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Dass Strukturvertriebe oft zur Verschuldung führen, dürfte bekannt sein. Hier nun ein Bericht eines Handelsvertrers, der nicht bei einem der großen Vertriebe untergekommen ist – jedoch ähnliches erfahren musste.
„Ich werd nämlich gerade von der Hansa-Real-Finanz-AG/Deutscher Atlas wegen einem Restdarlehen in Anspruch genommen.
Seit Jahren hat man mich im wiederkehrenden Abstand unter
Druck gesetzt hat, die Rückzahlung vorzunehmen, obwohl mit zahlreichem Schriftverkehr meine
finanzielle Situation aufgezeigt wurde, an der wir die HRF erheblich mitverantwortlich machen!!!
Im Dezember 2005 bin ich der HRF beigetreten, wurde sehr schnell zum Geschäftsstellenleiter „hochgejubelt“ und in das Eröffnen einer Geschäftsstelle gedrängt mit Zusagen der vollen Unterstützung, Ausbildung von angeworbenen Mitarbeitern, Übernahme der Miete bei Erreichen von Punkten durch Abschlußprovisionen…..
Die Unterstützung fand in keister Weise statt! Ein Kollege, mit dem er den Aufbau zunächst vorgenommen hatte, schied bei der HRF wegen Querelen aus. Dieser hatte dort ebenfalls eine Geschäftsstellenleiterposition erreicht.
Ich versuchte die Geschäfststelle zu führen, Anträge der Mitarbeiter zu besprechen und weiter-
zuleiten, die Mitarbeiter zu schulen, selbst im Aussendienst tätig zu werden. Unterstützung von der H.. kam nicht. Zugesagte Rückrufe blieben immer wieder aus und somit wichtige Informationen.
Ich geriet immer mehr unter finanziellen Druck die Kosten für das Büro zu zahlen. Nachdem ich auf einen wichtigen Rückruf gewartet hatte und immer wieder nachhakte, aber nichts passierte, fuhr ich auf einen Kundentermin. Unter Zeitdruck kam es zu einem Unfall, den Fuß in Gips wurde der Aussendienst damit unmöglich.
Zu dem finanziellen Druck wuchs der psychische und physische Druck ebenfalls immer mehr. Die H.. ließ mich trotz immer wieder zugesagter Unterstützung mit Schulungen und Informationen jederzeit zu helfen, gänzlich im Stich.
Um finanziell wenigstens im Rahmen meiner Möglichkeiten zu überleben, musste ein
Kredit aufgenommen werden, damit Miete, Strom, Telefon … bezahlt werden konnte.
Eingereichte Verträge der Mitarbeiter wurden seitens der H.. immer so bearbeitet, dass das Erreichen eines Punktestandes für das Erhalten eines Mietzuschusses nie eintraf. Auf einer Weihnachtsfeier drängte ich in einem Gespräch den Ausbildungsleiter und Landesdirektor der H.. dazu, mir endlich Hilfe zukommen zu lassen, da ich es alleine nicht schaffe. Dieser sagte zu mir „schauen sie mir in die Augen, ich verspreche ihnen, dass ich alles tun werde was mir möglich ist, um ihren Mann zu unterstützen“. Auch diese Zusage wurde nie eingehalten.
Obwohl immer wieder die eine oder andere kleine Provisionszahlung einging, reichte es in keinem der Monate, die Ausgaben aufzufangen. Etwa eineinhalb Jahre nach der Geschäftseröffnung und dem mehr als desolaten Verhalten der H.. uns gegenüber brach ich vollends zusammen, wurde mit massiven Herzbeschwerden ins Krankenhaus eingewiesen und musste dort mehrere Wochen bleiben. Damit war das Büro am Ende!
Wenige Monate nach der Geschäftseröffnung hatte ich ein Darlehen bei der H..
aufgenommen, das mit Provisionen verrechnet werden sollte. Die Verrechnung konnte nicht erfolgen, da inzwischen auch Stornogebühren aufzurechnen waren, die den Vorrang bekamen,
so dass im Zuge des Aufhebungsvertrages die gesamte Summe zurückgefordert wurde.
