Kleine Umwege bereichern das Leben

Kürzlich besuchte ich einen Gerichtstermin in Marburg.

In Essen stieg ich in einen ICE. Bis hierhin klappte alles prima. Aber ich war

ich auch noch nicht allzu lange unterwegs.

In Düsseldorf fuhr der ICE dann plötzlich nicht mehr weiter. Der eifrige

Schaffner der Deutschen Bundesbahn dachte zunächst, die Gleise zwischen

Düsseldorf und Köln seien besetzt und deshalb könne man nicht weiterfahren. Wie

sich kurze Zeit später herausstellte, war jedoch die Hälfte des Zuges kaputt und

musste abgehängt werden. Da ich in dem kaputten Zugteil saß, durfte ich mich

dann in den gemütlich vollen Zugteil nach vorne setzen, um weiterzufahren.

In Würzburg hatte der Zug dann eine Verspätung von 40 Minuten. Der optimistische

Schaffner versprach, dass der Anschlusszug nach Bamberg auf dem Gleis im

Würzburger Bahnhof warten würde. Zusammen mit etwa zehn anderen Fahrgästen eilte

ich zu dem besagten Gleis und wir sahen zu unserer Freude, dass dort ein Zug stand

und auf dem Bahnsteig auch das Schild Bamberg zu lesen war. Der Zug startete

nach etwa 10 Minuten und hatte eine kleine Überraschung parat: Er fuhr nämlich

statt nach Bamberg nach Erfurt.

Glücklicherweise konnte mir der umsichtige Schaffner den Tipp geben, in

Schweinfurt auszusteigen und so lange zu warten, bis von dort ein Zug nach

Bamberg fährt. Gesagt getan.

Aufgrund langjähriger Erfahrungen mit der Deutschen Bundesbahn bin ich so früh

losgefahren, dass diese kleinen Überraschungen mich nicht daran hindern konnten,

doch noch rechtzeitig zum Gerichtstermin zu erscheinen. Damit hatte die Deutsche

Bundesbahn wohl nicht gerechnet.

Der Rückweg von Bamberg bis Würzburg klappte hervorragend. Aber ich war bis

dahin ja auch noch nicht so lange unterwegs.

In dem ICE ab Würzburg waren dann einige Klimaanlagen kaputt. Der strenge

Schaffner sprach das Verbot aus, sich in den betroffenen Waggons einen

Sitzplatz zu suchen. Da auch dieser ICE gemütlich voll war – um nicht zu sagen

überbesetzt – fanden viele Reisende keinen Platz. Es kam zu kleinen Handgemengen

zwischen unbelehrbaren Reisenden und dem wehrhaften Schaffner.

In Frankfurt machte der ICE dann für fast 1 Stunde Stop. Das Zugpersonal wurde

ausgewechselt (es war einigen wohl zu warm), und man musste auf die neuen

Kollegen warten. Der gut informierte Schaffner hatte für die Wartezeit auch eine

Erklärung, warum das neue Personal denn noch nicht da wäre: Es würde ja

schließlich mit dem Zug anreisen.

Ungewollt sorgte diese Information für etwas Aufheiterung, sahen doch viele

Fahrgäste darin eine gewisse zwangsweise Logik. Wer hätte schon damit rechnen können, dass das neue Bordpersonal unter diesen Umständen pünktlich sein könnte?

Zu guter letzt wurde in Essen noch eine kleine sportliche Übung eingebaut. Die

Bundesbahn denkt eben an alles. Der Anschlusszug sollte ursprünglich um 21:44

Uhr von Gleis 4 starten. Um 21:43 Uhr kam die Durchsage, dass der Zug von Gleis

10 starten werde, (vorausgesetzt, man kann in 60 sec zwei große Treppen und 200

m Laufweg bewerkstelligen).

Der Rest klappte gut. Aber ich war ja auch nicht mehr lange unterwegs.

DVAG bleibt größter Vertrieb

Cash hat die Rangliste der Finanzdienstleister 2013 erstellt. Online ist die Liste einzusehen.

Nur die Hälfte konnte Umsatzsteigerungen erzielen. Von den besten 10 waren es nur 3, die sich umsatzmäßig steigern konnten, darunter DVAG, MLP und Global-Finanz.

Einen gewaltigen Abrutsch machte Swiss Life (früher AWD) mit 45,6%.

So schreibt es das Versicherungsjournal. Sehr anschaulich sind dort die Grafiken, die die Gewinner und Verlierer aufzeigen. Das Versicherungsjournal weist darauf hin, dass bei OVB und DVAG die Auslandsprovisionen mit einberechnet wurden.

Der treue Leser kritisch

Der treue Leser weist auf Folgendes hin:

„Eine willkommene Möglichkeit, alte Riester-Verträge loszuwerden, bietet der Wohn- und Bauspar-Riester. Die Badenia, eine Tochter des Generali-Konzerns, steigerte ihre Wohn-Riester-Bausparverträge von 2010 bis 2012 um rund 60 Prozent auf 10 267.

