05
Dr. Reinfried Pohl, Vorstandsvorsitzender der DVAG, hatte kürzlich der Stadt Marburg einen Betrag von 4 Millionen € überwiesen.
Aus Liebe zur Heimat soll es gewesen sein.
Die Stadt Marburg wird von einer rot-grünen Mehrheit regiert. Oberbürgermeister Vaupel (SPD) soll wohl zunächst den Namen Pohl als Spender verschwiegen haben und die Mär von einer anonymen Spende gepflegt haben.
Dies führte nach der Oberhessichen Presse unweigerlich zum Streit zwischen Rot und Grün.
Die Frankfurter Rundschau spottet und behauptet, für „Manche ist Marburg längst Pohlhausen“.
Die Grünen überlegen jetzt, ob eine extra dafür zu gründende Bürgerstiftung das Geld für soziale Projekte verteilt, statt, wie ebenso diskutiert, davon einen Aufzug zum Marburger Landgrafenschloss zu bauen.
04
In Cash.Online wurde am 24.01.2012 Götz Wenker, seit Sommer 2011 Chef von AWD Deutschland, interviewt.
Er wurde zu den letzten Umsätzen gefragt. Insbesondere dazu, dass in den ersten neun Monaten von 2011 nur ein Plus von gut 1% erzielt wurde, die absoluten Zahlen vom ersten Quartal bis zum dritten Quartal sogar abnehmen würden.
Dazu sagte er, er sei mit den Zahlen durchaus zufrieden. Schließlich sei insbesondere „mit Blick auf die Medienberichterstattung und auf andere nicht immer positive äußeren Einflüsse“ 2011 „für uns ein sehr außergewöhnliches Jahr“.
Im Weiteren beklagte er die Abwanderung von Mitarbeitern. Außerdem suche man in Zukunft einen engen Dialog mit den Medien, einen von drei Komponenten, um den Negativtrend aufzuhalten.
Außerdem benötige man „natürlich auch eine ganz klare Positionierung von Carsten Maschmeyer zum AWD“.
Welche Position Maschmeyer zum AWD einnehmen sollte, sagte Wenker in diesem Interview nicht.
02
Gerade erfuhr ich, dass ein süddeutscher Vertrieb offensiv Mitarbeiter der Konkurrenz abwirbt. Dies ist an sich nicht verwerflich, stellt sich jedoch in der Art und Weise als gefährlich dar.
Die angeworbenen Mitarbeiter befinden sich zum Teil noch in ungekündigten Vertragsverhältnissen bei einem großen Vertrieb.
Auf entsprechenden Anbahnungsseminaren wird den Mitarbeitern vorgegaukelt, dass es ganz einfach wäre, das Vertragsverhältnis mit dem Vertrieb zu kündigen.
Man solle einfach dafür sorgen, dass die Intranet-Verbindung gekappt wird, indem man den Vertrieb provoziert. Dann solle man mit einem vorgefertigten Kündigungschreiben, in dem man nur noch seine Vertragsnummer einsetzen bräuchte, die fristlose Kündigung erklären.
Und schon wäre man draußen und dürfte für den neuen Vertrieb arbeiten und vermitteln.
Dieser Tipp soll sogar von einem Rechtsanwalt stammen, der eigens dieses „glückbringende“ Schreiben entworfen hat.
Davon, dass die fristlose Kündigung schon deshalb unwirksam sein könnte, weil eine Abmahnung fehlt und vielleicht sogar nicht einmal ein Kündigungsgrund vorliegt, sagte man den Vertrieblern nicht.
Und dass bis zu drei Jahren später Klagen auf Unterlassung, Schadenersatz und Auskunft über alle fremdvermittelten Verträge droht, sagte man auch nichts.
Meine Empfehlung ist deshalb, solch einfache Aussagen kritisch zu hinterfragen und sich lieber einmal mehr Rat einzuholen.
01
Es gibt Schwarzarbeit in der Baubranche. Im Blog wurde bereits darauf hingewiesen, dass ein großes Bauprojekt Ziel einer vorsorglichen Routineüberprüfung war.
Ein Mandant berichtete mir kürzlich über seine Entwicklung vom Arbeiter zum selbständigen Bauunternehmer (bei gleich bleibender Tätigkeit).
