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Etwas für das Wochenende: Die Zahlen der Vertriebe zu Jahresbeginn 2012: Das Versicherungsjournal hat alles zusammengefasst.
Von der DVAG weiß man noch nichts. Wir sind gespannt, ob es auch hier holprig begann.
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Vor dem Landgericht Köln läuft zur Zeit ein Rechtstreit, der für uns Vertriebsrechtler interessante Fragen aufwirft.
Eine ehemalige Mitarbeiterin der OVB beansprucht einen Buchauszug. Die OVB wendet ein, die Beraterin habe doch vor Jahren bereits ein Anerkenntnis über den Provisionsstand (Saldenanerkenntnis) abgegeben und deshalb sei der Buchauszug ausgeschlossen.
Es stellt sich also die Frage, ob der Buchauszug selbständig beansprucht werden kann, oder nur dann, wenn der Nachweis gelingt, dass daraus auch Provisionsansprüche erwachsen.
Zwischendurch wurde dann von der OVB eine Übersicht vorgelegt und behauptet, dass es sich dabei um einen Buchauszug handelt.
Da ein Buchauszug folgende Bestandteile enthalten sollte:
1. Name des Versicherungsnehmers- und/oder Vertriebspartners sowie
Geburtsdatum
2. Police- und/oder Versicherungsscheinnummer
3. Art und Inhalt des Vertrages (Sparte, Tarifart, Prämien oder
provisions-relevante Sondervereinbarungen)
4. Jahresprämie
5. Vertrags- und/oder Versicherungsbeginn
6. bei Lebensversicherungsverträgen: Versicherungssumme, Eintrittsalter
des Versicherungsnehmers und Laufzeit des Vertrages
7. bei Lebensversicherungsverträgen mit Dynamisierung zusätzlich:
Erhöhung der Versicherungssumme, Zeitpunkt der Erhöhung der Jahresprämie
8. Im Falle von Stornierung: Datum der Stornierung, Gründe der
Stornierung und Art der ergriffenen Bestandserhaltungsmaßnahmen
und ich all diese Dinge nicht wiederfand, erwiderte ich sinngemäß, dass nicht überall dort, wo Buchauszug draufsteht, auch ein Buchauszug „drin“ ist.
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Während sich die Alte Leipziger mit Klaus Stern über dessen Film Versicherungsvertreter einen Streit liefert, ob ein Vorstandsmitglied 8 Sekunden gezeigt werden darf, überließen die anderen den Schauplatz.
In dem Film wurden so einige Krankenversicherer genannt, die vertraglich mit der MEG verbandelt waren und nun ihrem Geld hinterherlaufen.
Neben der Alten Leipziger wurden die Versicherer Axa, Hallesche, Central und Inter genannt. Letztere waren laut Film zu keinem Interview bereit.
Die Hallesche hat ihre Forderungen direkt gegen den Vorstand der MEG eingeklagt.
Die Central meldete im Insolvenzverfahren 5,5, Mio gegen die MEG an (4 Mio laut Handelsblatt).
Inter soll 1,5 Mio, Axa 11 Mio., Allianz 1,7 Mio. eingefordert haben. Insgesamt sollen es 20 Mio sein. So berichtet es das Handelsblatt.
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Die Deutsche Vermögensberatung DVAG ist längst auf die Schließung des ImmoInvest vorbereitet. Schon vor Wochen wurden Vermögensberater mit einem Leitfaden ausgestattet.
Gesprächsleitfaden SEB-ImmoInvest:
Vermögensberater sind seit langem auf den Fall vorbereitet, dass der SEB-ImmoInvest geschlossen wurde.
Sie wurden rechtzeitig mit einem Gesprächsleitfaden ausgestattet:
Einleitend wird das Kundengespräch damit gesucht, das man den Kunden über wichtige Veränderungen auf dem Laufenden halten wolle. Dann sollen die Renditeentwicklungen des Fonds dem Kunden dargestellt werden.
Hier soll noch einmal betont werden, dass der Zinssatz bei der Hausbank längst nicht erzielt werden kann.
