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Man erlebt doch immer wieder Überraschungen.
Einem Mandanten, Handelsvertreter in einem namhaften Strukturvertrieb, wurde von seinem Strukturleiter empfohlen, selbst eine Kündigung auszusprechen, damit seine Ausgleichsansprüche erhalten bleiben.
Umgekehrt ists richtig: Nur dann, wenn das Unternehmen kündigt (und in ein paar anderen wenigen Fällen) hat der Handelsvertreter einen Ausgleichsanspruch. Das gilt auch in Strukturverhältnissen.
Wenn er selbst kündigt, ist der Ausgleichsanspruch regelmäßig weg.
In einem anderen Verfahren erfuhr ich, dass der Versicherungsberater, mit dem ich vor 16 Jahren etwa in Kontakt stand und der mich gern in seine Struktur mit eingebunden hätte, jetzt aus wirtschaftlichen Gründen in seinen alten Handwerksberuf zurückkehren musste.
Die Vermittlungs- und beratungstätigkeit warf dann wohl doch nicht so viel ab.
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Wir alle fragen uns, was ins Alter gekommene Ex-Fußballprofis den lieben Tag so machen.
Einige sehen wir als Moderatoren während er EM bei ARD oder ZDF.
Andere tummeln sich in der Vila Vita der DVAG und sammeln beim Golfen Geld ein. Gesammelt wurde für die Hansestiftung von Jörg Wontorra, die sich um Maßnahmen für Kinder und Jugendliche in Bremen, Hamburg und Lübeck kümmert.
Der eine oder andere vor Ort hätte sicher einen anderen Spendenzweck für wichtiger gehalten.
Und weil bei einigen der Ex-Profis das Rampenlicht schon lange aus ist, erkennt man sie heute kaum noch wieder.
Bernd Schuster z.B. hat mittlerweile dunkle Haare.
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Die Wiener Zeitung berichtet, dass der AWD ein pikantes Urteil eingefangen hätte.
Das Oberlandesgericht Linz verwies einen Rechtsstreit zurück an das Gericht erster Instanz, nachdem dieses eine Klage auf Schadenersatz eines Lehman-Anlegers nicht annehmen wollte.
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Noch vor zwei Jahren, während der WM in Südafrika, rühmte sich der Team-Blog der DVAG mit Berichten von der WM, über den DFB und insbesondere mit aktuellen Interviews von Löw.
Heute? Außer ein paar Tippspielchen ist von der EM und der Nationalmannschaft im DVAG-Blog keine Spur. Auch von Löw ist nichts mehr zu finden.
Selbst die Interviews von vor zwei Jahren sind aus dem Team-Blog gelöscht. Auch im Unternehmens-Blog ist die EM kein Thema.
Im Beirat der DVAG sitzt Dr. Theo Zwanziger, Präsident „außer Dienst“ des Deutschen Fußballbundes. Erst kürzlich hatte er das Amt Wolfgang Niersbach übergeben.
So berichtete unter anderem der Stern.
Ob diese Umstände zu einem Zerwürfnis mit dem Löw geführt haben? Dass Interviews gelöscht wurden, hat manch einen nachdenklich gemacht.
Der Vertrag zwischen Löw und der DVAG begann 2007 und war auf drei Jahre befristet. Heute heißt es: Man war Partner.
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LG Köln: Kein Anspruch auf Buchauszug, wenn zuvor die Provision anerkannt wurde
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Rechtsanwalt Markus Kompa kam – wie gesagt – auf eine vorzügliche Idee.
Er rief in seinem Blog zur Unterstützung auf. Leute, die sich auch um die Freiheit des Internets Sorgen machten, sollten ihn und die Idee finanziell unterstützen, damit er notfalls durch alle Instanzenzüge hindurch dieses Unrecht aus der Welt schaffen könnte.
Was dann passierte, schlug auch meinem beschränkten „Vorstellungsfass“ förmlich den Boden aus.
Bereits in den ersten drei Tagen konnte Markus Kompa 1.138 Geldeingänge verzeichnen und bis dahin den Zahlungseingang von 37.000,00 €. Am 05. Juni 2012 waren es 1.345 Menschen mit über 40.000,00 €.
Teilweise hatten Leute vierstellige Summen gespendet.
Kurz nach dem Aufruf klingelte es an der Tür von Markus Kompa, ein ihm bis dahin unbekannter Mann drückte ihm 20,00 € in die Hand und verschwand anschließend.
Markus Kompa saß ein paar Tage nach dieser Aktion bei mir im Büro. Er berichtete von der Hilfsbereitschaft voller Überschwang und dass ihn dies tief berührt. Mit so viel Unterstützung hatte er in seinen kühnsten Träumen nicht gerechnet.
