06
Ich bin seit fast 20 Jahren in der Branche tätig gewesen und seit etwa 15 Jahren war ich unter Vertrag bei einem großen Strukturvertrieb.
Ich freue mich, hier ein Forum gefunden zu haben, über meine Erfahrungen auf diesem BLOG berichten zu dürfen. Ich möchte versuchen, das Leben in einem solchen Strukturvertrieb von Anfang bis zum Ende zu erzählen.
Ich möchte berichten, wie alles anfing, wie man mich aus einem sicheren Arbeitsverhältnis heraus abwarb, wie man mich verleitete, den Vertrag zu unterschreiben, wie der Alltag in der Struktur aussah und welche erheblichen Schwierigkeiten entstanden, um aus dem Vertrag wieder herauszukommen.
Ich denke, dass sich jeder ein Bild über die Situation in einem solchen Strukturvertrieb machen soll. Vielleicht dient dieses ja etwas der Aufklärung, für mich jedoch in erster Linie der Auseinandersetzung.
Namen von Personen werde ich nicht nennen. Ich denke, dass all die, die mir den Ausstieg erschwert haben, sich möglicherweise in naher Zukunft in ähnlicher Lage befinden werden wie ich.
Ich weiß nur, dass mir das Leben in einem Strukturvertrieb beinahe den Kopf gekostet hätte.
05
04
03
Der in Abwicklung befindliche Immobilienfonds SEB Immoinvest nimmt eine erste Ausschüttung an die Anleger von 1,2 Milliarden Euro vor.
Bekanntlich hatte der ImmoInvest am 7. Mai 2012 nach einem gescheiterten Versuch der Wiederöffnung das Aus verkündet.
Viele Anleger, denen man nichts über die Gefahr einer solchen Entwicklung erzählt hatte und die an eine sichere Anlage glaubten, denken jetzt über Schadenersatzansprüche nach.
Nach bisherigen Erkenntnissen sollen in Frankfurt bereits Verfahren anhängig sein.
Geklagt wird auch, weil angeblich nicht über die Provision aufgeklärt wurde.
02
30
Am 19.06.2012 hatte das Bundessozialgericht darüber zu entscheiden, ob eine Mitarbeiterin der Deutschen Vermögensberatung Zuschüsse vom Arbeitsamt für Business-Kleidung und Friseurbesuche erhalten soll.
Die bei der DVAG beschäftige Angestellte nahm ab 01.06.2008 eine Halbtagsbeschäftigung bei der Deutschen Vermögensberatung AG auf. So teilt das BSG mit. Das Arbeitsamt bewilligte Leistungen, sprach jedoch Aufwendungen für Business-Kleidung und Friseurbesuche nicht zu.
Das Sozialgericht gab dem Arbeitsamt Recht. Es fehle an einer Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen als Werbungskosten unter Beachtung steuerrechtlicher Grundsätze.
Das Landessozialgericht hatte das Arbeitsamt verurteilt, bei der Einkommensberücksichtigung den Anteil des Arbeitgebers an vermögenswirksamen Leistungen abzuziehen. Ansonsten wurde die Berufung der Angestellten zurückgewiesen.
Die Mitarbeiterin der DVAG trägt nun in der Revision vor, dass sie im Büro und bei Außenterminen, bei denen sie ihren Chef begleiten müsse, sowie bei Schulungen repräsentative Kleidung tragen müsse. Dies umfasse auch die Benutzung von Kosmetika und Friseurbesuche.
So teilt es das Bundessozialgericht mit.
Das Bundessozialgericht entschied nun, dass Ausgaben für Kleidung und Friseur nicht direkt als Werbungskosten abgezogen werden und das Jobcenter dies aber als Leistungen zur Eingliederung bezahlen müsste gegebenenfalls. Denn es gehöre zu ihren Aufgaben, den Einstieg in das Erwerbsleben zu ermöglichen und zu erleichtern.
Nun müsse der Landkreis prüfen, ob die Sekretärin die Business-Kleidung benötigt. Die Deutsche Vermögensberatung hatte ihr dies bereits bescheinigt.
29
Immer wieder tauchen dubiose Rechtsansichten zum Thema Ausgleichsanspruch auf.
Grundsätzlich gilt:
Den Ausgleichsanspruch gibt es nur, wenn das Unternehmen kündigt oder es einen Anlass zur Kündigung gegeben hat (z.B. durch vertragsbrüchiges Verhalten).
Kündigt der Handelsvertreter, gibt es grundsätzlich nichts.
Ausgleichsansprüche müssen innerhalb eines Jahres nach Vertragsende geltend gemacht werden (eine Form dafür ist nicht vorgeschrieben). Es muss auch kein Betrag genannt werden. Die bloße Aufforderung „ich will meinen Ausgleichsanspruch haben“ genügt z.B..
Anwaltskollegen verlangten kürzlich für diese Auskunft einen nicht geringen Betrag, obgleich diese Frist offensichtlich längst abgelaufen war.
Hält man sich diese einfachen Grundsätze vor Augen, erübrigt sich manche Beratung.
Übrigens hatte der BGH kürzlich entschieden, dass auch Handelsvertretern eines Strukturvertriebes ein Ausgleichsanspruch zusteht.
28
27
Die Riesterrente ist eines der beliebtesten Kinder der großen Strukturvertriebe.
DVAG hält sich gar für den Marktführer in Sachen Riesterei. AWD bietet sie auch an und hatte den gleichnamigen Erfinder gleich unter Vertrag genommen. Er hatte nach eigenen Angaben vor dem AWD Vorträge gehalten.
Jetzt hat das Handelsblatt mit der Riesterrente vorläufig abgerechnet und schreibt:
„Zu hohe Gebühren, zu wenig Rendite, zu undurchsichtige Produkte“.