Kunden der AachenMünchener, ebenfalls eine Generali-Tochter, berichteten in Internet-Foren, wie sie dazu bewegt wurden, Riester-Rentenversicherungen zu kündigen oder die Verträge beitragsfrei zu stellen, um dann neue Riester-Verträge abzuschließen. Im Branchenjargon heißt das „Umdeckung“, der Kunde wird von einem günstigen alten in einen ungünstigen neuen Vertrag gedrückt.

Felix Hufeld, verantwortlich für die Versicherungsaufsicht bei der BaFin, will Vertriebe jetzt „noch schärfer unter die Lupe nehmen“, um zu erkennen, „ob die Vermittler im größeren Stil Umdeckungen veranlassen, die nicht im Interesse der Kunden, sondern allein am Provisionsinteresse der Vermittler orientiert sind“.

Ihren Verkäufern liefern die Vertriebschefs gleich die Textpassagen mit, die sie in die Beratungsprotokolle aufnehmen müssen, um teure Tarifwechsel juristisch unangreifbar zu machen. In einem Schreiben, in dem es um Versicherungstarife eines großen bekannten Versicherers geht, heißt es etwa: „Der Antragsteller wurde darüber informiert, dass der Abschluss der Riester-Rente Strategie No. 1 die Chance auf höhere nicht garantierte Rentenleistungen bietet, die Aufgabe der bestehenden Riester- Rentenversicherung Nr. 4 RG jedoch niedrigere garantierte Rentenleistungen zur Folge hat.“

Übrigens: Vor einigen Jahren stand im Stern ein mehrseitigere Artikel vom Sternreporter Joachim Reuter. Altverträge mit Garantiezinsen von 4,0% -4,25% wurden zu Gunsten einen neuen Riestervertrages -man muß anmerken, dass diese nur einen Garantiezins von 2,25% hatten- aufgelöst. Die Umdeckung wurde damals mit dem sog. LC3 Antrag -war natürlich bestens zur Unterschrift vorbereitet- durchgeführt. Der Sternbericht ist allerdings aus dem Netz offenbar verschwunden.

Die Umdeckung ist also immer ein Thema, wie im Artikel des HB vom 3.5.13″

Reaktion auf den letzten Artikel

Ein ebenso treuer Leser kommentiert den Beitrag vom 1.8.:

„Im HV-Blog habe ich Ihren gestrigen Artikel zum Thema Investmentanlage gelesen. Als „alter Hase“ kann ich Ihnen berichten, das solche „Anlagestrategien“ in dem Vertrieb, von dem Sie vermutlich berichteten, keine Besonderheit bzw. Seltenheit sind.

Oftmals werden die gesamten Investmentbestände einmal jährlich einfach nur hin und her geschichtet, teils sogar ohne die Strategie wesentlich zu verändern. Oder so wie Sie berichten, werden dann diese teuren Sparpläne angelegt und es wird den Kunden dann von dem sog. Cost-Average-Effect erzählt, der dann bei diesem Sparplan-Modell dafür sorgen soll, daß das Anlagemodell rentabler ist. Aufgrund der Vielzahl von Dokumenten, die durch solche Transaktionen ausgelöst werden, hat jeder Kunde Schwierigkeiten das zu überblicken. Oft werden die Sparpläne allerdings auf die max. Laufzeit von 30 Jahren ausgestellt, denn die Haftungszeit beträgt dafür auch 24 Monate, aber die Provision fällt deutlich höher aus.

„Profis“ finden bei diesen Strategien aber auch noch ein weiteres Betätigungsfeld, in dem man Lebensversicherungen mit einbezieht. Hat der Kunde eine LV, die schon ein paar Jahre bespart wurde, bildet sich neben dem Rückkaufwert auch noch ein Beleihungswert. Zumeist beträgt der etwa 80 % des Rückkaufwertes. Das ist dann eine Summe, die ich dem Vertrag entnehmen kann, ein sog. Policendarlehen, mit welchem ich machen kann was ich will, ich kann, aber muß sie auch nicht wieder in den Vertrag zurück führen und der Vertrag muß nicht gekündigt werden. Mit diesem entnommenen Geld, kann man dann z.B. auch wieder ein Investmentdepot mit einer Einmalzahlung füllen und darauf einen Auszahlplan einrichten, der wiederum einen Fondsparplan speist. Und nach ein paar Jahren kann man dann alles wiederholen. Also eine mehrfache Verprovisionierung immer mit dem gleichen Geld des ahnungslosen Anlegers. Also nicht mehr als ein Provisions-Optimierungs-Plan (POP)!! Der Kunde verliert dabei deutlich und kaum sichtbar, denn für die Entnahme des Policendarlehens muß ein Zins gezahlt werden (aktuell 4,5 %), welcher mit dem verbleibenden Guthaben der LV verrechnet wird. Alternativ kann man mit dem entnommenen Geld aus der LV auch eine neue LV anlegen mit einem Einmalbeitrag und dem Kunden wird gesagt, das sollte man aus steuerlichen Gründen o.ä. machen, denn der neue Tarif ist besser, blablabla… Vorteil für den Berater bei dem LV-Modell: höhere Provision als beim Investmentsparen, was manchmal „notwendig wird“, um z.B. noch den A…-Wettbewerb entscheidend für sich zu beeinflussen. Nachteil für den Berater: Das Geld läßt sich im Investmentsparen häufiger wenden und ist daher langfristig für den Berater profitabler. Aber manchmal ist eben auch kurzfristig wichtig! Das klingt doch alles perfide genial, oder…??