Zunächst war er Angestellter einer Firma Ö…Altlastensanierung GmbH. Nach deren Insolvenz wurden die Aufträge und auch das Arbeitsverhältnis nahtlos in die Firma Ö….Brandschutz Sanierungs GmbH übergeführt. Zwischendurch wurde die Firma der Mutter übertragen, nannte sich dann Firma ACUT und danach Firma Ö…..Dienstleistungs GmbH. Fährzeuge, Werkzeuge und Material wurden wie aus Geisterhand jeweils auf die neue Firma übertragen.
Ansprechpartner und Vorgesetzter war immer dieselbe Person. Der Geschäftssitz war auch stets derselbe. Auch die Zahlungen waren indentisch.
Dennoch verlangte zuletzt die Firma Ö…..Dienstleistungs GmbH die Erteilung von Rechnungen. Die Rechnungen sollten nummeriert werden, einen Leistungszeitraum enthalten und die Formulierung „Wir berechnen Ihnen gemäß Werkvertrag … € zuzüglich Mehrwertsteuer“.
Die Sache flog auf wegen angeblicher Steuerrückstände des Arbeitnehmers, nachdem auch die letzte GmbH in die Insolvenz ging.
Der Scheinselbständige war Bauleiter für Asbest und Schadstoffe, war zuletzt nicht sozialversicherungsrechtlich angemeldet, besaß eine Tankkarte und Handy des Arbeitgebers und wurde auf dessen Geheiß 40 Stunden wöchentlich von Baustelle zu Baustelle geschickt.
Das Arbeitsgericht Celle erkannte nun, dass dies ein Arbeitsverhältnis darstellt. Nach einer mündlichen Verhandlung am 31.08.2011 wurde auf Vorschlag des Arbeitsgerichtes ein entsprechender Vergleich geschlossen.
Es soll übrigens schon eine Nachfolge GmbH der Insolvenzfirma Ö. geben …
31
Vorgestellt von RA Kai Behrens, Münster
Am 12.12.2011 entschied das Landgericht Koblenz in einem Rechtsstreit der OVB Vermögensberatung mit einem Handelsvertreter, dass der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zulässig ist.
Die Frage, ob das ordentliche Gericht oder das Arbeitsgericht zulässig ist, entscheidet sich gemäß § 5 Abs. 3 ArbGG an der Frage, ob der Handelsvertreter ein so genannter Ein-Firmen-Vertreter ist.
Dies ist er dann, wenn ihm die Tätigkeit für einen anderen Unternehmer nicht möglich ist.
Streitig waren vertragliche Klauseln, wonach der Handelsvertreter sich ständig gegenüber der OVB verpflichtet hatte. Darin sah der Handelsvertreter bereits die Bedingung eines Ein-Firmen-Vertreters.
Außerdem gab es eine weitere Klausel in dem geschlossenen Vertrag, wonach es ihm untersagt war, mit den Kunden Berater- oder Auskunftsverträge zu schließen oder diesen vor Beendigung der für die OVB geführten Beratungsgespräche anderweitige Produkte oder Dienstleistungen zu offerieren.
Das Gericht schloss sich der Auffassung des Handelsvertreters nicht an.
Gegen die Entscheidung wurden Rechtsmittel eingelegt. Nun wird das Oberlandesgericht darüber entscheiden.
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Ein Treuer Leser, der bei der Central krankenversichert ist, beschwert sich bei der Bafin über die Beitragserhöhungen. Hier ein Auszug aus einem Brief :
„Sehr geehrt Damen und Herren,
ich beziehe mich auf meine E-Mail vom …. und Ihre Antwortschreiben
vom ……
Als Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung Central in Köln
teile ich Ihnen folgenden Sachverhalt und Missstand mit und bitte Sie
als Finanzdienstleistungsaufsicht einzuschreiten, da aufgrund der
Vergangenheit die Krankenkassenbeiträge sich alleine in den letzten 8
bzw. 9 Jahren um 243,70 Prozent dort erhöht haben. Mit diesen Erhöhungen
kann ein Beitragszahler für seine Zukunft überhaupt nicht mehr
kalkulieren und seine Beiträge -wenn überhaupt möglich- nicht mehr
bezahlen. Bei solchen Missständen und Fehlentwicklungen bitte ich die
BaFin rechtzeitig einzuschreiten und diesbezüglich alle gesetzliche
Möglichkeiten zu nutzen um diesen Geschäftsgebaren Einhalt zu bieten.