Drei Jahre lang – alle Jahre wieder – setzte uns die H.. erneut unter Druck, die Rückzahlung vorzunehmen. Jedes Mal schrieb ich erneut und bezog mich auf die vorangegangenen dargelegten Sachverhalte in Bezug auf unser Einkommen. Ich habe seit dieser Zeit nie mehr in der Geschäftswelt „Fuß fassen können“.
Im Juli vergangenen Jahres war ich zu einem Gespräch mit dem Vorstand der H… In diesem Gespräch sicherte der Vorstand zu, die Restschuld des Darlehens zu erlassen. Gleichzeitig gaukelte er mir vor, dass er es gut mit mit meine und helfen wolle und „jubelte“ mir einen Empfehlungsgeberantrag für ein Produkt von Energy Life unter. Zuhause den Vertrag nochmals durchgelesen und dann erst das Kleinstgedruckte erst richtig zur Kenntnis genommen, wurde der Vertrag sofort widerrufen.
Paralell dazu kam zwei Tage nach dem Ausfüllen des Antrages schon eine Rechnung über 99 Euro und eine über 1000 Euro, beide sollten eine Woche später vom Konto abgebucht werden.
Also hatte der Vorstand der H.. einen Vertrag untergejubelt, der die Energy Life berechtigte, fast genau den Betrag einzuziehen, den er als Darlehen schuldete. Der Vorstand hatte damit ungeachtet dessen, dass ich zwar das Restdarlehen nicht zurückzahlen konnte, da ohne eigenes Einkommen, eine Abbuchungsermächtigung untergeschoben für einen Betrag, den er gar nicht bezahlen konnte. Er wusste, dass kein Geld für die monatlichen Darlehensraten da war und wusste aber auch, dass nur wenige Tage später ein Betrag, der der Restschuld entsprach, abgebucht werden sollte!
Meine Schreiben hat man ignoriert und nach drei Wochen später mich wissen lassen, dass man meine Argumente als gegenstandslos betrachte. Und dann kam ein Mahnbescheid…
Die H.. hat unter Vorspiegelung falscher Tatsachen diese Büroeröffnung und danach meinen finanziellen, physischen und psychischen Zusammenbruch forciert und damit meine Lebensqualität zerstört!“
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Unser Tipp für heute Abend :
Interview mit Rechtsanwalt Evers im Versicherungsjournal von heute :
Verkauf von Maklerbeständen könnte eine Straftat sein.
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Das Amtsgericht München hatte in diesem Jahr darüber zu entscheiden, ob einem Ehepaar nach einer Lehmann-Brothers-Anleihe ein Schadenersatzanspruch gegen die Bank zustehe. Darüber berichtete kürzlich das Versicherungsjournal.
Pikanterweise handelt es sich bei der verklagten Bank um eine Direktbank.
Das Amtsgericht entschied, dass eine Verpflichtung zu einer umfassenden und vollständigen Anlageberatung hier nicht besteht.
Ein Beratungsvertrag sei nicht zustande gekommen. Mithin haben die Kläger keine Schadenersatzansprüche.
Dies ist wohl eine nachvollziehbare und gute Entscheidung. Schließlich entscheide sich ein Kunde, der einen Depot-Vertrag mit einer Direktbank abschließt, die Vorteile der Direktbank für sich in Anspruch zu nehmen. Dies sind zumeist die günstigeren Konditionen.
Dann jedoch darf er sich nicht darauf beruhen, wenn er keine Beratung erhält. Schließlich weiß der Kunde einer Direktbank, dass er nicht beraten wird, im Gegenteil zu den vielen schlechten und fragwürdigen Pseudoberatern, die wegen schlechter Qualifikation schlechte Beratungsleistungen abgeben.
Urteil Amtsgericht München vom 05.03.2010, Aktenzeichen 111 C 24503/09
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… Das sind in etwa die häufigsten Titel im Zusammenhang mit AWD und seinem Gründer Maschmeyer. Nun also war es an der ZEIT, ein Porträt dieses Titels über „Maschi“ zu bringen. Schein und Sein.