Und Sie können sicher sein, daß in Zeiten wie dieser, in der Neugeschäfte immer schwerer zu vermitteln sind, die Zahl von „Optimierungs-Plänen“ immer häufiger angeboten werden… Sehr häufig! Ich kann auch noch davon berichten, das dieses Wissen um solche Strategien auch gerne in Zusammenkünften der Kollegen weitervermittelt wird. Wenn z.B. ein Gruppenleiter seiner Gruppe dieses Know-how gibt, stimmt auch plötzlich wieder der Umsatz und die Motivation der einzelnen VB’s und auch der Gruppenumsatz und somit wird auch der Gruppenleiter durch diese Maßnahmen seiner „Mitarbeiter“ bedacht. Also können sich alle freuen!! Nur der Kunde nicht. Es gibt regelrechte Seminare darüber, in denen erfolgreiche Kollegen und alte Investment-Profis davon berichten, wie sie mit solchen Strategien monatlich durchaus 1.000 Einheiten und mehr umsetzen. Die jüngeren Kollegen sind damit schnell zu begeistern! Zumeist aber auch mit dem fachlichen Wissen über die Anlagemärkte etc. überfordert und sind froh, von dem Wissen eines erfahreneren Kollegen zu profitieren.“

Anm d.Red.: Dieser treue Leser kann nicht wissen, um welchen Vertrieb es hier geht.

Wie man es nicht machen sollte, aber leider strukturbedingt immer wieder vorkommt

Gerade erfuhr ich von folgender „Schlecht“-Beratung:

Herr R. eröffnete ca 2008 für eine Kundin ein Investmentdepot bei der Dxx.

Gekauft wurden zwei Fonds ( Einmalanlage )  im Wert von  25 000 Euro. (Ausgabeaufgeld übrigens ca 5 %). 

Herr R.  schichtete dann 2009 nochmal einen Betrag um ( ca 10 000 Euro ), was vielleicht auch zu vertreten gewesen wäre.

 

Anschliessend installierte er allerdings einen Auszahlplan in Höhe von 300 Euro, welches in einen vorverprovisionierten Fondssparplan fließen sollte,  Laufzeit ca 20 Jahre, wobei die Kosten  ( Ausgabeaufgeld ) auf die ersten 24 Monate  des Vertrages verteilt werden, sodass ca nur die Hälfte der 300 Euro monatlich  in den Sparplan investiert wurden. 

Nach Ablauf der 24 Monate sind die Gebühren bezahlt.  

Gegen diese Form der Ansparung spricht insoweit dann nichts , wenn der Kunde auch wirklich 300 Euro monatlich zur Verfügung hat und bestenfalls  den Sparplan 20 Jahre durchhält.

Dieser Sparbetrag wurde allerdings von dem Kapital monatlich entnommen, worauf schon einmal Ausgabeaufgeld bezahlt wurde.

 

Nach Ablauf der 24 Monate  ( Vertrag aus der Haftung ) installierte Herr R nochmals einen Sparplan mit 15 Jahren Laufzeit, 200 Euro Sparbetrag, wobei er gleichzeitig den  ersten Sparplan beitragsfrei stellte.

 

Die  Aufteilung der Kosten des zweiten Sparplanes ist analog des ersten Sparplanes.

 

Als ich die Unterlagen sichtete und die Kundin darauf aufmerksam machte ( das Kapital war auf ca 18 000 Euro geschrumpft ) , gingen wir in eine Filiale der Deutschen Bank die ja bekanntlich Einsicht in die Depots haben,  und teilte meinen Verdacht dem Filialleiter mit.

Dieser stimmte mir uneingeschränkt zu , sodass die Kundin den Schritt über einen Anwalt in Erwägung gezogen hat. Schon seit längerem wunderte sie sich, dass das Guthaben immer weniger wurde auf Ihrem Depot. Durch die vielen Buchungen wurde aber zunächst dieses „System “ nicht durchschaut.

Schaden bis heute: geschätzt 7.000 €