Teures Gespräch

Am 22.10.2015 erließ das Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das UWG.

Was war geschehen?

Ein Maklerunternehmen wirbt im Internet mit der Möglichkeit, einen Ausstieg aus der Ausschließlichkeit anzubieten. Handelsvertreter, die aussteigen wollen, sollen sich der Maklerfirma anschließen.

Diesem Unternehmen wird vorgeworfen, es würde Vermögensberater abwerben und denen ein Angebot unterbreiten, noch während der vertraglichen Bindung an den Vertrieb für das Maklerunternehmen tätig werden zu können. Noch dazu wird dem Maklerunternehmen vorgeworfen, ein Anbahnungsgespräch geführt zu haben, in dem der Vertrieb verunglimpft wird. Dabei soll sinngemäß gesagt worden sein, dass der Vertrieb tausende Mitarbeiter verlieren würde, Handelsvertreter in der Ausschließlichkeit hätten sozialversichert werden müssen, die Provisionen lächerlich wären und der Vertrieb in das Konto der Handelsvertreter einsehen könne.

Im Übrigen soll angeboten worden sein, dass die Tätigkeitsaufnahme in dem Maklerunternehmen sofort unter einer falschen Mitarbeiternummer möglich wäre, damit nach außen nicht erkennbar werde, wer denn tatsächlich vermittelt.

Der Inhalt des Gespräches wurde eidesstattlich versichert. Es wurde auch eidesstattlich versichert, dass es nicht richtig sei, dass der Vertrieb derzeit tausende Mitarbeiter verliert.

Da die Umstände des Gespräches bestritten werden, wird sich nunmehr in einem weiteren Verfahren die Frage gestellt, ob die Vorwürfe zu recht bestehen. Weil ein solcher Vorwurf sowohl im Wege einer einstweiligen Verfügung als auch in einem Hauptsacheverfahren überprüft werden kann, und auch beide Verfahren zusammen ausgetragen werden können, ist hier das Prozessrisiko bedeutsam.

In dem Verfahren der einstweiligen Verfügung sind allein an Anwaltskosten bis jetzt etwa 1.200,00 € entstanden. Hinzu kommen Gerichtskosten. Würde man sich im einstweiligen Verfügungsverfahren wehren und würde dann unterliegen, würde hier ein Risiko samt Gerichtskosten von etwa 7.000,00 € bestehen. Das Risiko für das Hauptsacheverfahren beträgt bei den  erheblichen Streitwerten etwa 8.600,00 €.

Deshalb ist dringend jedem zu empfehlen, ein solches Risiko zu vermeiden.

Amtsgericht Waiblingen: Vermögensberater soll Vorschüsse zurückzahlen

Ein ehemaliger Vermögensberater der DVAG soll einen Provisionsvorschuss zurückzahlen.

Dies entschied das Amtsgericht Waiblingen im Oktober 2015. Es machte sich bei der Entscheidung einfach. Wer der Provisionsabrechnung nicht widerspreche, erkenne sie an, meint das Amtsgericht in seiner deshalb sehr knappen Entscheidung. Der Vermögensberater habe ein Anerkenntnis, abgegeben, in dem er geschwiegen hat.

Dass diese Rechtsauffassung nicht mit der Rechtsprechung des BGH übereinstimmt, hat das Amtsgericht ignoriert.

Dynamik lohnt nicht

„Weit mehr als 600 Millionen Euro stecken Lebensversicherte Jahr für Jahr zusätzlich in die automatische Erhöhung ihrer Verträge. Ein Vielfaches davon ziehen ihnen die Versicherer dafür als Kosten ab. Die sogenannte Dynamik ist fast immer ein Verlustgeschäft“, schreibt die FAZ in einem empfehlenswerten Artikel vom 14.11.15.

Vertrauliche Anwaltsdaten landeten beim Gericht

In der letzten Woche wurde vor dem Amtsgericht Dortmund terminiert. Es ging um die Frage, ob ein Vermögensberater Provisionsvorschüsse erstatten soll. Inhaltlich ging es um die Frage, wer was darzulegen und zu beweisen hat.

In einem Fall wurde vom Strukturvertrieb genau zu den Umständen der Stornierung vorgetragen. Ein Kunde wünschte eine Krankenversicherung. In seinem Antrag tauchten nicht alle Angaben über Vorerkrankungen auf. Die Krankenversicherung trat deshalb von Vertrag zurück. Diese bevorschussten Provisionen wurden zurückverlangt,

Die Kommunikation zwischen Kunde und Versicherung wurde mit einem Schriftsatz an das Gericht gereicht, das dann die Kopien an die Gegenseite weitergab.

Der Name des Kunden war gut lesbar, auch die Vorerkrankungen bis hin zu psychischen Beeinträchtigungen.

Nach dem Termin sagte der Vermittler, er sei sich sicher, dass der Kunde der Krankenversicherung die Datenweitergabe untersagt habe.

Und er sagte auch, dass es sich bei dem Kunden um einen Anwalt handelt, der in unmittelbarer Nähe zum Gericht seine Kanzlei hat.

Der Datenschutz hat hier möglicherweise versagt. Die Daten sind ausgerechnet dort gelandet, wo sie bestimmt nicht hin sollten.

Danke Telekom

Einem Kabelbruch bei uns in der Straße und dem schnellen Eingreifen der Telekom habe ich es zu verdanken, dass ich eine Woche kein Telefon, kein Fax und kein Internet hatte.

Diese Woche hat im übrigen zu der Erkenntnis geführt, dass VIP-Kunden der Telekom länger auf die Reparatur warten müssen als Vodafonekunden, aber wohl nur deshalb, weil der Vodafonekunde einen Kunden hat, der bei der Telekom arbeitet.