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Zum 31.12.2012 gibt Generali die Zusammenarbeit mit AWD auf.
Bereits im August hatte der Versicherer Generali Schweiz den Zusammenarbeitsvertag mit dem Finanzdienstleister AWD gekündigt. „Die Vorstellungen betreffend Zusammenarbeit stimmten nicht mehr überein“, teilte die Generali Schweiz mit.
20 Jahre gab es eine Partnerschaft zwischen Generali Schweiz und AWD.
Das überrascht manchen Insider. Denn die Generali ist die Mutter der AachenMünchener. Diese wird ausschließlich von der DVAG, einem Branchenkonkurrenten des AWD, vertrieben.
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„Wir, der hannoversche Finanzdienstleister AWD, und unser Mutterkonzern Swiss Life rücken eng zusammen.“, heißt es in dem AWD-Blog. Un weiter heißt es:
„Wir als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von AWD freuen uns über das tiefe Vertrauen, das Swiss Life uns, unserer Arbeit und unserem Unternehmen damit ausspricht.“
Ach, wie schön es klingt. Vertrauen heißt das Zauberwort.
Ist aber nicht fehlendes Vertrauen in die Marke der Grund für diesen Schritt? Wie schätzen das die vielen Handelsvertreter ein, die jetzt schon einmal beginnen können, ihre Visitenkarten, Büroschilder, Briefköpfe usw abzuschrauben und einzustampfen?
Spricht man ihnen gegenüber mit dieser Maßnahme Vertrauen aus?
Und wie stehen die Mitarbeiter in Hannover dem gegenüber, deren Arbeitsplätze jetzt akut bedroht sind? Es sollen 300 Stellen gestrichen werden. Spüren sie auch das Vertrauen, das man ihnen entgegenbringt?
Und was denken die Kunden, die sich falsch beraten fühlten? Ist der Markenwechsel nicht sogar als moralisches Anerkenntnis zu sehen?
Im AWD-Blog spricht man von einer Adoption. Und stellt damit wohl auf das Gleichnis mit dem verlorenen Sohn ab.
Verloren geht aber wohl in erster Linie Vertrauen.
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Am 07.11.2012 verkündete das Landgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren gegen einen Strukturvertrieb ein denkwürdiges Urteil. Die Handelsvertreterin hatte im Jahre 2006 wegen Erkrankung gekündigt. Die Erkrankung wurde von dem Strukturvertrieb nicht akzeptiert. Er klagte auf Schadenersatz und Tätigwerden. Diesen Prozess verlor der Strukturvertrieb vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf.
Anschließend gab es eine Abrechnung, aus der sich ergab, dass die Handelsvertreterin eine Stornoreserve in Höhe von fast 80.000,00 € hatte. Da mittlerweile alle Verträge aus der Haftung sind (Haftungszeit fünf Jahre) klagte sie auf Auszahlung dieses Betrages.
Im Laufe dieses Prozesses rechnete der Strukturvertrieb dann erneut ab. Auf einmal waren die 80.000,00 € weg, in der Stornoreserve waren nur noch etwa 17.000,00 €.
Außerdem wies das Provisionskonto dann ein Minus auf.
Nunmehr wurde der Klageantrag gestellt, dass wegen dieser Ungereimtheiten die Handelsvertreterin einen Anspruch auf einen Buchauszug hätte.
Dieser Anspruch wurde vom Landgericht Frankfurt am Main abgewiesen mit der Begründung, dass die neuerliche Abrechnung schließlich ein Minus ausweise. Wenn es keinen Anspruch auf Provision gibt, dann gibt es auch keinen Anspruch auf einen Buchauszug. Denn der Anspruch auf einen Buchauszug setzt voraus, dass man Ansprüche auf Provisionen habe. Zwischenzeitig bemerkte die Handelsvertreterin, dass sich der Strukturvertrieb auch noch an dem Versorgungswerk bediente, welches für die Handelsvertreterin eingerichtet war. Vertragspartner der Gesellschaft dieses Versorgungswerkes war die Handelsvertreterin. Die Handelsvertreterin hatte zur Sicherheit die Ansprüche aus dem Versorgungswerk an den Strukturvertrieb abgetreten.
Es handelte sich um Fondansprüche. Die Fondgesellschaft teilte mit, dass man beabsichtige, den Fond zu schließen. Eine Kündigung des Fondvertrages gab es jedoch nicht. Diese Mitteilung wurde zum – unberechtigten – Anlass genommen, das gesamte Guthaben an den Strukturvertrieb auszuzahlen.
Die Handelsvertreterin stellte sich auf den Standpunkt, dass ihr nun dieses Geld zustehe. Schließlich sei das Vertragsverhältnis mit dem Versorgungswerk ja gar nicht beendet, der Anspruch also noch gegeben.
