Allgemein

Deutsche Vermögensberatung setzt auf

Die DVAG setzt gemäß der Financial Times verstärkt auf Bündelprodukte.

Bündelpolicen nennt man das auch.

Wer beispielsweise eine Kfz-Versicherung wünscht, bekommt dann gleich eine Lebensversicherung dazu.

Verbraucherschützer kritisieren die fehlende Vergleichbarkeit mit Konkurenzprodukten.

FT bezieht sich auch auf eine Aussage Westkamps, der nicht die Auffassung vertritt, die AachenMünchener habe sich bereits von der DVAG abhängig gemacht.

LG Dresden: Softwarepauschale kann nicht verlangt werden

Vorgestellt von Rechtsanwalt Kai Behrens
Am 06.07.2010 entschied das Landgericht Dresden, dass ein Consultant des MLP nicht verpflichtet ist, 50 % des noch bestehenden Provisionsvorschuss-Saldos im Falle seines Ausscheidens an die Klägerin zurückzuzahlen.
Zunächst stellte das Gericht fest, dass eine solche Vereinbarung unter dem Gesichtspunkt, dass es sich bei dem Consultant-Vertrag um allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, wirksam sei. Schließlich werde der Handelsvertreter durch die vereinbarte Rückzahlungspflicht nicht im Sinne von § 307 BGB unangemessen benachteiligt. Schließlich sollen sich die Vorschussleistungen auf längstens drei Jahre erstrecken. Im Übrigen war die Rückzahlung des Negativ-Saldos auf die Hälfte herabgesetzt und auf 30.000,00 € begrenzt.
Der Rückzahlungsanspruch sei auch nicht gemäß § 138 Abs. BGB nichtig. Das Gericht konnte zunächst feststellen, dass der Klägerin von vornherein bewusst war, dass der Vorschuss nicht ins Verdienen gebracht werden konnte. Aus dem gleichen Grunde konnte dem Consultant auch kein Schadenersatz zustehen.
Im Übrigen gab es eine Vereinbarung zwischen den Parteien, die das Gericht als konstitutives Schuldanerkenntnis gemäß § 781 BGB wertet, wonach ein Saldo in Höhe von 15.619,18 € als anerkannt gilt.
Das Gericht stellte auch fest, dass die Klägerin der Provisionsvorschuss-Saldo nicht falsch ermittelt habe.
Im Anschluss daran hatte sich das Gericht zu weiteren Kosten Gedanken machen müssen, die man dem Consultant in Rechnung gestellt hatte. Dabei hatte der MLP zu Recht den Saldo für einen offenen Getränkepauschalanteil für Kaffee sowie Telefonkosten eingestellt.
Mietkosten für ein Notebook sollen der Klägerin jedoch nicht zugestanden haben. Insoweit schließt sich das Gericht der Auffassung des Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 10.12.2009, Aktenzeichen 11 U 51/09 an.
Ferner war der Betrag insofern zu kürzen, als dort zu Unrecht enthaltene Stornierungskosten eingestellt waren. Schließlich habe die Beweisaufnahme nicht ergeben, dass die Klägerin Bestandserhaltungsmaßnahmen durchgeführt hat.
Das Landgericht Dresden verurteilte den Beklagten zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 7.493,99 €, wies die Klage darüber hinaus ab. Der Beklagte war nur zu Dreielftel erfolgreich.
Nicht bekannt ist, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt wurden.
Urteil des Landgerichts Dresden Aktenzeichen 4 O 3308/07 vom 06.07.2010

Pohl nicht im Rampenlicht

Während AWD-Gründer Maschmeyer gern mal den öffentlichen Auftritt sucht, setzt der Gründer der Deutschen Vermögensberatung Reinfried Pohl auf einfache Produkte.

In der Financial Times vom 30.3.12 wird der 84-jährige Patriarch beschrieben und verglichen.

Entgegen der „AWD-Idee“ setze er nicht auf konkurierende Produkte. Es gibt nur Generali, Deutsche Bank, DWS und Badenia.

Statt auf gewagte Anlagen zu setzen wie der AWD und sich mit aufgebrachten Anlegern eine Menge Ärger einzuhandeln, setze Pohl auf auf einfache Produkte.

Während Maschmeyer sich vom AWD verabschiedete, denke Pohl nicht ans Aufhören.

Ach ja. Eine gewisse Eitelkeit sagt FT beiden nach. Beide schrieben Bücher, haben studiert (Maschmeyer Medizin, Pohl Jura).

Beide hatten übrigens zuvor Erfahrungen bei anderen Vertrieben gemacht (Pohl IOS, Maschmeyer OVB).

Beide erhielten akademische Ehrentitel (Maschmeyer bekam von Wulff den Ehrendoktor, Pohl verdankte eine Ehrenprofessur dem damaligen hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst Udo Corts).

Wulff erfuhr weitere Freundschaftsdienste, Corts wechselte sogar ganz in den Vorstand der Deutschen Vermögensberatung.

Maschmeyer bei Maischberger

„Wer mir nützt, den möchte ich kennenlernen“, sagte Maschmeyer bei Maischberger.