Ganz Mann von Geld, der er nun mal ist, zieht er neuerdings die Besucher seines Büros mit dem Mosaik einer 500-Euro-Note hinter seinem Schreibtisch in Bann. Vor ein paar Tagen schon war das Hamburger Abendblatt dem Anblick dieser monetären Monstranz ganz verfallen. Neu ist Maschmeyers Affinität zu 500-Euro-Scheinen nicht. Ließ er doch regelmäßig seine Handelsvertreter an der pekuniären Wollust teilhaben. Sei es, dass er ihnen eigens Spielgeld mit motivationsfördernden Losungen drucken ließ oder mit echten Scheinen lehrreiche Verkäuferspielchen inszenierte.
P.S.: Ach, jetzt hätte ich fast Ihre Frage vergessen, Herr Maschmeyer. Ihr Kunstwerk. Doch, natürlich, das müssen Sie unbedingt in Ihrem Büro hängen lassen! … Nein, nein, das ist nicht zu protzig. … Nein, wirklich nicht… Ein ungemein stilsicheres Symbol für einen Menschen mit Helfersyndrom. … Ein wirklich SCHÖNER SCHEIN!
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Das Oberlandesgericht München verurteilte am 9.11.2011 einen Strukturvertrieb nach 4 Verhandlungstagen zur Zahlung von 15.000 € – die Hälfte des eingeklagten Betrages.
Ein betrügerisch handelnder Vermögensberater aus Ingolstadt hat Geld seiner Kunden veruntreut. 2 Millionen sollen verschwunden sein. Und es gibt etwa 30 Geschädigte.
Das Urteil ist ein 50-prozentiger Klageerfolg. Das Gericht sah eine Teilschuld des Klägers. Das Gericht meinte, dass die hohen Zinsen, die der Vermögensberater versprach, den Anleger hätten misstrauisch machen müssen.
Die Schuld des Vertriebes ist nach Ansicht des OLG München darin zu sehen, dass sie in dem Gerichtsverfahren bis heute kein Führungszeugnis des Vermögensberaters habe vorlegen können. Dies habe das Gericht aber angefordert.
Aus dem Führungszeugnis hätte der Vertrieb nämlich erkennen können, dass der Vermögensberater schon einschlägig wegen Betruges vorbestraft war.
Die weiteren Geschädigten werden sich nun voraussichtlich auch bei dem Vertrieb melden.
Ob dagegen das Rechtsmittel eingelgt wurden, ist uns noch nicht bekannt.
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Am 20.10.2010 entschied das Landgericht Magdeburg in einem Rechtsstreit eines Strukturvertriebes gegen einen ehemaligen Vermögensberater, dass das Landgericht nicht zuständig sei.
Das Landgericht Magdeburg vertritt die Auffassung, das Arbeitsgericht sei zuständig. Schließlich sei ein Vermögensberater faktisch ein Ein-Firmen-Vertreter. Der Vermögensberater bedarf der Einwilligung durch die Gesellschaft und ohne Einwilligung sei ihm seine Tätigkeit für andere Unternehmen untersagt.
Maßgeblich war ein Vertrag aus dem Jahr 2007.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
08
von RAin Britta Gedanitz
„Lobbyisten der Finanzberater müssen nochmal ran“ meint unisono die Presse, allen voran das Handelsblatt.
Hintergrund: Der Entwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes ist sehr einseitig ausgefallen. Konkret: Bankenberater werden von der strengen BaFin, der Rest („Strukkis“ & Co., man möge mir die Verallgemeinerung nachsehen) von der Gewerbeaufsicht (Gibt’s die?) überwacht. Der graue Kapitalmarkt bleibt grau. Verantwortlich für diesen „Kompromiss“: Wirtschaftsminister Rainer Brüderle, FDP.
Mit Erstaunen nehme ich zur Kenntnis, dass Banken-und Strukkipartei diesmal nicht am selben Strang zogen. Wie konnte das passieren? Wankt die Demokratie? Wo bleiben die gemeinsamen Wurzeln, Pfründe und Erkenntnisse, wie das bewährte Motto „Finanzberatung macht ohne Anlegerschutz einfach mehr Spaß“? Und, liebe FDP, seit wann so einseitig? Banken böse?