Nur langsam soll dann die Problematik des SEB-ImmoInvest konkretisiert werden. Zunächst soll dies mit einem angeblich vergleichbaren Beispiel verglichen werden.
„Man stelle sich vor, dass der Kunde von einem entfernten Verwandten eine sehr wertvolle Immobilie geerbt hat, die gut vermietet ist, es aber noch zwei bis drei andere Miterben gibt. Diese beiden drängten darauf, die Immobilie zu verkaufen. Sie aber wollten die Immobilie nicht unter Preis verkaufen.
Die Miterben sind in diesem Fall Großanleger, Banken und Versicherungen.“
Der Kunde erhält dann die Kernfrage: „Sollen wir schnell unter Preis verkaufen oder innerhalb von 60 Monaten zu einem guten Preis verkaufen?“
Dann wird dem Kunden konkret die Zukunft des SEB- ImmoInvest eröffnet.
Der Kunde reagiert mit konkreten Fragen:
Mache ich da Verlust?
Antwort: Die Immobilien sind vermietet und erzielen weiterhin Mieteinnahmen. Die werden an die Anleger weitergegeben. Letztendlich ist es abhängig von den Verkaufserlösen der einzelnen Immobilien
Wann kann ich mit meinem Geld rechnen?
Antwort: Da können sie ganz entspannt sein, das ist gesetzlich geregelt. Dafür gibt es klare Vorgaben, sie erhalten halbjährlich ihre Rückzahlung
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Jetzt ist es raus: Der kriselnde offene Immobilienfonds SEB ImmoInvest, der mit einem Vermögen von rund sechs Mrd. Euro zu den Großen der Branche gehört, wird abgewickelt.
So wurde heute u.a. in der Welt mitgeteilt.
Ansonsten würde sofort wieder die Schieflage drohen.
Der Fond habe nicht genügend Mittel, um alle ausstiegswilligen Kunden auszuzahlen.
Bis zum 30.07.2013 erfolgt nun die Abwicklung.
Sparer mit Anteilen des SEB ImmoInvest im Depot werden erst im Jahr 2017 wissen, wie viel sie von ihrem ursprünglichen Einsatz wiedersehen.
Wer seine Anteile vorher verkaufen will, kann an die Börse gehen. Hier drohen jedoch teilweise erhebliche Verluste, so die Welt.
Fondmanagerin Barbara Knoflach sagte, es wollten zu vielen Anleger ihr Geld in Sicherheit bringen. So ist es in der FTD zu lesen.
Ziel verfehlt , heißt es in der FAZ.
Anwälte rufen zu Klagen auf. Auf einer Anwaltsseite wird beschrieben, dass bereits Klagen gegen die Deutsche Vermögensberatung eingereicht wurden und bereits im November 2011 erstmalig vor Gericht verhandelt wurde.
Vermittelt wurde der ImmoInvest schließlich von der Deutschen Vermögensberatung DVAG und der Santanderbank, heißt es auf dieser Internetseite.
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Das Investment.com berichtet, dass Stern von der Alten Leipziger verklagt wird.
Es geht um eine Szene von 8 sec. in dem Film, in dem ein Vorstand der Alten Leipziger den umstrittenen EX-MEG-Chef Göker gelobt haben soll.
Frank Kettnaker soll auf einer Jubelveranstaltung der MEG teilgenommen haben.
Kettnaker soll auf der Bühne Göker für seinen Erfolg gedankt haben.
Stern hatte diese Szene nach einer einstweiligen Verfügung von Kettnaker aus dem Film genommen. Jetzt wird verlangt, Stern müsse im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung versprechen, diese Szene auch in Zukunft nicht wieder hereinzunehmen.
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Ich habe ihn heute gesehen: Klaus Sterns Film Versicherungsvertreter.
Auch wenn vieles auf Göker und die MEG gemünzt war, erkannte man doch viele Dinge wieder, die sich auch in anderen Vertrieben abspielen.
Ein spannender Film, der mich – obgleich ich ja schon vieles gesehen hatte und vieles wusste – über 90 Minuten gefesselt hat!
