Verhalten bei Eigenkündigung

Immer wieder werde ich nach Verhaltensregeln für den Fall gefragt, dass der Handelsvertreter eine lange Kündigungsfrist bestehen muss und gleichzeitig droht, dass die Provisionsvorschüsse auf Null reduziert werden.

Vor dem Hintergrund, dass teilweise Kündigungsfristen von über zwei Jahren geregelt sind, geraten viele Versicherungsvertreter durch diese Situation in Bedrängnis.

Es geht mitunter das Gerücht um, dass vor Ausspruch einer solchen Kündigung unbedingt mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufgenommen werden muss. Auch dies wurde mir erst kürzlich wieder so zugetragen.

Als allgemeine Empfehlung kann man dies sicher jedoch nicht aussprechen.

Was sollte man jedoch tun, um diese Zeit zu überleben?

Zunächst ist sicher zu empfehlen, eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Je nach Strukturaufbau ist daher zunächst ein Gespräch mit dem Direktionsvorgesetzten zu führen, um möglicherweise das einvernehmliche Ende des Vertrages zu erzielen. Sollte man sich darüber einige werden können, muss dies im Rahmen eines schriftlichen Aufhebungsvertrages erfolgen.

Ansonsten sollte man unbedingt darauf bestehen, dass die Provisionen – wie bisher – weitergezahlt werden. Es gab bereits einige Entscheidungen, wonach es für unzulässig gehalten wurde, die Provisionen aufgrund der Kündigung auf Null zu reduzieren.

Einige Gerichte werteten dies als Vertragsbruch. Auch an dieser Stelle lassen einige Vertriebe, sogar Strukturvertriebe, mit sich reden und zahlen die Provisionsvorschüsse wie bisher.

Einige Vertriebe neigen dazu, weitere Vertragsverletzung zu begehen.

Unter anderem kommt es vor, dass man sich an die bisher von dem Versicherungsvertreter betreuten Kunden gewendet hatte. Diese wurden teilweise sogar schon auf die Nachfolger verteilt. Vor dem Hintergrund, dass jeder Vertrieb eine gewisse Treueverpflichtung hat, ist auch dies als Vertragsverletzung zu werten. Teilweise werden Versicherungsvertreter vom Intranet ausgeschlossen. Teilweise geschieht ein solcher Ausschluss nur in einigen Bereichen. Je nach Schwere dieses Eingriffes könnte auch dies eine Vertragsverletzung darstellen.

Im Falle einer Vertragsverletzung ist das Unternehmen sofort darüber zu informieren und abzumahnen. Dem Unternehmen sollten dann eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer er den vertragsgemäßen Zustand  wieder herstellen muss. Sollte sich das Unternehmen dazu entschließen, weiterhin Vertragsverletzungen zu begehen, ist zu überlegen, ob daraus eine fristlose Kündigung hergeleitet wird.

Spätestens an diesem Punkt sollte man individuellen anwaltlichen Rat einholen. Eigenmächtig fristlose Kündigungen auszusprechen, stellt ein erhebliches Risiko dar.

Sollte sich nämlich die fristlose Kündigung als unwirksam herausstellen, so könnten sich daraus Schadenersatzansprüche ergeben.

Jedenfalls ist davor zu warnen, voreilig rechtliche Schlüsse zu ziehen und voreilig Kündigungen auszusprechen.

Jedenfalls ist zu beachten, dass man grundsätzlich noch so lang den Vertrag zu erfüllen hat, wie er Bestand hat, notfalls bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist.

Zwanziger im Abseits

DVAG-Beirat Theo Zwanziger war früher DFB-Präsident. Als Beirat hatte er nun genügend Zeit gefunden, ein Buch über seine Memoiren zu schreiben.

Alle bekamen ihr Fett weg. Wolfgang Niersbach, sein Nachfolger beim DFB, habe nur halbherziges soziales Engagement.

Hoeneß sei ein Besserwisser, Scharfmacher und Macho.

Niersbach und Hoeneß leiteten einen Konter ein und sahen, dass Zwanziger „kein guter Präsident“ war.

Mit ähnlichem Kinderkram muss sich Hoeneß von dem selbsternannten Nr 1 aller Trainer, Hollands neuem Nationalcoach Louis van Gaal, herumschlagen.

AachenMünchener bei den Großen hinten dran

Einem Bericht des Versicherungsjournals vom 06.11.2012 zufolge hat die TARGO bereits eine Bestandsstornoquote von 15,32 %, MyLive von 13,45 %.

Bei den großen Lebensversicherungen hält die AachenMünchener mit 7,03 % das Schlusslicht, knapp davor die Nürnberger mit 6,83 % und die Generali mit 6,17 %.

Schreckensszenario bei Lebensversicherungen

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Bild.de und Welt sprechen davon, dass die Lebensversicherer den Garantiezins aussetzen wollen. Viele Lebensversicherer geraten offenbar ins Wanken und können den Garantiezins nicht mehr leisten. Dieser liegt bei älteren Verträgen bis zu 4 %.

Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank soll daran schuld sein. Der Leitzins liegt bei 0,75 %.

Bild.de schreibt davon, dass bei der ERGO Kunden dazu gebracht werden, ihre Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen und das angesparte Geld in eine Unfallversicherung umzudecken. Der Bund der Versicherten mahnt zur Vorsicht. Die Welt meint, dass das schwächste Fünftel der Anbieter erheblichen Risiken unterworfen sei. Das Handelsblatt zitiert aus einem Protokoll, dass auf ein Treffen von Mitgliedern des Finanzausschusses des Bundestages mit dem parlamentarischen Finanzsekretär Hartmund Koschyk Ende Oktober zugegangen sei. Angeblich soll für dieses Unternehmen die vorhandenen Kapitalanlagen in dem zugrunde gelegten Szenario ab 2018 nicht mehr ausreichen, um neben den versicherungstechnischen Rücklagen auch die Eigenmittelanforderungen zu decken.

Weiterer Ergo-Ärger

Das Handelsblatt äußerte am 01.11.2012 den Verdacht, die ERGO würde mit dem Strafverfahren gegen die Veranstalter der Budapester Orgien nur ablenken wollen.

Schließlich laufe derzeit ein Verfahren gegen 11 ehemalige und aktive ERGO-Manager wegen des Verdachts auf Kundenbetrug im Zusammenhang mit Riester-Verträgen. Außerdem wurden zwischen 2009 und 2011 tausende von Kunden zu ihrem Nachteil von hochverzinsten in niedrigverzinste Versicherungsverträge gelockt. So schreibt es das Handelsblatt.

Das Handelsblatt weiter:

„Obwohl in einem Prüfbericht für Aufsichtsbehörde BAFIN von möglichen Betrugsdelikten und der Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung die Rede ist, sind hier keine Anzeigen von ERGO bekannt“.