Abschreckung für Kunden, die gnädigerweise ihre Police behalten dürfen?“
Unabhängigeit voraus… Mal gucken, wie lange dieser Beitrag bleibt.