Ein Blick auf die Seite des Bundestages zum Thema Parteispenden gab mir die Antwort.
Dieses Jahr hat lediglich die DVAG inkl. eines „Ablegers“ die FDP mit Spenden bedacht. Die letzte Bankenspende an die FDP liegt sage und schreibe ein volles Jahr zurück. Da kann man als Bank natürlich auch nicht erwarten, bei der Gesetzgebung berücksichtigt zu werden.
Aber wie viel muss man nun in die Meinungsbindungsprozesse der FDP investieren um etwas anzuschieben? 200.000 € reichen offenbar noch nicht, um Einlass in die freidemokratischen Gehörgänge zu finden; s. DeuBa-Spende 2009. Um bei einem Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung zu finden (bzw. von den Gesetzesfolgen ausgenommen zu bleiben) müssen ca. 400.000 € in zwei Jahren investiert werden (Finanzvertriebe spendeten insg. 140.000 € in 2010 und 250.000 € in 2009). Und endlich ist auch die Frage geklärt, was denn nun eine Steuersenkung de facto kostet: 850.000 €. Diesen Betrag hat ein Unternehmen aus dem Hotelgewerbe der FDP in 2009 insgesamt gespendet. Endlich ist Demokratie mal berechenbar.
Aber wie ist dieser Konflikt nun zu lösen, in den sich bereits der Bundesrat eingeschaltet hat. Liebe Banken, ich denke, Ihr müsst einfach noch eine Schippe nachlegen. Zahlt Euren Bimbes (Für alle jüngeren Leser: Das ist die unter Altkanzler Kohl eingeführte Währung) an die FDP nach! Im Zweifel kommt das Geld bei Euch ja sowieso aus dem Staatstopf.
Ausgehend von der Prämisse, dass jede Form des Verbraucherschutzes zwangsläufig zu massiven Arbeitsplatzverlusten führt, kann nur zielführend sein, künftig weder Banken- noch sonstige Finanzberater zu überwachen, sondern stattdessen den Anleger. Z.B. durch mit den Finanzinstituten bestens vernetzte Finanzämter, den Supermarkt um die Ecke, Kundenkartendienstleister oder a la Haspa la vista.
05
Dynamik-Provisionen lösen Provisionsansprüche aus.
Dies ergibt sich bereits aus § 87 HGB, wonach das Geschäft während des Vertragsverhältnisses abgeschlossen sein muss und auf das Handeln des Handelsvertreters zurückzuführen sein muss.
Streit gibt es um die Dynamik-Provision oft erst dann, wenn der Handelsvertreter ausgeschieden ist und die Dynamik-Provision einfach auf den Nachfolger übertragen wird.
Das Oberlandesgericht Köln hatte unter dem Aktenzeichen 19 U 39/02 am 01.08.2003 über genau solch einen Fall zu entscheiden.
Zutreffend kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Anspruch auf Zahlung der Dynamik-Provision bereits mit Abschluss des vermittelten Versicherungsvertrages entsteht und dieser lediglich auflösend bedingt ist.
Die Dynamik-Provision steht also jedenfalls dem Vermittler zu, der den ursprünglichen Vertrag vermittelt hat. Einer weiteren Leistung, etwa einer Betreuung, bedarf es dann nicht mehr.
Nur dann, wenn tatsächlich der Nachfolger für die Entstehung der Dynamik-Provision ursächlich gewesen sein soll, stände ihm die Provision zu.
Sollte der Handelsvertretervertrag beinhalten, dass nach Vertragsende gar keine Provisionen mehr ausgezahlt werden, so würde sich dies auf den Ausgleichsanspruch auswirken.
02
Vor dem Bochumer Landgericht hat der Prozess gegen einen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Gerther Versicherungs- Gemeinschaft Sterbegeldversicherung VVaG begonnen. Ihm wird die Unterschlagung von mindestens 1,3 Mio. Euro vorgeworfen.
Sterbekassen sind Selbsthilfeeinrichtungen, die meist durch Bergbau- und andere Unternehmen in der Montanindustrie ins Leben gerufen wurden. Dazu gehört auch die Gerther Sterbekasse.
