RA Kai Behrens

Heinz Gerlach ist tot

Dass Heinz Gerlach tot ist, dürfte der Branche bekannt sein. Unter anderem hatte www.dasinvestment.com darüber berichtet.

Er starb am 10.07.2010 mit 64 Jahren, galt als umstritten.

Artikel entfernt

Hier war mal ein Beitrag enthalten, den wir entfernt haben.

Und der nächste TV-Tipp

Wo wir grad beim Fernsehgucken sind :

Legenden des Arbeitsrechts gibts in der 2. Runde :

In der Sendung „Steuern und Recht“ auf n-tv am Dienstag, dem 20. Juli 2010 um 18.35 Uhr und am Mittwoch, dem 21. Juli 2010 um 15.15 Uhr (Wiederholung).

Filmtipp für angehende Strukkis

Die Handlung :
PIT HANDLOS (Jürgen Tonkel) ist Netzwerkvertreter für Schönheitsprodukte in einer niederbayerischen Kleinstadt. Er verabredet sich mit Frauen, die er von früher kennt, um sie als Kundinnen für seine Geschäfte zu gewinnen. Auf einer rauschenden Werbeveranstaltung erzählt er seine Erfolgsgeschichte und ermuntert Neulinge, ebenfalls in den pyramidenartigen Strukturvertrieb zu investieren. Der einsame HERRMANN (Gerhard Wittmann) blickt ihm beeindruckt hinterher als er mit seinem Geländewagen davonbraust und will fortan so werden wie sein Vorbild Pit.
Was Herrmann nicht weiß: Pits Leben ist eine Lüge. Seine Erfolgsstory ist nur vordergründig und dient allein dem verzweifelten Versuch, neue Vertreter für KLAUS (Christian Pfeil), seinem Chef, zu rekrutieren. Die zusätzliche Provision braucht er dringend, um seine Schulden zu bezahlen. Denn der Markt ist abgegrast, die Schönheitsprodukte überteuert – und hinter der bürgerlichen Maske bröckelt längst Pits Existenz. Als er seine Wohnung verliert, quartiert er sich unter einem Vorwand bei seinem Sohn FLO (Michael Kranz) ein, der zusammen mit seiner Freundin als „Gothic“ der Härte der Welt den Rücken kehrt.
Verunsichert von den ihm entgleitenden Lebensumständen, kontaktiert Pit seine Jugendliebe Christiane (Inka Friedrich), die in dem vermeintlichen „Rendezvous“ eine willkommene Alternative zu ihrer unerfüllten Ehe zu erkennen glaubt. Als er auch sie als Kundin gewinnen will und Christiane sich enttäuscht abwendet, erkennt Pit, dass er am Ende angekommen ist und sein Leben ändern muss.

Arbeitsgericht bei DVAG doch zuständig ?

Am 08.07.2010 entschied das Amtsgericht Villingen-Schwenningen, dass das Arbeitsgericht für einen Rechtsstreit zwischen Deutsche Vermögensberatung und ehemaligem Vermögensberater zuständig ist. Schließlich, so das Amtsgericht, sei der Vermögensberater ein so genannter Ein-Firmen-Vertreter im Sinne des § 92 a HGB. Da er im letzten halben Jahr im Schnitt weniger als 1.000,00 € monatlich verdient habe, müsse das Arbeitsgericht über einen Rechtsstreit entscheiden.

Verein steht vor der Gründung

Um die Rechte von Vermögensberatern und ehemaligen Vermögensberatern zu stärken, wird in Kürze ein Verein gegründet.

Dieser soll sich als Anlaufstelle verstehen, um Vermögensberatern bei typischen Problemen Unterstützung anbieten zu können.

und bekommt gegen die Lebensversicherer vom BGH einen Dämpfer

Die Verbraucherzentrale Hamburg, die norddeutsche Antwort auf Robin Hood, muss auch Niederlagen einstecken.

Gelang es ihr noch, erfolgreiche Prozesse gegen Lebensversicherer zu führen und Allgemeine Geschäftsbedingungen für unwirksam „zu erstreiten“, sprach der BGH heute ein verbraucherunfreundliches Urteil aus.

Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hatten die Lebensversicherer nach einer Kündigung der LV Abzüge für Stornokosten und Abschlusskosten vorgenommen. Dies durften sie nicht. Die letzte Entscheidung des BGH datiert vom 12.10.2005.

Nun stritt man sich die Verjährung von Ansprüchen gegen die Lebensversicherer. Die Versicherer meinten, gemäß der alten Verjährungsregelungen wären die Ansprüche nach 5 Jahren verloren. Die Verbraucherzentrale argumentierte, es müsse auf die Kenntnis ankommen. Und da man erst am 12.10.2005 endgültig über die Aussichten informiert wurde, könnten auch erst dann die Ansprüche  beginnen zu verjähren.

Der BGH lies die Verbraucherzentrale mit einer Begründung abblitzen, die wunderschön überzeugend ist : Die Richter sagten, es stand schlicht und ergreifend nicht im Gesetz. In § 12 Absatz 1 VVG alter Fassung steht nichts von Kenntnis.

Verbraucherzentrale Hamburg führt gegen die Rechtschutzversicherer

Die Verbraucherzentrale Hamburg macht wieder auf sich aufmerksam.

