Zum Abschied viel Lärm um Frau Roth

Viel Lärm gab es zum Abschied von der ehemaligen Oberbürgermeisterin von Frankfurt am Main Petra Roth.
Sie wäre gern Bundespräsidentin geworden, ist aber jetzt von ihrem Amt als Oberbürgermeisterin zurückgetreten.
Bei einer Buchpräsentation, in der schon ihre Biographie vorgestellt wurde, hatten sich einige Flughafengegner durch Zwischenrufe Luft verschafft.
Statt das Bundespräsidentamt zu schmücken hat sie jetzt ähnlich fesselnde neue Aufgaben bei Stiftungen übernommen.

Auskunft genügt

Am 13.06.2012 musste das Landgericht Chemnitz über eine Zwangsvollstreckung entscheiden.
Vorausgegangen war ein Verurteilung, in welcher der Handelsvertreter verurteilt wurde, über einen bestimmten Zeitraum Auskunft darüber zu erteilen, welche Geschäfte er in welchem Umfang für andere Unternehmen als die Klägerin vermittelt hatte, insbesondere dabei Vertragstyp, Abschlusssumme, provisionspflichtige Summe, Laufzeit, Unternehmen, das Vertragspartner geworden ist, und ein individuelles Kennzeichen, des vermittelten Geschäftes, beispielweise Name des Kunden, zu benennen.
Nach Verurteilung wurde dem Unternehmen eine solche Auskunft zur Verfügung gestellt. Damit war das Unternehmen nicht einverstanden und beantragte die Verhängung eines Zwangsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft.
Das Landgericht stellte fest, dass nach § 888 Abs. 3 ZPO die Androhung von Zwangsgeld nicht geboten ist. Schließlich habe der Schuldner über seinen Anwalt Auskunft zur titulierten Verpflichtung erteilt. Zwar sah das Gericht, dass die zunächst erteilte Auskunft unvollständig war, da diese keine Angaben zu den vermittelten Verträgen enthielt. Die geschuldete vollständige Auskunft ist allerdings im Verfahren komplettiert worden.
Soweit die Gläubigerin bestreitet, dass die Auskunft vollständig und richtig erteilt ist, hätte sie nach Ansicht des Gerichts den Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung stellen müssen. Schließlich hatte die Gläubigerin keine konkreten weiteren Versicherungsnehmer benannt, zu denen einen geschuldete Auskunft nicht erteilt sei. Die zunächst gerügte Unvollständigkeit zur Provisionshöhe ist nachgeholt worden, der Schuldner hatte zuletzt zu allen Verträgen vorgetragen.
Mithin ist der titulierte Auskunftsanspruch erfüllt.
Entscheidung des Landgerichts Chemnitz vom 13.06.2012 Aktenzeichen 1 HK O 1315/08 (nicht rechtskräftig)

Ex-Fußballer und Vize-EMler von Beratung geschädigt

Cash-Online berichtet am 20.06.2012, dass jede fünfte Bankberatung ohne Protokoll durchgeführt wird.
Zwar sind Banken ab Anfang 2010 verpflichtet, Beratungsprotokolle anzufertigen.
Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Servicequalität (DISQ), meint jedoch, dass nur die Hälfte der Banken dieser Transparenzpflicht nachkommen.
Vizeeuropameister und Ex-Fußballer Michael Schulz erging es wohl ähnlich. Bereits bei Kerner berichtete er im TV am 05.05.2011, dass er jahrelang seinem Bankberater vertraut und über 200.000,00 € verloren hat. Der Bankberater soll einen Fond als risikolos bezeichnet haben. Das Kapital wurde um 70 % reduziert.
So teil es Michael Schulz mit. Beim Lanz saß er übrigens vor ein paar Tagen deswegen auch schon.

Nein, so nicht

Man erlebt doch immer wieder Überraschungen.

Einem Mandanten, Handelsvertreter in einem namhaften Strukturvertrieb, wurde von seinem Strukturleiter empfohlen, selbst eine Kündigung auszusprechen, damit seine Ausgleichsansprüche erhalten bleiben.

Umgekehrt ists richtig: Nur dann, wenn das Unternehmen kündigt (und in ein paar anderen wenigen Fällen) hat der Handelsvertreter einen Ausgleichsanspruch. Das gilt auch in Strukturverhältnissen.

Wenn er selbst kündigt, ist der Ausgleichsanspruch regelmäßig weg.

In einem anderen Verfahren erfuhr ich, dass der Versicherungsberater, mit dem ich vor 16 Jahren etwa in Kontakt stand und der mich gern in seine Struktur mit eingebunden hätte, jetzt aus wirtschaftlichen Gründen in seinen alten Handwerksberuf zurückkehren musste.

Die Vermittlungs- und beratungstätigkeit warf dann wohl doch nicht so viel ab.

Spenden in der Vila Vita

Wir alle fragen uns, was ins Alter gekommene Ex-Fußballprofis den lieben Tag so machen.

Einige sehen wir als Moderatoren während er EM bei ARD oder ZDF.

Andere tummeln sich in der Vila Vita der DVAG und sammeln beim Golfen Geld ein.  Gesammelt wurde für die Hansestiftung von Jörg Wontorra, die sich um Maßnahmen für Kinder und Jugendliche in Bremen, Hamburg und Lübeck kümmert.

Der eine oder andere vor Ort hätte sicher einen anderen Spendenzweck für wichtiger gehalten.

Und weil bei einigen der Ex-Profis das Rampenlicht schon lange aus ist, erkennt man sie heute kaum noch wieder.

Bernd Schuster z.B. hat mittlerweile dunkle Haare.