Am 02.07.2010 entzog die BAFIN der Gerther Sterbekasse die Erlaubnis zum Betrieb von Versicherungsgeschäften.
Der Vorstandsvorsitzende der Gerther, ein 61jähriger Bochumer Steuerberater, gab als Motiv an, er wollte dem Mandanten seiner Steuerberatungskanzlei Steuernachzahlungen ersparen. Um den Mandanten nicht zu verlieren, habe er die Nachzahlungen selbst beglichen, worüber diese angeblich gar nicht informiert waren.
Ein Teil des Geldes sei dann noch für private Zwecke verwendet worden.
Es wird gemutmaßt, dass sogar bis zu 3,5 Mio. Euro unterschlagen wurden.
01
So, jetzt hatte ich also eine Strafanzeige auf dem Tisch oder vielmehr die Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen eines versuchten Prozessbetrugs zugunsten meiner Mandanten. Der Stein des Anstoßes war für Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. aus H. und für MLP offensichtlich, dass ich in meinen Schriftsätzen diejenigen Tatsachen, die dafür sprechen, dass die MLP-Consultants in tatsächlicher Hinsicht Arbeitnehmer sind, zusammengefasst habe. Weil diese Tatsachen in allen MLP-Geschäftsstellen bundesweit nahezu identisch sind, schloss Herr RA S. von der Kanzlei T. aus. H. hieraus, dass der entsprechende Vortrag meiner Fantasie entstammte, also nicht von den jeweiligen Mandanten. So jedenfalls der Vortrag in der Strafanzeige. Dies obwohl Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. aus H. nur allzu gut wusste, dass die verpflichtenden Montagsrunden in allen MLP-Geschäftsstellen, ich nenne diese montäglichen Gesprächsrunden „Montags-Auditing“, bundesweit verpflichtend sind. Genauso werden ebenfalls in den meisten Geschäftsstellen die Anwesenheitspflichten der Consultants, die durch die jeweiligen Geschäftsstellenleiter kontrolliert werden, gleich gehandhabt. Dass die Verkaufsgespräche mit Kunden, von MLP so nett „Beratung“ genannt, auswendig gelernt werden müssen nach einen vorgegebenen „Grundberatungsmuster“ ist ebenfalls in den meisten MLP-Geschäftsstellen gleich. Ebenso, dass die Zielvorgaben (in der MLP-Sprache „Budget“ genannt) eingehalten werden, und so weiter und so weiter.
Zum Teil sind diese Tatsachen auch im „ MLP-Leitfaden für Geschäftsstellenleiter“ zusammengefasst, aber Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. aus H. streitet dies in seinen Schriftsätzen trotzdem alles ab. Mit der gleichen Vehemenz würde er wahrscheinlich auch abstreiten, dass die Erde eine Kugel ist.
Kurz und gut, dies sollte ich mir alles erfunden haben um meinen Mandanten zu einem positiven Prozessausgang zu verhelfen. Ich war ja schon einiges an Nonsens von der Kanzlei T. aus H. gewohnt und musste mich im Rahmen der Mandatsbearbeitung damit beschäftigen. In eigener Sache wollte ich das dann doch nicht. Also beauftragte ich einen der besten Strafverteidiger Deutschlands, den geschätzten Kollegen RA Benedikt Pauka, Köln mit meiner Verteidigung. Ein Strafverteidiger, der so gut ist wie er attraktiv ist und den ich allemal auch Herrn Kachelmann empfohlen hätte, denn der Kollege Pauka weiß, wie man mit Staatsanwältinnen und Staatsanwälten umgeht, die alle Verbrecher schon hinter Schloss und Riegel haben und unbedingt im Flow des Thrills bleiben müssen, um sich wohl zu fühlen.
Während dessen wurde ich weiter mit Abmahnungen regelrecht bombardiert. Ich sollte es jetzt bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von € 70.000,– unterlassen, zu behaupten, die MLP Finanzdienstleistungen AG sei ein Strukturvertrieb. Ich sollte es weiter bei Vermeidung eines Ordnungsgelds von € 100.000,– unterlassen zu behaupten, dass MLP verschweige, dass die angeblich selbstständigen Handelsvertreter tatsächlich gar nicht selbstständig sind und so weiter. Es wurde auf jeden Fall ziemlich langweilig.
