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SPIEGEL ONLINE sind angeblich interne Dokumente aus dem Hause AWD bekannt geworden, die Aufschluss über das Ausmaß der AWD-Abzocke geben sollen. Mehr dazu gibt es in SPIEGEL TV am Sonntag, 22.10 – 23.05 Uhr, bei RTL.
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Das Schweizer Fernsehen hat sich mit dem AWD befasst, der inzwischen ja der Schweizer Swiss Life gehört. Deren größter Einzelaktionär ist der Maschi.
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Der Kollege Schindler berichtet über eine aktuelle Entscheidung des BGH zum Handelsvertreterausgleich des Tankstellenpächters.
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Sehr geehrter Herr Dr. Maschmeyer,
jetzt versuche ich es mit diesem offenen Brief, erneut mit Ihnen in Kontakt zu treten. Vielleicht wird daraus dann doch noch ein Dialog oder ein Streitgespräch. Denn, das sehen Sie doch vielleicht auch: Ihre bisherige Taktik hat nichts gebracht, und wir bleiben bei unserer Berichterstattung, dass Sie und Ihr AWD tausende Anleger ins Unglück gestürzt haben.
Ihr Medienanwalt Matthias Prinz hat mit seinen hektischen Aktivitäten unseren Film über den “Drückerkönig Maschmeyer” nur noch populärer gemacht. Jede Einstweilige Verfügung – und mag sie noch so abstrus sein – hat dem “Judge‘s Cut” unseres Filmes im Internet eine zusätzliche Pointe beschert. Für das geneigte Publikum lohnt es sich stets, unsere Reportage auf panorama.de anzuklicken. Denn dank Staranwalt Prinz gibt es immer was Neues.
Und damit, dass Gerhard Strate, der zweite Promi-Anwalt in Ihrem Auftrag, versucht hat, mein Privat- und Berufsleben auszuforschen, haben Sie, verehrter Dr. Maschmeyer in der Öffentlichkeit wohl auch nicht gerade punkten können. Mein Sender, der NDR, hat Strates langen Schnüffel-Brief in der gebotenen Kürze beantwortet. Sie, Herr Maschmeyer, sind jetzt genau so klug als wie zuvor. Und die Öffentlichkeit weiß, wozu Sie in Ihrem Einsatz gegen kritische Journalisten fähig sind.
War es Ihre eigene Eingebung oder die eine PR-Profis – jedenfalls wirkte Ihre jüngste Eingebung recht kurzatmig: Sie wollten sich zum Wohltäter à la Bill Gates aufspielen, kündigten Sie in einem Zeitungsinterview an, und Gutes tun. Dann, bitte sehr, richten Sie doch endlich mit Ihren vielen hundert Millionen einen Fonds ein, aus dem Sie Ihre AWD-Opfer entschädigen ? Das würde die Öffentlichkeit vielleicht überzeugen.
Noch eine ganz persönliche Frage: Was gilt denn nun: Ihre für mich fast schon schmeichelhafte Aussage in einem Zeitungs-Interview, die ARD -Reportage über den Drückerkönig Maschmeyer sei ganz allein das Werk des eifrigen Reporters Christoph Lütgert ? Oder gilt die Verschwörungs-Theorie Ihres früheren Sprechers Bela Anda, wir Filmemacher hätten im Auftrag und für Geld von AWD-Konkurrenten gegen den AWD agiert ?
Und wie, bitte schön, sollte ich Ihrer Familie nachstellen, wie Sie es ebenfalls in einem Interview bejammern, wenn ich Ihre Familie gar nicht kenne ? Ich weiß nicht, wie Ihre geschiedene Gattin aussieht, und auch Ihre Söhne habe ich nie gesehen. Veronica Ferres, der allerdings war ich ein- oder zwei mal ganz nahe. Nur wäre ich nie auf die Idee gekommen, sie zu den fragwürdigen Geschäften ihres aktuellen Lebensgefährten zu fragen.
Sehr geehrter Herr Dr. Maschmeyer, lassen Sie die Unwahrheiten und lassen Sie uns reden. Sie wissen genau, welche Fragen ich Ihnen in einem Interview stellen will. Mit der ständigen Behauptung, ich hätte Ihnen meine Fragen nie geschickt, machen Sie sich lächerlich, denn im Internet kann jeder meine Anfragen an Sie nachlesen. Und wenn Sie darüber hinaus weitere Auskünfte brauchen, dann klicken Sie doch folgenden Link an.
Da dokumentiert die unbestechliche Stiftung Warentest, was von jenem AWD-Vertriebssystem zu halten ist, das Sie, verehrter Dr. Maschmeyer, aufgebaut haben. Genau dazu wollte und will ich Sie fragen.
Also: Laufen Sie nicht immer weiter weg. Geben Sie sich einen Ruck und mir das seit Monaten erbetene Interview
Mit freundlichem Gruß
Christoph Lütgert
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Maschi brachte es am Donnerstag Abend erneut auf satte 3,4 Millionen Zuschauer und damit auf die Palme des NDR.
Nunmehr verwendet sich neben Prof. Prinz auch der Hamburger Starverteidiger Dr. Gerhard Strate für Maschi.
Der Anwalt Strate will für Maschmeyer ein Gutachten verfassen, in dem er zu möglichen Straftaten des Reporters Lütgert nach den Paragraphen 240 und 241a des Strafgesetzbuchs und Paragraph 33 des Kunsturhebergesetzes Stellung nimmt. In Paragraph 240 StGB geht es um Nötigung, im Paragraphen 241a um „politische Verdächtigung“, die dritte der genannten Vorschriften stellt Bildnisse unter Strafe, die gegen den Willen eines Abgebildeten verbreitet werden. Die Taten sind allesamt mit Freiheitsstrafe bewehrt. Zudem, schreibt Maschmeyers Anwalt, liege es nicht völlig fern, das „offenkundig sinnlose Heranpirschen von NDR-Kamerateams an Herrn Maschmeyer und seine Mitarbeiter auch noch an anderen Vorschriften zu messen“.