Leider waren nur etwa 15 Besucher im Kino. Die Werbetrommel wurde wohl nicht richtig gedreht. Es waren wohl 15 Insider, die zufällig erfuhren, dass dieser Film spannende Unterhaltung bietet.
Und im Film waren sie zu sehen, die Repräsentanten von Versicherern, die sich über den jahrelangen Erfolg der MEG freuten, Seite an Seite mit Göker.
Mitarbeiter ließen sich die Initialen MEG eintätowieren. Viele übten Kritik, sprachen von sektenähnlichen Bedingungen, von einem eigenwilligen Göker.
Und es wurde behaupetet, dass der AWD überlegt haben soll, die MEG zu übernehmen. Göker führte angeblich Gespräche mit Maschmeyer.
Dann hatte man das Ziel, den AWD zu überholen.
Ein Mitarbeiter, von Göker spöttisch Revoluzzer genannt, fragte, wie man denn bei der MEG Erfolg haben könnte und bekam die Antwort, er müsse auf jeden Fall zu allen Veranstaltungen gehen.
Diese Veranstaltungen – man kennt das bei anderen Vertrieben auch – waren reine Jubelveranstaltungen mit „stundenlangen Ehrungen“.
Herr Stern, meinen Glückwunsch zu diesem spannenden und lehrreichen Film, der tief in die Abgründe eines Vertriebes blicken lässt, der in jeder Hinsicht alle Grenzen maßlos überschritten hat! Gier frisst Hirn wurde Wirklichkeit.
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Nicht schlecht:
Klaus Sterns Film über die Auswüchse von ehemaligen Provisionssystemen bei deutschen Krankenversicherern mit dem Titel
VERSICHERUNGSVERTRETER – DIE
ERSTAUNLICHE KARRIERE DES MEHMET
GÖKER
war für den deutschen Filmpreis nominiert.
Ich werde mir den Film in den nächsten Tagen in Münster im Cinema ansehen.
Am 27.4.2012 in Berlin gab es dann aber leider nicht den deutschen Filmpreis. Diesen erhielt in der Kategorie Dokumentarfilm der Film Thomas Kufus – zero one film.
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Zu meinem gestrigen Beitrag passt auch der Inhalt eines Schreibens der Staatsanwaltschaft, das ein Verfahren einstellte.
Sie begründete dies mit den Worten „ne bis in idem“ (wir Juristen wissen, dass es bedeutet, dass niemand zweimal wegen der selben Sache bestraft werden darf).
Als der Beschuldigte beim Gericht anrief und fragte, was das bedeutet, konnte ihm keiner helfen. Keiner kannte das.
Vielleicht sollte in Zukunft alles in Latein erklärt werden. Dann muss man Weisheiten, wie die von gestern, gar nicht erst verstehen.
Ich hätte der Richterin einfach antworten können:
„In magnis et voluisse sat est“, was so viel bedeutet wie
„Bei grossen Dingen genügt es auch, sie gewollt zu haben“…
Rechtsanwalt Kai Behrens
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Heute durfte ich Rechtsansichten einer Münsteraner Richterin erleben.
Es gind u.a. um die Frage, ob feste Aufbauhilfen am Ende eines Vertrages zurück gezahlt werden müssen. So stands im Vertrag.
Einige Gerichte erklärten solche Klauseln wegen des Verbots der Kündigungserschwernis für unwirksam.
Hier jedoch ließ sich der Versicherer etwas einfallen und verlangte die Rückzahlung nicht in einem Zug, sondern verteilt auf 12 Raten.
Und die Richterin gab zu erkennen, sie denke, dass das jetzt wirksam sei. Schließlich müsse ja nach ihrer Ansicht nicht mehr die „Aufbauhilfe ganz“ zurück gezahlt werden.
Mein Einwand, dass eine Ratenzahlung doch auch zu hundert Prozent die ganze Hilfe betreffe, wollte die Richterin nicht verstehen.
Sie meinte, man zahlt doch nicht ganz so viel, wenns Raten sind.
Dass 5000 € in einer Zahlung so viel sind wie 5 mal 1000 €, wollte die Richterin nicht gelten lassen.
Ich habe dazugelernt.