Auch diesen Anspruch lehnte das Landgericht Frankfurt am Main ab.
Nunmehr wird gegen dieses denkwürdige Urteil Berufung eingelegt.
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Neben AWD klagte auch OVB über Umsatzverluste.
MLP konnte durch erhebliche Sparmaßnahmen gegenwirken und Gewinn steigen lassen.
Insgesamt hat die Ausschließlichkeit Schwierigkeiten. Im Bereich Schaden/Unfall hat der Vertrieb seit Jahren Verluste zu beklagen. Seit 2007 gingen allein hier 4 % Marktanteil verloren. Gebundene Vermittler wie DVAG oder OVB konnten hier ihren Marktanteil wenig ausbauen.
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Die Marke AWD wird es in naher Zukunft nicht mehr geben.
AWD emanzipert sich von Maschmeyer.
Stadion von Hannover 96 braucht neuen Namen.
Aus AWD wird Swiss Life Select.
Die Schlagzeilen überwerfen sich heute.
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Ampeln müssen nicht dann und wann nur als Unfallgrund herhalten, sondern auch viel Sinnbildliches über sich ergehen lassen.
So gibt es Ampelkoalitionen und vor allem – den von Markus Kompa so wunderschön entworfenen Ampelcheck. (Insgeheim immer noch der Topact der Finanzdienstleistungssatire.)
Mit entsprechenden Warn- und Hinweisschildern ließe sich dadurch manch unfallträchtige Situation im Umgang mit dem Versicherungsvertreter verhindern.
Ganz aktuell – und das hat jetzt gar nichts mit Versicherungen zu tun – gibt es eine Broschüre der Stadt Düsseldorf zur Nutzung von Ampeln. Fußgängerampeln haben dort nämlich eine Gelbphase.
Ich dachte erst, Herr Kompa hätte diese Broschüre geschrieben. Ähnlich lustig wie sein Ampelcheck ist sie wenigstens.
Dort heißt es :
„Die Ampel springt auf Grün. Der ideale Zeitpunkt für alle Fußgänger, jetzt loszugehen.“ Man sollte aber unterscheiden, denn:
„Die Ampel zeigt noch Grün…Ältere und Gehbehinderte sollten lieber warten.“ und auf das nächste Grün warten.
Bei Gelb beachte: „Weitergehen! Nicht umkehren!“
Der närrischen Stadt Düsseldorf ist es so unfreiwillig gelungen, die humorvolle Einlage Kompas noch zu toppen.
Wer es nicht glaubt: Hier die Broschüre.
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Die Handelszeitung schrieb am 21.11.2012, dass Karsten Maschmeyer in einem Interview versichert habe, SwissLife nicht über den Tisch gezogen zu haben. Die Finanzkrise sei für den AWD einfach Pech. Außerdem soll Postbank den gleichen Preis geboten haben wie SwissLife, nämlich 1,9 Milliarden Euro. Das Angebot von SwissLife soll aber überzeugender gewesen sein.
Am 28. November, also morgen, soll über die Zukunft des Namens AWD auf dem Investorentag entschieden werden.
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Im September 2012 hatte das Amtsgericht Köln über einen Anspruch der MLP Finanzdienstleistung AG zu entschieden. Diese machte Ansprüche auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen geltend.
Die MLP hatte die Forderungen aufgrund einer Zahlungsvereinbarung geltend gemacht. Diese wertete das Gericht als Schuldanerkenntnis.
Der Einwand des Beklagten, die Abrechnung sei fehlerhaft, war vor diesem Hintergrund unerheblich.
Der Consultant erhob einen Reihe von Widerklageanträgen. Er verlangte
– dass Geldanlagen und Dynamik nach Vertragsende abzurechnen sind,
– Provisionsabrechnungen vorzulegen,
– den sich daraus zu errechnenden Guthabenbetrag auszuzahlen,
– weitere Zahlungen an den Beklagten vorzunehmen,
– die Stornoreserve auszuzahlen,
– Provision hinsichtlich konkret genannter Kunden auszuzahlen
– Und die Guthaben aus Kick-Backs auszuzahlen
Auch damit scheiterte der Beklagte.
Es genügt nicht, Namen von Kunden aufzuzählen, weil daraus nicht deutlich wird, dass und voraus sich entsprechende Ansprüche ergeben, so das Gericht.
Im Übrigen seien Ansprüche auf Übersendung von Provisionsabrechnungen mit dem Saldoanerkenntnis erloschen.
Soweit der Beklagte Kosten für einen IT-Service-Vertrag geltend macht sind diese ebenfalls erloschen. Schließlich hatte er das Provisionskonto anerkannt.