Och. Nun sind Strafverteidiger ja naturgemäß hinsichtlich ihrer Klientel nicht wählerisch. Aber dass sich Strate für so ein albernes Manöver hergibt? Als ob es nicht schon genug ernsthafte Kriminalität gäbe. Die Nummer erinnert an das Bemühen des Kollegen Dr. Christian Schertz, einen Gerichtsreporter wegen einer unerwünschten Weihnachtskarte nach dem Anti-Stalking-Gesetz auf 50 m Distanz zu halten. Lächerlich.
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BGH: Badenia-Schrottimmobilien-Fälle werde neu aufgerollt
Die Badenia ließ über Drückerkolonnen Schrottimmobilien verticken, an denen sich die Kunden dumm und dämlich zahlten, die Vertriebe und die Banken jedoch den fetten Reibacht machten
SPON schreibt:
(…) Nach den damals bundesweit verwendeten Formularen sollten die Vermittler angeblich nur rund fünf Prozent des Kaufpreises als Provision erhalten. Tatsächlich waren es nach BGH-Angaben jedoch mindestens 15 Prozent. Wo die Formulare verwendet worden seien, hätten die Vermittler durch Verschweigen der tatsächlichen Provisionen Aufklärungspflichten verletzt, urteilte der BGH nun. Der Badenia sei dies zuzurechnen, da sie mit den Vermittlern zusammengearbeitet habe. Die Kunden hätten folglich Anspruch auf Rückabwicklung. (…)
Ein ähnliches Geschäftsmodell liegt auch den Drückern vom AWD zugrunde. Heute, Mittwoch, gibt es in der ARD um 21.45 Uhr die Doku „Der Drückerkönig und die Politik“. AWD-Gründer Carsten Maschmeyer hat so eine Schiss vor der Doku, dass er einen prominenten Medienanwalt angeheuert hat, der die Ausstrahlung mit umfangreichen Briefen an die einzelnen ARD-Rundfunkhäuser zu torpedieren versuchte. Der Schuss ging nach hinten los.
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Als neulich der NDR den AWD-Pressesprecher Bela Anda (Ex-Regierungssprecher unter Schröder) mit dem Fall der Frömblings konfrontierte, die im Vertrauen auf die Sprüche des AWD ihr Vermögen verloren, vergönnte dieser einen weiteren Spruch, nämlich den Fall zu prüfen. Nach dem Gesetz der Serie scheint es nicht überraschend, dass auch dieser Spruch wohl nur heiße Luft war:
Nach intensiver Prüfung sei der AWD zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kunden ausreichend über Chancen und Risiken aufgeklärt worden sind. Das belegten auch die unterschriebenen Beratungsprotokolle. Fonds seien immer ein Risiko, zumal geschlossene Immobilienfonds.
schreiben die Lübecker Nachrichten.
Deutlich aktiver wurde der AWD gegen den NDR, gegen dessen Berichterstattung er vorging.
(Das obige Video ist schon älter und betrifft einen anderen Fall, aber das gleiche Schema.)
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Vor ein paar Jahren hatten sich abtrünnige Finanzvertriebler zusammengefunden, um ohne das Dach von AWD, DVAG, MLP, OVB usw. eine Handelsvertreter-basierte Vertriebsorganisation aufzubauen. Schon in den ersten Monaten trugen uns gut informierte Quellen zu, dass es sich bei FORMAXX genau um die gleiche …, äh …, also um die gleiche Geschäftsidee wie bei den Major-Strukkibuden handelt, der Laden um keinen Deut besser sei. Alles andere wäre auch überraschend gewesen, denn die Führungsmannschaft setzt sich zum Teil aus fahnenflüchtigen Ex-Managern der Branche zusammen, die kaum über Nacht als geläutert durchgehen könnten. Bei FORMAXX träumt man noch vom absehbaren Break Even, aber angesichts rückläufiger Beraterzahlen, die sich in der Branche nun einmal proportional zum Umsatz verhalten, sieht es nicht danach aus, als müssten sich die Strukkitreiber Gedanken machen.
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Für die Freunde gepflegter Finanzberatung und andere Opfer hier eine aktuelle Meldung des Bundes der Versicherten:
Stichtag 31.12.: Verjährungsfrist für Rückkaufswerte endet
Mittwoch, 20. Oktober 2010HENSTEDT/ULZBURG – Wer in den Jahren 2005 bis 2007 seine Lebens- oder Rentenversicherung gekündigt hat, kann unter Umständen noch Geld von seinem Versicherer fordern. Der Versicherte muss sich aber beeilen, denn am 31. Dezember verjähren seine Ansprüche.
„Wer den Mindestrückkaufswert nach der Kündigung nicht ausbezahlt bekommen hat, kann diesen noch bis Jahresende beanspruchen“, sagt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten. Dabei beruft sie sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 208/09) und das geänderte gesetzliche Verjährungsrecht. Künftig beginnt die dreijährige Verjährungsfrist am Ende des Jahres, in dem der Vertrag abgewickelt worden ist. Der Mindestrückkaufwert liegt laut Blunck knapp bei der Hälfte der eingezahlten Beiträge – auch bei gezillmerten Verträgen. Ein eventueller Stornoabzug sei nicht gestattet.
Sollte der Versicherer zusätzliche Forderungen seiner ehemaligen Klienten ablehnen, können diese Klage einreichen. „Da stellt sich die Frage, ob sich der Aufwand im Vergleich zum Ergebnis lohnt“, gibt Blunck allerdings zu bedenken.