Hintergrund: Im Jahre 1988 wurde bei der Central für mich und die
Familie ein sog. KN-Tarif in der Vollversicherung abgeschlossen. Im
Jahre 2003 wurde dieser Tarif wegen der negativen Beitragsentwicklung
mit Leistungsverzicht auf den sog. EKE750 umgestellt.
Mit der Beitragsanpassung und Erhöhung der Selbstbeteiligung durch die
Central erhöhte sich der Monatsbeitrag zum 1.1.2012 um 39,74 Prozent
gegenüber dem Vorjahr.
Berücksichtigt man die Beitragserhöhung zum Beginn der Umstellung im
Jahre 2003, so sind dass die o.a. 243,70 Prozent Beitragserhöhung
innerhalb von nur 8 bzw. 9 Jahren. Also durchschnittlich jährlich rund
27-30 Prozent.
Da klingen die Schreiben der Central mit der Begründung der Erhöhung
wegen des medizinischen Fortschrittes usw. wie ein Hohn. Das kann so
nicht stimmen und schon gar nicht nachvollzogen werden, da mir keine
Fälle bekannt sind (auch in der GKV) die eine solche exorbitante
Beitragserhöhung Ihren Mitgliedern beschert haben.
Die beiden bisher abgeschlossenen Tarife werden aktiv von der Central
nicht mehr beworben und abgeschlossen, so dass eine Entmischung
(einseitige Verteilung der Altersstruktur) scheinbar erfolgt. Alleine
die Aussage dass der medizinische Fortschritt die Kosten vorantreiben
würde, kann so nicht gesehen werden.
Auch der nunmehr angebotene Umstellungstarif zum 1.1.2012 (ohne erneute
Gesundheitsprüfung) auf den sog. V333S3 mit 1450 Euro Selbstbeteiligung
pro Person ist nur für Bestandskunden zugänglich.
Eine Entmischung ist also vorkalkuliert und wird in Kauf genommen zum Nachteil der
Versicherten. Es ist demnach aufgrund der vergangenen
Beitragsentwicklungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass auch hier die Beiträge sich entsprechend negativ entwickeln werden.
Durch die Übernahme der privaten Krankenkasse Central in Köln durch
einen Strukturvertrieb mit eigenen Vertriebsmethoden dürfte das Unterfangen
Private Krankenkasse dauerhaft scheitern und die Beiträge der Versicherten langfristig nicht mehr bezahlbar bleiben. Ob die Übernahme der Central Krankenkasse durch Vertriebe überhaupt sinnvoll und seitens des Gesetzgebers legal ist darf hier angezweifelt werden, zumal der Gesetzgeber die Krankenkassenpflicht ausgelöst und somit Beitragsentwicklung dadurch beschleunigt hat, zum Nachteil sämtlicher Privatversicherter.
Die jährliche Beitragsentwicklung bestückt mit einem freiwilligen
Verzicht auf Leistung seitens des Versicherungsnehmers bei der
Tarifgestaltung zu Gunsten eines noch bezahlbaren Beitrags betrug
jährlich die oben erwähnten 27-30 Prozent.
Der letzte Beitrag aus dem Jahre 2011 schnellte von 581,31 Euro monatl.
auf 778,97 für 2012. Dazu wurde wiederum der Selbstbehalt seitens der
Central um jährlich 200,- Euro erhöht. Es ergäbe sich somit ein
Mehrbeitrag von 39,74 Prozent.
Unterstellt man aus den Beitragsentwicklungen seit 1988 -insbesondere
seit dem Jahre 2003- die nachweislich sind, läge der Monatsbeitrag nach
Adam Riese schon in 8-9 Jahren bei 1898 Euro monatlich. Es sei nur am
Rande erwähnt, dass dies für die meisten Versicherten nicht mehr
finanzierbar sein wird. Erst recht nicht, wenn die Beiträge dann im
Ruhestand finanziert werden müssen und keine laufenden Einnahmen mehr
vorhanden sind.
