Der Rücktritt vom Versicherungsvertrag

Im Jahre 2008 gab es im Versicherungsvertragsgesetz einige Änderungen.

Bis dahin gab es § 16 VVG, der den Kunden verpflichtete, zusätzlich zu den gestellten Fragen der Versicherung wichtige Gesundheitsangaben zu machen.

Danach hatte der Versicherungsnehmer bei der Schließung des Vertrages alle Ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen.

Erheblich sind die Gefahrumstände, die  geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen, einen Einfluss auszuüben. Ein Umstand, nach welchem der Versicherer ausdrücklich und schriftlich gefragt hat, gilt im Zweifel als erheblich.

Dieser Paragraph wurde zum 01.01.2008 geändert.

§ 19 VVG heißt jetzt wie folgt:

Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, den Versicherer anzuzeigen.

Es kommt also seit dem 01.01.2008 nur noch darauf an, was der Versicherer abgefragt hat. Wenn jemand bei den Gesundheitsangaben etwas unwahr oder falsch angibt, kann dies zum Ausschluss der Versicherungsleistung führen. Es kommt darauf an, ob dies fahrlässig, grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich und arglistig geschehen ist.

Bei einer arglistigen Täuschung kann der Versicherer den Vertrag gemäß § 22 VVG anfechten.

§ 19 Abs. 2 VVG regelt, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktreten kann, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht verletzt.

Vom Vertrag zurücktreten kann der Versicherer nur dann, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.

Tatort zeigt Hannover-Klüngel

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Wegwerfmädchen und  das goldene Band hieß der zweiteilige Tatort gestern und vor einer Woche aus Hannover.

Ein Anwalt im Mittelpunkt, Herrenabende, gesetzliche „Vorgaben“ zur Altersabsicherung, Vertriebsreden a la Tschaka-Tschaka („Ihr werdet alle reich“) und vieles mehr, was dem Zuschauer bekannt vorkam.

Die Nähe zur Wirklichkeit war fast erschreckend.

Die Namen der Personen stimmten nicht mit denen überein, die manch Zuschauer erwartet hatte. Aber sonst hätte der Tatort wohl auch nicht ausgestrahlt werden dürfen.

Und im Mittelpunkt stand niemand aus der Finanzbranche, sondern ein Immobilienhändler, der dringend auf die Gesetzesänderung angewiesen war, die ihm sein parlamentarischer Freund versprochen hatte.

Ach, wie hieß er noch gleich?

Wiederholungstermine zum goldenen Band gibt es hier.

Kaffeeröster darf nicht vermitteln

Das OLG Hamburg hat eine Berufung von Tchibo zurückgewiesen. Tchibo hatte sich gegen ein Urteil gewehrt, welches ihm untersagte, über sein Internetportal Versicherungen und Finanzdienstleistungen zu vermitteln.

Tchibo sei nicht nur Tippgeber, sondern vermittle, wozu eine Erlaubnis erforderlich wäre, so das Gericht.

Mehr dazu hier.

Unterschiedliche Kosten bei Gewerbeanmeldung

Wussten Sie schon, dass die Gewerbeanmeldung für die Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung GewO z.B. in Düren 3.680,00 € kostet ?

In  Harburg übrigens nur 1.253,00 €,

und in Pinneberg 600,00 €

( jeweils alle drei Bereiche)

Der Preisvergleich lohnt sich also, insbesondere dann, wenn die Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet möglich ist.

Münchhausen lässt grüßen

Kurz vor dem Einschlag!

Die Provinzial Nordwest wird nun doch nicht an die Allinaz verkauft. Die Proteste waren wirksam.

Einen ganz eigenen Protest hatte sich Vorstandsvorsitzender Ulrich Rüther ausgedacht.

Er erfand zunächst einen Unbekannten, der ihn überfallen und mit einem Schraubenzieher attackiert haben soll. 6 Stiche soll der Angreifer Herrn Rüther verpasst haben.

Die Staatsanwaltschaft Münster fand heraus, dass irgendwas nicht stimmte. Die Stiche waren wahr, der Angreifer aber reine Erfindung.

Die Stiche hatte sich Rüther selbst zugefügt.

Jetzt wurde gegen Rüther selbst ermittelt.

Nachdem feststand, dass der Allianz-Deal abgewendet wurde, hat es Aufrufe gegeben, z.B. in Facebook, dass Rüther, als linientreu bekannt, als Vorstandsvorsitzender erhalten bleiben soll.

Das Münchhausen-Syndrom ist nach Wikipedia eine psychische Störung, bei der die Betroffenen körperliche Beschwerden erfinden bzw. selbst hervorrufen und meist plausibel und dramatisch präsentieren.