Zu Ostern zeigt uns Maschmeyer seine Lebensweisheiten.

Nicht nur hier auf Youtube,

sondern gut zu lesen auch hier im Abendblatt,

aus dem wir zitieren möchten:

„Für Wulff erwies sich der Kontakt zu Maschmeyer als wenig nützlich. Umgekehrt sieht es anders aus: Der damalige niedersächsische Ministerpräsident machte seinen Freund auf der Berlinale 2007 mit Veronica Ferres bekannt. Die Schauspielerin habe ihn beim ersten Treffen nach seinem Beruf gefragt, schreibt Maschmeyer. „Finanzen und Versicherungen“, habe er geantwortet, woraufhin Ferres den Nützlichkeitswert dieses Kontakts erkannt und ihm anvertraut habe, dass sie „auch einmal einen Ratschlag gebrauchen“ könne. Aus Finanzberatung wurde Liebe, die – wie kürzlich bekannt wurde – durch einen Hochzeitsantrag gekrönt wurde.“

Liebe? Oder doch nur Nützlichkeit?

Ostern 2012

Wir wünschen allen Lesern ein ruhiges und erholsames Ostern 2012 !

Bundesrat beschließt Finanzanlagen- Vermittlungsverordnung: Sachkundeprüfung ab 1.11.12 und kann beliebig oft wiederholt werden

Der Bundesrat hat die Finanzanlagen- Vermittlungsverordnung (FinVermV) mit leichten Änderungen verabschiedet.
Danach greift die Pflicht zur Sachkundeprüfung bereits schon zum 01.11.2012. Der Rest der Verordnung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.
Vermittler von Investment-Fonds, geschlossenen Fonds, Immobilien und Krediten bedürfen künftig einer Erlaubnis (§34 f GewO, Nachfolger des § 34 c GewO).
Dazu sind geordnete Vermögensverhältnisse, ein guter Leumund eine Berufshaftpflichtversicherung und ein Sachkundenachweis erforderlich (§ 34 f Abs. 2 GewO).
Wer über keinen anerkannten Abschluss verfügt, kann bei der Industrie- und Handelskammer eine entsprechende Sachkundeprüfung ablegen. Nach der ursprünglichen Fassung war ein zweimaliges Wiederholen vorgesehen.
Jetzt darf man beliebig oft wiederholen.
Wenn man nur zweimal wiederholen dürfte, stelle dies einen ungerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht der Berufsausübung dar, wurde im Bundesrat argumentiert. Eine Sachkundeprüfung muss nicht machen, wer einen entsprechenden Hochschul-, Fachhochschul- oder einen anderen vergleichbaren Abschluss nachweist. Auch der Abschluss Finanzwirt (FH), der an der Fachhochschule Schmalkalden erworben werden kann, gilt als Sachkundenachweis.
Wer im Finanzbereich ein Jahr gearbeitet hat, gilt als Vermittler gemäß § 34 f GewO.

Haben Strukturvertriebe Kunden?

Heute ging es vor einem Landgericht um die Frage, ob ein ehemaliger Handelsvertreter Kundendaten abgezogen hätte, um damit Kunden eines Strukturvertriebes abzuwerben.

Neben vielen Einwänden wiesen wir darauf hin, dass ein Strukturvertrieb gar keine Kunden hätte. Diese seien doch mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft verbunden und ständen vertraglich mit dem Strukturvertrieb doch gar nicht in Verbindung.

Dieses Argument hören wir ja immer, wenn Kunden einen Strukturvertrieb in die Haftung nehmen wollen. Stereotyp erfolgt dann die Antwort, es bestehe doch kein vertraglicher Anspruch, man vermittle doch nur. Eigentlich reiche man die Anträge doch nur weiter.

Dann stände ein Strukturvertrieb zu den Kunden in keiner anderen Beziehung als der Berater selbst.

Das Gericht hielt die Einwendungen für erheblich und verlangte von dem Vertrieb dazu weitere Aufklärung.

Sollte diese nicht erfolgen, droht dem Vertrieb nicht nur die Klageniederlage, sondern auch die gerichtliche Feststellung, dass es keine Kunden habe.

Und dies vor dem Hintergrund, dass der Vertrieb mit den vielen Kunden sehr werbewirksam auftritt….

Strukturvertrieb muss sich Verhalten eines strafbaren Beraters zurechnen lassen

Am 15.03.2012 entschied der BGH, dass ein Strukturvertrieb sich das strafbare Verhalten eines Handelsvertreters zurechnen lassen muss.

Hier die Pressemitteilung des BGH.

Der Ehemann einer Kundin hatte im Jahr 2000 an den Deutschen Investment-Trust (DIT) einen Kontoeröffnungsantrag und einen Kaufantrag zum Erwerb von Anteilen an Aktien-Fonds gerichtet und in der Folgezeit monatliche Zahlungen an die Fondverwaltungsgesellschaft geleistet.

Dies geschah auf Empfehlung eines Handelsvertreters ein Strukturvertriebes.