Attacke und En Garde
Das Verfahren wurde derart abstrus und der Kollege Moser und ich kamen immer mehr in Sorge um den Geisteszustand des MLP-Vorstands, der diesen Nonsens schließlich autorisierte. Hinsichtlich des Geisteszustands von Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. aus H. hatten wir den Plan jedenfalls bereits in der Tasche. Da mussten wir uns nicht weiter wundern.
Wir beschlossen, jetzt gehört MLP und deren Staranwalt S von der Kanzlei T. aus H. einmal ordentlich auf die Mütze und setzten zum Gegenschlag an. Der Kollege Moser reichte beim Landgericht Wiesbaden eine negative Feststellungsklage gegen die MLP Finanzdienstleistungen AG ein mit dem Antrag, dass ich eben nicht verpflichtet bin, die mit den Abmahnungen verlangten Unterlassungsverpflichtungserklärungen abzugeben. Jetzt können Sie sich sicher vorstellen, wie die Unterlippe des Rechtsanwalts S. von der Kanzlei T. aus H. zu beben begann und er angestrengt überlegte, wie er dem denn jetzt begegnen soll. Zunächst stellte er ein Fristverlängerungsgesuch nach dem anderen. Eben genau das, was er auch sonst so macht in seinen MLP-Prozessen. Dann kam der „hochintelligente Super-Clou“ des Rechtsanwalts S. von der Kanzlei T. aus H.: Er reichte für die MLP Finanzdienstleistungen AG eine Unterlassungsklage gegen mich ein und zwar wegen der Behauptung, die MLP Finanzdienstleistungen AG versuche zu suggerieren, dass es sich bei ihr um ein seriöses Unternehmen handle.
Dann kam der zweite Gegenschlag von uns. Wir riefen zum „en garde“ aus und ließen MLP durch das Landgericht Wiesbaden im einstweiligen Verfügungsverfahren eine Frist setzen, Hauptsacheklage zu erheben.
MLP als attraktiver Arbeitgeber und die Zeitschrift „DM“
Es folgte eine weitere Unterlassungsklage von MLP bezüglich der Behauptung, die MLP Finanzdienstleistungen habe die Zeitschrift „DM Jobkarriere“ in ihrem Sinne verfälscht. Hierzu muss man sagen, dass MLP tatsächlich den jungen Consultant-Bewerbern einen Artikel der Zeitschrift „DM“ vorlegte, in dem viele Unternehmen im Punktesystem bewertet wurden in einer Rangliste zum attraktivsten Arbeitgeber für junge Akademiker. In diesem Artikel schnitt MLP mit einer hohen Punktzahl ab. Nach einiger Zeit fiel meinem Mandaten der Original-Artikel in die Hände und siehe da, MLP hatte im Original-Artikel auf einmal viel weniger Punkte als attraktiver Arbeitgeber. Ich hatte die Gerichte in den Prozessen auf Rückforderung von Provisionsvorschüssen darauf hingewiesen, mit welchen Mitteln MLP junge, ahnungslose Bewerber täuscht.
Wegen der übrigen Behauptungen war MLP dann wohl nicht mehr flüssig genug um den Gerichtskostenvorschuss einzuzahlen. Jedenfalls haben wir bis heute keine Klage mehr erhalten, obwohl Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. in H. schriftsätzlich vortrug, er habe wegen aller Behauptungen, die Gegenstand der negativen Feststellungsklage waren, Unterlassungsklagen eingereicht. Es kann jedenfalls nur so gewesen sein, dass der Gerichtskostenvorschuss von MLP nicht eingezahlt wurde, sodass diese Klagen nie zugestellt wurden.