Auch Ansprüche aus einer Stornoreserve vermochte das Gericht nicht zu erkennen.
Weitere Ansprüche auf Belegen oder Provisionsabrechnungen für genannte Kunden sind ebenfalls mit dem Saldoanerkenntnis erloschen.
Das gilt auch für Ausgabeaufschläge und Kick-Backs.
Entscheidung Amtsgericht Köln vom 26.09.2012
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Kürzlich erhielt ich eine Anfrage, die sogar bei mir Erstaunen auslöste.
Ich wurde gefragt, ob man als AWD-Handelsvertreter ein Sonderkündigungsrecht habe, wenn AWD seinen Namen wechselt.
Die Frage hatte deshalb überrascht, weil es doch – folgt man einigen Presseveröffentlichungen – um die Aufwertung des Namens geht. Dies wird sicher keine Kündigung rechtfertigen.
Da mir aber der rechtliche Hintergrund der Umbenennung nicht bekannt ist, kann ich die Frage nicht abschließend beantworten.
Handelsvertreter der Central und AachenMünchener erhielten seinerzeit einen neuen Vertragspartner, die Allfinanz DVAG. Dies geschah im Wege der Aussonderung nach dem Umwandlungsgesetz. Dies regelt die Umwandlung von Rechtsträgern und u.a. Vermögensübertragungen von gesellschaftsrechtlich organisierten Rechtsträgern.
Hieraus ergaben sich durchaus Rechtsfragen, die vor Gericht bisher unterschiedlich bewertet wurden.
Die Allfinanz legte den Handelsvertretern nahe, Sicherheit im Rahmen einer Überleitungsvereinbarung zu schaffen.
Welche Wege AWD einschlägt, bleibt abzuwarten.
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Ein Artikel des Versicherungsjournals vom 20.11.12 mit dem Thema „Die größten Schadenversicherer“ wird vom treuen Leser wie folgt kommentiert:
„Heute habe ich aus dem Versicherungsjournal die größten Schadensversicherer aus 2011, wobei keiner der führenden Unternehmen groß mit Strukturvertrieben sich brüstet. Lediglich ist ein Versicherungskonzern auf Platz 16, der hinter einem Strukturvertrieb steckt. Soweit zu den Fakten!
Diese Zeilen sollen für mehr Transparenz und Aufklärung sorgen. Nicht nur für etwaige Verbraucher und Interessierte, sondern auch und gerade für unbedarfte und falsch informierte Mitarbeiter in solchen Vertrieben.
Würde man diesen die Frage stellen, wer die Nr. 1 ist, wäre die Antwort schon zu erahnen. Hier würden die meisten Mitarbeiter und Unternehmer (Handelsvertreter) wie Heiratswillige überzeugt sein, von dieser Statistik ausgenommen zu sein.
Führungskräfte -sog. Direktionsleiter- haben die Aufgaben diese Statistiken mit Argumenten zu entkräften, sofern diese überhaupt den untergeordneten Mitarbeitern bekannt sind bzw. werden.
So wird die Selbstüberschätzung -sog. Overconfidence- Effekt- bewahrt und wieder gerade gerichtet. Die wirtschaftliche Aktivität der Unternehmen läge tiefer, wenn es diesen Overconfidence-Effekt nicht gäbe. Dieser wird durch interne Schulungen usw. geradezu gekillt. Ich glaube nicht, dass die Mitarbeiter sich hier in diesem Falle auf Platz
16 sehen würden und hinter den ersten 15 geradezu fasst unbedeutend zu sein scheinen.
Die Forscher Marc Alpert und Howard Raiffa sind auf dieses erstaunliche Phänomen gestoßen, warum Menschen systematisch ihr Wissen und ihre Fähigkeiten überschätzen und haben diese Phänomen Overconfidence (Selbstüberschätzung) genannt.“
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Wie das Versicherungsjournal gestern mitteilte, ist der Versicherungsvertreter immer noch der Beruf mit dem schlechtesten Ansehen.Und er ist weit abgeschlagen.
Es hat sich also nichts geändert. Der schnelle Umsatz steht immer noch vor der guten Beratung. So sehen es die meisten. Tschaka-Tschaka statt sachgerechte Information und bedürfnisorientierte Beratung.
Die Einführung eines Ehrenkodex vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. vor zwei Jahren hat nichts gebracht und ersetzt fehlende Qualität nicht.
Im Gegenteil: Ehrenschwüre kennen wir zur Genüge. Nur die, die etwas zu verbergen hatten, haben einen Ehrenschwur abgegeben. Und darauf gebe ich mein Ehrenwort.