Die Klägerin machte geltend, der Berater habe im Jahr 2003 die Fondanlage ihres Ehemannes durch Verkaufsaufträge, die er an den DIT gerichtet habe, aufgelöst. Dabei habe er die Unterschrift ihres Ehemannes gefälscht und den Verkaufswert der Fondanteile auf sein eigenes Privatkonto überweisen lassen. Der Berater hatte dieses Verhalten zugestanden und wurde – auch wegen weiterer Vorgänge – zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte zunächst die Klage auf Zahlung des veruntreuten Betrages abgewiesen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte der Klägerin im Wesentlichen Recht gegeben, allerdings Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche gegen den DIT aus Anlass der Veräußerung der Fondanteile.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Strukturvertriebes zurückgewiesen. Er vertritt die Auffassung, dass durch die an den DIT erteilte Ermächtigung gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 BGB entstanden ist. Dieses wurde durch den Handelsvertreter verletzt. Der BGH hat auch die Einstandspflicht der Beklagten nach § 278 Satz BGB bejaht. Schließlich habe der Berater nicht rein zufällig mit den Rechtsgütern des Anlegers zu tun gehabt, sondern es habe einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen seinem schuldhaften Verhalten und den Aufgaben bestanden. Der Berater erhielt die Informationen bestimmungsgemäß zum Zwecke der Beratung und er war mit Formularen ausgestattet, die eine Auflösung von Vermögensanlagen ermöglichen.

Urteil Bundesgerichtshof vom 15.03.2012 Aktenzeichen III ZR 148/11

Landgericht Frankfurt am Main Urteil vom 04.06.2010, Aktenzeichen 2 – 18 O 474/09

Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 18.05.2011 – 7 U 140/10

Werten Sie Ihren Wunschtraum mit Sehnsucht auf

AWD-Gründer Maschmeyer hat am 19.3.12 seine Memoiren veröffentlicht. Und, als hätte man es erahnt, soll es sofort ein Bestseller geworden sein.

Wen überrascht es?

Schließlich soll man in dem Buch, der ZDF-Mediathek folgend, darin Worte wie Wirklichkeitsmacher oder Schatzpotential finden. Wer liest das nicht gern?

Und man soll seinen trüben Kontoauszug kopieren, die Zahl „weißen“ (andere würden es schwärzen nennen), und statt der trüben Zahl eine Wunschzahl einsetzen. Das würde Freude bereiten.

Mehr Informatives zu dem Buch hier auf der ZDF-Mediathek.

DVAG steigert Überschuss um 14%

Das Handelsblatt teilt heute mit, dass die DVAG die OVB-Steigerung noch toppen konnte.

Das Handelsblatt wörtlich heute:

„Der Überschuss kletterte um 14 Prozent auf 171 Millionen Euro und erreichte damit eine Rekordmarke, wie die DVAG am Donnerstag mitteilte. Die Zahl der Kunden stieg um sieben Prozent auf 5,9 Millionen. 2012 dürfte die Nachfrage hoch bleiben, erklärte Gründer und Vorstandschef Reinfried Pohl.“

Rechtsanwalt Kai Behrens und die Deutsche Vermögensberatung DVAG

Dass Rechtsanwalt Behrens Vermögensberater vertritt, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Es sollen schon ein paar hundert sein, wie er sagt.

Ganz nebenbei ist damit das Vertriebsrecht nicht nur zu seinem Schwerpunkt geworden. Gerade die Besonderheiten und Gepflogenheiten der DVAG soll er gut kennen. Neben vielen DVAG-Geschichten gibt es auch einige Gerichtverfahren. Man kennt sich halt als Gegner.

Gedanklich durfte RA Behrens schon so manche Aidareise oder manchen Villa-Vita-Besuch bei den Erzählungen seiner Mandantschaft miterleben.

Aber es gibt auch Mandanten, die mit der DVAG so gar nichts zu tun haben, könnte man denken. Und so berichtete RA Behrens von einem Mandanten, der in Münster ein portugiesisches Restaurant betrieb. Dieser besuchte kürzlich die Kanzlei und erzählte, dass er RA Behrens in Fernsehen gesehen hätte. Es ging um einen Beitrag über die DVAG.

Schon die Aussage, er würde die DVAG kennen, stieß auf Überraschung. Mehr dann noch, als er erzählte, dass er in der Vila Vita in Portugal als Restaurantfachmann gelernt hatte und so viel darüber zu erzählen hätte.

Und er erzählte, dass er insbesondere die Familie Pohl als sehr nette Leute in Erinnerung habe. Frau Anneliese Pohl sen. erwähnte er dabei im Besonderen, weil sie sich immer um die Einrichtung persönlich kümmerte. Und als er einmal eine Vase umstieß und zerstörte, sah sie großzügig darüber hinweg und sagte, dass man dann eine neue kaufen würde.

Er wusste auch, dass Frau Pohl sen. längst verstorben war.

Dieser Mandant hatte leider einen verhängnisvollen Entschluss gefasst. Er eröffnete ein Restaurant und erlebte mit seiner Selbständigkeit den finanziellen Schiffbruch. Der Beruf des Vermögensberaters stellt für ihn aber keine Perspektive dar.