Und weil die Kanzlei T. in H. offensichtlich nicht ausgelastet ist, gingen derweil beim Kollegen Benedikt Pauka in Köln weitere Strafanzeigen gegen mich wegen des angeblichen Prozessbetrugs zugunsten meiner Mandanten ein. Und das waschkörbeweise. Ich glaube, eine Mitarbeiterin der Kanzlei Pauka war mehrere Tage damit beschäftigt, die Akten zu kopieren. Inhaltlich ergab sich nichts Neues. Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. in H. hat auch bei den Strafanzeigen das gemacht, was er auch sonst macht, nämlich standardisiert vorzutragen. Was den Umfang der jeweiligen Strafanzeigen ausmachte, hatte dies seinen Grund darin, dass Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. aus H. zusammenhanglos Unmengen von Schriftsätzen kopierte und als angebliche Beweismittel beifügte. So macht er das auch in seinem Zivilprozessen. Die Akten in einer Instanz haben einen durchschnittlichen Umfang von vier Leitz-Ordnern.
Der gruselige Bote oder die gruselige Botin
Damit es auch weiter spannend blieb, schickte mir die Kanzlei T. aus H. dann schließlich einen Boten oder eine Botin in die Kanzlei, die oder der einen Schriftsatz in einem meiner MLP-Verfahren überreichen sollte. Und das, obwohl am Tag darauf der Gerichtstermin anstand und Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. in H. mir den Schriftsatz ohne weiteres im Termin hätte überreichen können. Auf jeden Fall konnte man bei dem Boten nicht erkennen, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelte und er oder sie sah ziemlich gruselig aus, als er oder sie so plötzlich vor unserer Bürotür stand, ohne überhaupt den Türdrücker abzuwarten. Als meine Mitarbeiterin die Tür öffnete, erschreckte sie sich fürchterlich wegen des gruseligen Aussehens. Als der Bote oder die Botin auch noch in der mitgebrachten verdreckten Plastiktüte zu kramen begann, wurde ihr dann so richtig schummrig. Es war dann aber doch nur der 150 Seiten Schriftsatz von Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. in H., den der oder die Botin aus der Plastiktüte raus zog. Zwei Tage schlich der gruselige Bote oder die Botin um unser Bürogebäude. Erst als ich der Kanzlei T. in H., deren Mitarbeitern und MLP Hausverbot erteilte, war Schluss mit dem Spuk.
Das Urteil
So zwischendrin war der Kollege Moser immer noch mit dem einstweiligen Verfügungsverfahren beschäftigt. Es war keine Überraschung, dass die 7. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden mittlerweile die Selbstablehnung des Richters W. für begründet erklärte.
Die Schriftsätze des Rechtsanwalts S. von der Kanzlei T. in H. wurden immer abstruser, sah er jetzt seine Fälle davon schwimmen. Weil es für ihn so eng wurde, griff er jetzt zu rabiateren Mitteln. Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. aus H. hatte offensichtlich umfangreiche Ermittlungen über mein Privatleben angestrengt. Ob er dies selbst erledigt hat oder sich der Hilfe einer der zahlreichen „Auskunfts-Büros“ der Kanzlei T. bedient hat, die auch sonst üblicherweise damit beauftragt werden, Erkundigungen über die Prozessgegner von MLP zu liefern, ist schwer zu sagen. Jedenfalls thematisierte er in seinen Schriftsätzen im Verfahren MLP gegen mich auf einmal das Einkommen von Familienangehörigen von mir. Das hatte er auch zuvor schon getan, nämlich in einem MLP-Verfahren gegen einer meiner Mandanten vor dem Arbeitsgericht Ravensburg. In der mündlichen Verhandlung stellte er die Frage, was ich denn in der mündlichen Verhandlung wolle bei dem hohen Einkommen eines Familiengehörigen. Ich will jetzt nicht auf die diversen Freizeitvergnügen von Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. in H. zu sprechen kommen aber es ist so, wie es eine Mitarbeiterin der Rechtsanwaltkammer formulierte: Solche Firmen wie MLP suchen sich eben immer die für sie passenden Anwälte. Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen.
