Der treue Leser zu Vermittlungsanreizen

Der treue Leser fühlt sich bei den Vermittlungsanreizen bei der Volksfürsorge (Bericht im Blog vom 31.7. und 1.8.) an einen Sternbericht erinnert und ergänzt seinen Kommentar von letzter Woche wie folgt:

„Der Arm der DVAG reicht überall hin.
Mit perfiden Vertriebsmehoden deckten Berater
vormals -exclusiv vom Stern aufgedeckt und berichtet und
zwischenzeitlich aus dem Internet genommen- bestehenden
Lebensversicherungen unter den Namen 8 N und 8 K mit einenm Garantiezins
von tiel 4,25 % und 4% auf die sog. Rieseter-Rente um, die einen
deutlich niedrigeren Garantiezins hatte.
Die Steuerfreiheit der alten KLV war futsch und auch die
Todesfall-Leistung des VN – sprich Versicherte Person.
Daran wurde nicht gedacht und der DVAG-Berater klärte den Kunden nicht
sachgerecht auf. Solche Gespräche sind mehr als bekannt und wurden zur Genüge
geführt.
Dennoch schaffte es die DVAG den Stern mit der Herausnahme des Online gestellten Artikels zu bewegen.
Mehr braucht man heute im Zeitalter der Informationstechnologie nicht zu
sagen.
Geschäft um jeden Preis.“

OLG München: Bei Anzeigepflicht kein Einfirmenvertreter

Ansicht des Hauptgebäudes des Oberlandesgerichts München
Am 02.07.2012 entschied das Oberlandesgericht München, dass in einem Rechtsstreit eines Strukturvertriebes mit einer Handelsvertreterin das Zivilgericht zuständig ist.
Schon das Landgericht hatte den Weg zu den ordentlichen Gerichten bejaht. Die Handelsvertreterin soll keine Ein-Firmen-Vertreterin gewesen sein.
Ein Tätigkeitsverbot im rechtlichen Sinne liegt bei dem Handelsvertretervertrag nicht vor, so das Gericht. Die Handelsvertreterin war lediglich verpflichtet, die beabsichtigte Tätigkeit schriftlich unter Vorlage von vertraglichen Vereinbarungen anzuzeigen. Ferner darf sie die Tätigkeit frühestens 21 Tage nach Eingang der Anzeige aufnehmen.
Die Handelsvertreterin ist nach der vertraglichen Regelung auch nicht auf eine Zustimmung der Unternehmerin angewiesen. Nur während der Frist von 21 Tagen ist es ihr verwehrt, bereits mit der beabsichtigen anderweitigen Tätigkeit zu beginnen.
Entscheidung des Oberlandesgerichtes München vom 12.07.2012 Aktenzeichen 23 W 1169/12

Dabei geht alles so einfach

Hier erklärt Maschmeyer den Geld-Fond.

Man könnte denken, dass alles ganz einfach ist.

LG Hannover weist Klagen von AWD-Kunden zurück

Investment.com berichtet am 30.7.12, dass der AWD in erster Instanz vor dem Landgericht Hannover gewonnen hat.

Es ging abermals um Filmfonds. Bei der Vermittlung soll der AWD falsch beraten haben und zu hohe Provisionen eingesteckt haben.

Dies wollte das Landgericht Hannover nicht erkennen. Neun Klagen wurden abgewiesen.

Swiss Life vor großen Veränderungen

Swiss Life steht offenbar vor durchgreifenden Veränderungen. Man macht sich auch über die Zukunft des AWD Gedanken.

So berichtet es Finanzen.CH.