Richter befangen?

Das Amtsgericht Bad Neuenahr Ahrweiler liegt wunderschön eingebettet im Ahltal. Umgeben wird es von Hügeln und Weinhängen.

Gegenüber dem Bahnhof liegt das Amtsgericht.

An diesem wunderschönen Ort schickte sich die Postbank an, einen ehemaligen Handelsvertreter auf Rückzahlung von Provisionen zu verklagen.

Der Prozess wird geführt von einem Einzelrichter – wie bei jedem Amtsgericht üblich. In diesem Fall handelt es sich genauer gesagt um eine Richterin.

Die Postbank gab monatliche feste Provisonsvorschüsse, die der Handelsvertreter ins Verdienen bringen sollte und wollte, was er aber nicht tat.

Einige Verträge sollen ins Storno gegangen sein (worüber man streitet).

Im ersten Termin tendierte die Richterin dazu, der Postbank Recht zu geben.

Im zweiten Termin heute kam es dennoch zur Zeugenvernehmung. Einige Kunden sollten aussagen, ob es denn zu dem Storno kam, ob es Nachbearbeitungen gab u.s.w..

Eine Zeugin gab an, dass ihr Mann bei der Post arbeiten würde, worauf die Richterin spontan erwiderte, dass ihr Mann da auch tätig sei. Man/bzw. Frau tauschten dann noch Namen aus, ob der eine den anderen kenne. Anschließend gab der Vertreter der Postbank eine Erklärung ab, die in das gerichtliche Protokoll aufgenommen wurde. Als ich als Anwalt des Handelsvertreters auch eine Erklärung abgeben wollte, wurde die Protokollierung abgelehnt.

Den nächsten Zeugen gar, der wegen des langen Zeitablaufs gleich auf Erinnerungslücken hinwies, ließ das Gericht sofort an den Richtertisch kommen. Dort legte die Richterin ihm einen Kontoauszug der Postbank  über angebliche Einzahlungen vor und legte ihm nahe, er solle bestätigen, dass er diese Zahlungen geleistet hat und danach nichts mehr.

Eine Beweisaufnahme im Schnelldurchgang mit vorgerfertigter Antwort über das Beweisthema.

Dann wurde von mir der sogenannte Befangenheitsantrag gestellt. Dies ist der Antrag, die Richterin in diesem Rechtsstreit wegen Besorgnis der Befangenheit zu entlassen.

Die Richterin sagte dann noch, dass es doch egal sein dürfte, ob ihr Ehegatte bei dem Mutterkonzern arbeiten würde (oder dem ehemaligen Mutterkonzern, da es vielleicht eine Trennung gegeben haben könnte) und zeigte damit duchaus ein gewisses Fachwissen über den Postkonzern.

Andere Richter – des Amtsgerichts – werden nun darüber zu entscheiden haben, ob ihre Einschätzung richtig ist.

Vor einiger Zeit hatte ich einen ähnlichen Fall, als sich ein Richter in einem Rechtsstreit mit der DVAG von selbst als befangen erklärte. Er würde die DVAG kennen, so seine Erklärung, ohne aber die genauen Hintergründe zu verraten.

Das Verhalten des Richters in dem DVAG-Verfahren ist sicher lobenswert. Der Verdacht der Befangenheit darf in keinem Prozess aufkommen!

Gegen Organisatoren von Sexreisen wird wegen Untreue ermittelt

Die ERGO kommt nicht zur Ruhe.

Nachdem die Sexreisen nach Budapest, in einer internen Mitarbeiterzeitung als Party total und Mordsspaß gefeiert, so langsam in Vergessenheit gerieten, sorgt die ERGO selbst dafür, dass diese wieder in die Schlagzeilen kommt.

Die ERGO erstattete nämlich Strafanzeige. Angeklagt sind der ehemalige Vertriebsvorstand Kai Lange und der ehemalige Strukturvertriebsleiter Daniel D. sowie der Eventmanager Robert A. So schreibt es jedenfalls das Handelsblatt. Allen wird vorgeworfen, mit der Sexreise Untreue begangen zu haben, Untreue allerdings gegenüber der ERGO.

Zur Erinnerung: Im Jahre 2007 hatte der Strukturvertrieb der Hamburg Mannheimer in einem Bad in Budapest eine Sexorgie mit 20 Prostituierten und 64 Versicherungsvertretern unternommen. Dies entspreche nicht dem Unternehmenszweck, so die Anklage.

Hamburger Abendblatt vom 01.11.2012 und Handelsblatt vom 01.11.2012

Vermittlungskosten immer noch erschreckend intransparent

Das Versicherungsjournal berichtete am 5.11.12 über eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Innofact AG.