Jedenfalls haben die umfangreichen Ermittlungen in meinem Privatleben Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. in H. auch keine neuen Erkenntnisse liefern können, die das Landgericht Wiesbaden von seinem Hinweisbeschluss vom 2.6.2008 hätten abbringen lassen. Das Landgericht hatte jetzt die Rechtslage, anders als der befangene Richter W., zutreffend erkannt und auf folgendes hingewiesen:
„Gegen das der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende Vorbringen einer Partei im Zivilprozess ist grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch und damit kein negatorischer Rechtschutz gegeben….. Es wäre mit der staatlichen Ordnung unvereinbar, wenn Parteien in einem anderen Rechtsstreit verurteilt werden könnten, Äußerungen zu widerrufen oder zu unterlassen, die sie im Ausgangsverfahren abgegeben haben. Damit würde in unerträglicher Weise in die Führung dieses Verfahrens eingegriffen werden. Die Parteien dürfen danach alles vortragen, was sie selbst für erforderlich halten, auch wenn diese Äußerungen unsachlich sind oder ehrverletzend“.
Nun waren meine Äußerungen weder unsachlich noch ehrverletzend. Eine Ehre hat MLP schon gar nicht und im Übrigen waren sämtliche Äußerungen belegt. Also musste es nicht mehr weiter verwundern, dass das Landgericht Wiesbaden mit Urteil vom 20.06.2008, Aktenzeichen 7 O 5/08, die einstweilige Verfügung vom 14.01.2008 aufhob und den Antrag der MLP Finanzdienstleistungen AG vom 11.01.2008 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit folgender Begründung auf Kosten von MLP zurück gewiesen hat:
„Der Antrag ist bereits unzulässig, weil die beanstandeten Äußerungen in einem rechtsstaatlich geregelten Verfahren zur Durchsetzung der von der Verfügungsbeklagten für ihre Mandanten verfolgten Rechte vorgetragen wurden. …Die hier beanstandete Äußerung, die Klägerin habe eine sektenähnliche Struktur und wende gegenüber den bei ihr unter Vertrag stehenden Handelsvertretern psychologische Druckmittel, vergleichbar denen von sektenähnlichen Vereinigungen an, ist auf das wirtschaftliche Handeln der Klägerin bezogen. Aus dem Kontext der Äußerungen ergibt sich, dass hierdurch die Unternehmensstruktur der Klägerin sowie die Weisungsgebundenheit der Außendienstmitarbeiter beschrieben werden soll“.
Genau das ist die Rechtslage, die Richter W. nicht erkannt hatte. Aus welchen Gründen auch immer.
MLP und RA S. von der Kanzlei T. in H. hatten indes trotz der empfindlichen Niederlage gegen mich die Nase noch nicht voll. Jetzt erst recht, wird sich Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. in H. mit bebender Unterlippe gesagt haben, denn jedenfalls legte er namens und im Auftrag der MLP Finanzdienstleistungen AG gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden, Az.: 7 O 5/08, Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein.
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Und wie es weiter ging, erfahren Sie in Folge 4: „Die peinlichen Niederlagen“
Yes, we do!
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In der letzten Zeit ist viel über eine Neuregelung des Provisionsabgabeverbotes geschrieben und teilweise auch gelesen worden.
Leider fehlt in vielen dieser Texte eine konkrete Aufklärung darüber, was denn tatsächlich geändert werden soll.
§ 81 VAG gibt der BaFin schon jetzt das Recht, Versicherungsunternehmen oder Vermittlern zu untersagen, dem Versicherungsnehmer in irgendeiner Form Sondervergütungen zu gewähren. Dazu sind Anordnungen erforderlich.
Vor diesem Hintergrund gab es eine unklare Rechtslage, ob Verordnungen zum VAG ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden könnten.
Deshalb wird eine Neuregelung geplant, wonach der BaFin eine schnellere Kompetenz zugesprochen wird – Rechtsverordnungen zum VAG dürfen in Zukunft ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden.
Ansonsten bleibt es bei dem Inhalt der Regelung, der künftig in § 81 Abs. 3 VAG vorgesehen ist.
Die Neuregelung ist deshalb in Kritik geraten, weil eine parlamentarische Kontrolle durch den Bundesrat in Zukunft nicht mehr erforderlich sein wird, obgleich es ja hier um den Schutz des Verbrauchers geht.