Es wird der formhalber darauf hingewiesen, das insbesondere in den
Jahren 2010, 11 und 12 eine deutlichere Beitragsanpassung stattfand, wie
in den Jahren davor.
Eine Auskunft über den unabhängigen Treuhänder mit dessen Erreichbarkeit
wurde die Auskunft seitens der Central verweigert. Lediglich eine Name
wurde mir mitgeteilt, mit dem Hinweis Fragen oder Beschwerden über die
Central einzureichen. Allein auf dieser Tatsache beruhend kann schon
angenommen werden, dass die Central nicht offen mit Ihrer
Informationspflicht ist.
—
mfg“
28
Am 25.1.2012 berichtet die Oberhessische Presse, dass die DVAG-Baustelle in Marburg Ziel einer Zollfahndung nach Schwarzarbeitern war.
Mit Blaulicht fuhr ein großes Polizeiaufgebot vor, riegelte den kompletten Bau ab und begab sich auf die Suche.
Schwarzarbeit soll in der Baubranche nicht selten vorkommen. Feste Mitarbeiter werden oft als Selbständige beschäftigt. Nach solchen war man auf der Suche.
Ob man etwas gefunden hat, verrät die Oberhessiche nicht. Bei dem Einsatz handelte es sich um „reine Routine ohne konkreten Verdacht“.
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2 Plätze, wohin auch immer, sind noch frei, schreibt Göker im Facebook. Nun hat sich auch das Handelsblatt dem umstrittenen Verkäufer angenommen.
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Der Finanzvertrieb leide laut Financial Times unter einem schlechten Image.
Um dem entgegenzuwirken, lassen sich einige Unternehmen etwas einfallen.
Das geringe Ansehen des Berufs mache es laut FT für alle Unternehmen immer schwerer, Nachwuchs zu finden. „Die Branche muss dringend ihr Image aufpolieren“, sagt Meinhold, Inhaber der MKK Personalberatung und bemängelt, dass viele Unternehmen nicht gut bei Facebook aufgestellt seien.
Anders allerdings die DVAG. Nach dem Motto “ man muss einfach dabei sein“ (Ralf-Joachim Götz von der DVAG) unterhalte die DVAG einen Facebookauftritt. Es gibt laut FT Videos vom Schulungszentrum und Abstimmungen über Sparmotive.
Der MLP setze auf akademisch ausgerichtete Mitarbeiter, Debeka biete eine Festanstellung und beklage sich nicht über eine große Nachfrage.
Debeka bezeichne sich laut FT als größten Ausbildungsbetrieb der Branche (auf 9000 Außendienstler kommen 2000 Azubis) und von der Suche auf sozialen Netzwerke halte man nichts, so Vertriebschef Paul Stein in der FT.
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Das Landgericht Waldshut-Tiengen entschied am 18.01.2011, dass das Landgericht, und nicht das Arbeitsgericht in einem Rechtsstreit eines Handelsvertreters mit seinem Vertrieb zuständig ist.
Der Handelsvertreter rügte die Zuständigkeit des Gerichtes. Er hatte behauptet, er würde im Durchschnitt weniger als 1.000,00 € in den letzten sechs Monaten verdient haben. Außerdem sei er so genannter Ein-Firmen-Vertreter.
Maßgeblich war ein Vertrag, wonach eine Tätigkeit für Dritte erlaubt war, wenn diese Tätigkeit 21 Tage vor Aufnahme dem Unternehmen angezeigt worden wäre.
Wegen dieser Regelung, so das Landgericht Wallshut-Tiengen, bestände keine Zustimmung zur Verpflichtung des Unternehmens.
Auch sei er nicht aufgrund des Umfanges der Tätigkeit ein so genannter Ein-Firmen-Vertreter. Schließlich hätte er auch neben dem verpflichtenden Terminen, den Schulungen und den Arbeitstreffen genügend Zeit gehabt, für andere Unternehmen tätig zu werden.
Mithin lagen die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 ArbGG nicht vor.
Landgericht Waldshut-Tiengen vom 18.01.2011 Aktenzeichen 2 O 175/10 M