Die Verbraucher wissen offensichtlich noch immer nicht Bescheid. Bei der Frage, wie hoch die Provision bei einer Lebensversicherung ist (Monatsbeitrag 100 € über 30 Jahre), war die Spannbreite der Antworten groß.

Und von Nettotarifen haben auch nur ganz wenige gehört, obgleich 58 % der Befragten daran Interesse zeigten.

Ein sehr empfehlensweter Artikel im Versicherungsjournal!

Wenn man Provisionen bei Lebensversicherungen googelt, stößt man schnell auf irgendwelche „Testsieger“. Glaubt man jedoch, dass man dort über Provisionen informiert wird, wird man schnell eines Besseren belehrt.

Und neben den Vermittlungsprovisionen gibt ja auch noch weitere Kosten, über die der eine oder andere Kunde sicher auch gerne informiert wird.

Dazu empfohlen ist der Bericht des Handelsblatts vom 17.7.2012 „So leicht verdienen Finanzvermittler ihr Geld“.

Hoffentlich führen solche Studien dazu, dass Verbraucher die Produkte kritischer hinterfragen und sich nicht mit oberflächlichen Beratungen abspeisen lassen.

LG Leipzig: Vorschuss muss zurückgezahlt werden

File:Landgericht Leipzig.jpg

Am 29.09.2011 entschied das Landgericht Leipzig, dass ein Versicherungsvertreter eine vorschussweise erhaltene Provision in Höhe von 16.801,78 € zurückzahlen muss.

Er wehrte sich gegen die Zahlung und bestritt die Richtigkeit dieser Abrechnungen.

Das Landgericht erkannte, dass der Beklagte lediglich pauschal die Richtigkeit dieser Abrechnungen bestritten hat. Dieses pauschale Bestreiten veranlasste nicht dazu, die Anforderungen an die Substantiierung des Klagevortrages noch weiter zu erhöhen. Dem Beklagten hätte es daher oblegen, die einzelnen Ansätze der Klägerin in der vorgenannten Provisionsabrechnung substantiiert zu bestreiten. Er hätte vortragen müssen, welche Rechnungsposten aus welchen Gründen von der Klägerin unzutreffend in Ansatz gebracht worden sind.

Auf das pauschale Bestreiten des Beklagten hin, dass eine sorgfältige Nachbearbeitung der Verträge durch die Klägerin nicht stattgefunden habe, trug die Klägerin im Schriftsatz vom … substantiiert und detailliert zu den einzelnen von ihr vorgenommenen Maßnahmen zur Rettung stornogefährdeter Verträge vor und ergänzte ihren Vortrag im Schriftsatz vom … Im Ergebnis der gerichtlichen Prüfung sind die von der Klägerin veranlassten Maßnahmen unter angemessener Berücksichtigung der jeweiligen Provisionshöhe nicht zu beanstanden.

Landgericht Leipzig vom 29.09.2011 Aktenzeichen 07 O 2820/10

Wie war es mit dem BOZ, dem Familienabsicherungsplan und dem Versorgungswerk??

Wie ich bereits berichtet habe, bietet die DVAG eine Reihe von Nebenleistungen an.

Zum Beispiel gibt es da einen Vorschuss für den Betrieb eines Büros, dem so genannten BOZ. Diesen soll ein Vermögensberater erhalten, wenn der Vermögensberater einen bestimmten Gruppenaufbau geschafft hat.

Was jedoch viele nicht wissen, ist, das hinten in den Bedingungen steht, dass die DVAG stets freiwillig leistet und man darauf keinen Rechtsanspruch hat.

Auch dies durfte ich am Ende meiner Laufbahn persönlich erleben.

Auch die weiteren Zusatzleistungen, wie z.B. der Familienabsicherungsplan und das Versorgungswerk, sind sicher eine gute Erfindung. Wer aber weiß, dass die Ansprüche aus dem Versorgungswerk an die DVAG abgetreten sind. Und wenn der Vermögensberatervertrag in den ersten fünf Jahren gekündigt wird, erhält die DVAG den kompletten Betrag zurück, den sie eingezahlt hat.

Die Kehrseiten, die sicher ihren Grund haben, wurden mir fast zum Verhängnis. Am Ende meiner laufbahn, als ich heraus wollte, konnte ich nicht über meinen Altersabsicherung verfügen. Statt über einen finanziellen Rückraum zu verfügen, musste ich feststellen, dass die Ansprüche bis zum 65 . Lebensjahr nicht mal mir gehörten. Und als ich den Gedanken auf Vertragsbeendigng äußerte, wurde der BOZ einfach gestrichen. Und ich durfte lesen, dass alle leistungen freiwillig waren und ich am Ende froh sein sollte, die letzten Zuschüsse nicht wieder zurückzahlen zu müssen.