Diesmal geht es darum, dass Klauseln aus Rechtsschutzversicherungsverträgen unwirksam sein sollen. Das Versicherungsjournal teilte am 29.06.2010 mit, dass es insgesamt 17 Rechtsschutzversicherer getroffen habe. Sie seien alle von der Verbraucherzentrale abgemahnt worden. Angeblich würde man intransparente Klauseln verwenden.

Es handelt sich um die Klausel, der Versicherungsnehmer hat „…alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte“.

Betroffen sind AdvoCard, ARAG, D.A.S, DEURAG, Roland, Neue Rechtschutz, AllRecht, Auxillia, Badische, R+V, Alte Leipziger, DEVK, Concordia, HDI-Gerling, Itzehoer, DMB und JurPartner.

Alle Versicherer haben bis zum 12.07.2010 Zeit, eine entsprechende Unterlassenserklärung abzugeben.

Laut Versicherungsjournal soll es ein Musterverfahren – wohl mit der RolandRechtschutz – gegeben haben. Dieses Verfahren soll bis zum Bundesgerichtshof gegangen sein. Dort soll in einer Terminnachricht vom 22.05.2008 zum Aktenzeichen IV ZR 352/07 der BGH die Beteiligten darauf hingewiesen haben, dass die Bedingungen gegen das Transparenzgebot verstoßen und somit unwirksam sein können.

Übrigens : Die Verbraucherzentrale Hamburg hält ohnehin nicht viel von Rechtsschutzversicherungen. Auf der Homepage der Verbraucherzentrale wird dort die Meinung vertreten im Falle der Kündigung des Rechtsschutzversicherung:

„Ärgern Sie sich nicht! Freuen Sie sich, dass Sie einen unwichtigen Versicherungsvertrag loswerden. Denn eine Rechtsschutzversicherung brauchen Sie nicht wirklich“.

Der Rat des Anwaltes: Die Auffassung der Verbraucherzentrale ist falsch. Ob man eine Rechtsschutzversicherung benötigt, ist sicher eine Frage des Einzelfalles. Es ist nicht alles grün, gelb oder rot.

„Mich wundert aber, dass diese Schauspieler irgendwie immer untereinander heiraten“

lautet ein Komentar in der Bild-online vom 28.06.10Oneandahalfmen nennt sich der Kommentator, dem dieser Fehler gelang.

Lieber Oneandahalfmen, Maschmeyer ist doch kein Schauspieler – wenn ihm auch der Umzug von der Business in die Yellow-Press vollends gelungen ist. Und umgesattelt hat er auch.

Maschmeyer – wir erinnern uns – war Firmengründer des AWD. Wir denken gerne an den 1.4.1989 zurück, als Thomas Gottschalk das einjährige Jubiläum des AWD moderierte und Maschmeyer mit einem tollkühnen Ritt auf einem Elefanten in die AWD-Annalen einging.

Die Ölquellen des AWD

Von Rechtsanwältin Britta Gedanitz, Mannheim

Das Gleichnis des Finanzmessias Carsten Maschmeyer, man sitze auf einer Ölquelle , die angebohrt und riesig groß ist und sprudeln wird, war nicht nur ungemein treffend, sondern erinnert unweigerlich an das Credo der Finanzbranche, welches da lautet:

Dummheit ist der billigste Rohstoff. Wie segensreich unaufhörlich sprudelnde Ölquellen sein können, demonstriert gerade BP im Golf von Mexiko. Aber auch AWD kann mithalten: In Österreich. Dort steht es nämlich jetzt schon 2 : 0 in Sachen VKI/AWD-Kunden versus  AWD.  Zum wiederholten Male scheiterte AWD in dem Bestreben um Verhinderung einer Sammelklage seiner finanzoptimierten Kunden, die dem AWD Falschberatung vorwerfen.

Und man muss nicht erst Okrakel Paul befragen, um eine Idee davon zu bekommen, wie die Gerichte die Zulässigkeit der weiteren Sammelklagen gegen AWD bewerten könnten. Die Quelle sprudelt und sprudelt. Derweil wähnt sich AWD als Opfer einer Medienkampagne.

Von wegen systematische Fehlberatung, alles nur Einzelfälle (Plural!)

Böse, böse. Alle böse. Nur AWD gut. Jaaa, so könnte es sein …. Oder eben doch nur Verschwörungstheorien aus Strukkistan?

Tintenfisch Paul verhindert Eheschließung

Was macht ein Anwalt Mittwochs Abend ? Selbstverständlich Public Viewing und mitzittern.

Paul, der orakelnde Tintenfisch wusste, dass man sich das Zugucken hätte sparen können. Er wusste, dass Spanien gewinnt.

Trost fand ich – wenn auch wenig – bei einigen doch lustigen Bemerkungen einiger Zuschauer. Als Gomez eingewechselt wurde, sagte jemand : „Jetzt haben wir verloren, die Spanier kriegen vom Löw jetzt noch einen Verteidiger mit rein.“

Eine Frau, die zwei Reihen hinter mir saß und in einem Alter war, in dem man normalerweise noch erstmalig heiratet, sagte in der ersten Halbzeit zu ihrem etwa gleichaltrigen Nachbarn : „Wenn Deutschland nicht gewinnt, werde ich Dich auch nicht heiraten“.

Nun, Paul, siehst Du, was Du angerichtet hast !