Jetzt zeigt er sich wieder kämpferisch und kündigt Dr. Klehr Gegenwehr an. Er spricht von seiner Klehranlage, die ihm jetzt bereit stehe.
Die Spenden sollen nun von einer Stiftung verwaltet werden, um den Spendenzweck zu gewährleisten.
Auch ich möchte mich bei den vielen Spendern bedanken, die auf diese Weise ein Zeichen gesetzt haben und sich auch um die Freiheit des Internets und des Wortes Sorge machen.
Ich wünsche meinem Kollegen Kompa, den ich auch in diesem Blog von seiner bissigen Seite kenne, viel Erfolg in den weiteren Instanzen !
Kai Behrens
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Mein geschätzter Rechtsanwaltskollege Markus Kompa durfte in der letzten Woche wohl die spannendste Zeit seines Lebens mitgemacht haben. Er ist bekannt als kritischer Blogger und als Künstler der Rhetorik. Sein Blog zum Medienrecht erfreut sich in der Deutschen Blogger-Szene als eine der Topp-Adressen.
Die Freiheit des Wortes, eigentliche eine Selbstverständlichkeit, liegt dem Kollegen Kompa besonders am Herzen.
So berichtete Markus Kompa über einen Hautarzt namens Dr. Nikolaus Klehr, der bereits im Mittelpunkt einiger Medienberichte stand und dafür bekannt ist, Krebspatienten im Endstadium eine eigens entwickelte Therapie anzubieten. Diese Therapie ist – ich möchte nicht abgemahnt werden – nicht unumstritten.
Unter anderem berichtete das Magazin WISO vom ZDF kritisch über die Anwendungen des Herrn Dr. Klehr. Markus Kompa berichtete ebenso darüber und verlinkte den WISO-Beitrag in seinem Blog.
Dr. Klehr wehrte sich dagegen, verklagte mit hohen Streitwerten im Wege der einstweiligen Verfügung und einem Hauptsacheverfahren sowohl das ZDF als auch Markus Kompa.
Die Klagen wurden nicht etwa am Geschäftssitz des ZDF in Mainz oder am Wohnsitz des Markus Kompa in Münster, oder am Geschäftssitz des Klägers Klehr in München oder Salzburg eingereicht – sondern in Hamburg. Das Landgericht Hamburg ist für Medienrechtler bekannt wegen seiner rigorosen Rechtsprechung. Vorsitzender Richter der 24sten Zivilkammer des Landgerichts ist Andreas Busske, der wegen seines Bekanntheitsgrades schon dem ein oder anderen Prominenten zu seinem Recht verhalf (u.a. Claudia Schiffer, Oliver Kahn, Dieter Bohlen, um nur einige wenige zu nennen).
Da man sich als Betroffener gegen Internet- oder Fernsehäußerungen an jedes x-beliebige Gericht wenden kann (so genannter fliegender Gerichtsstand), war auch Dr, Klehr geneigt, die Hamburger Pressekammer heranzuziehen.
Diese machte sowohl mit dem ZDF als auch mit Markus Kompa kurzen Prozess. Der ZDF-Bericht verletze die Rechte des Dr. Klehr, und bereits die Youtube-Verlinkung in Kompas Blog stellte nach Ansicht der Hamburger Pressekammer eine solche Rechtsverletzung dar.
Letzteres war in Deutschland wohl einmalig. Die Pressekammer meinte, dass eine Verlinkung zu YouTube ohne Einwilligung eines der im Beitrag genannten Protagonisten nicht zulässig sei. Nicht nur Markus Kompa, sondern viele andere, die sich um unsere Meinungsfreiheit Sorgen machen, sahen in diesem Urteil einen Angriff auf die Freiheit des Internets in einer bisher nicht gekannten Form.
Markus Kompa will dieses unerträgliche Urteil aus der Welt schaffen. Um Rechtsmittel gegen die Urteile einlegen zu können, und um möglicherweise die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof zuzulassen, war er jedoch einem Kostenrisiko von weit über 20.000,00 € ausgesetzt.
An dieser Stelle durfte sich Herr Kompa wie der Robin Hood des 21sten Jahrhunderts fühlen, der vor der Frage stand, ob er das Risiko des eigenen wirtschaftlichen Ruins den ideellen Zielen unterordnen sollte.
Rechtsanwalt Markus Kompa kam auf eine vorzügliche Idee.
Fortsetzung folgt….
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Meine aufmerksame Anwaltskollegin Britta Gedanitz aus Mannheim hatte mich auf einen Fehler hingewiesen in meinem Blogeintrag vom 11.6.
Jetzt ist er behoben.
Das OLG Celle sah den Anspruch nämlich nicht als verjährt an. Dem Kunden wurde Schadenersatz zugesprochen.
Viele Grüße nach Mannheim!

