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Die Frage, ob man Ipads Eltern überlassen sollte, wird hier hier beantwortet.
Die Frage, ob man Ipads Eltern überlassen sollte, wird hier hier beantwortet.
Nicht schlecht:
Klaus Sterns Film über die Auswüchse von ehemaligen Provisionssystemen bei deutschen Krankenversicherern mit dem Titel
VERSICHERUNGSVERTRETER – DIE
ERSTAUNLICHE KARRIERE DES MEHMET
GÖKER
war für den deutschen Filmpreis nominiert.
Ich werde mir den Film in den nächsten Tagen in Münster im Cinema ansehen.
Am 27.4.2012 in Berlin gab es dann aber leider nicht den deutschen Filmpreis. Diesen erhielt in der Kategorie Dokumentarfilm der Film Thomas Kufus – zero one film.
Zu meinem gestrigen Beitrag passt auch der Inhalt eines Schreibens der Staatsanwaltschaft, das ein Verfahren einstellte.
Sie begründete dies mit den Worten „ne bis in idem“ (wir Juristen wissen, dass es bedeutet, dass niemand zweimal wegen der selben Sache bestraft werden darf).
Als der Beschuldigte beim Gericht anrief und fragte, was das bedeutet, konnte ihm keiner helfen. Keiner kannte das.
Vielleicht sollte in Zukunft alles in Latein erklärt werden. Dann muss man Weisheiten, wie die von gestern, gar nicht erst verstehen.
Ich hätte der Richterin einfach antworten können:
„In magnis et voluisse sat est“, was so viel bedeutet wie
„Bei grossen Dingen genügt es auch, sie gewollt zu haben“…
Rechtsanwalt Kai Behrens
Heute durfte ich Rechtsansichten einer Münsteraner Richterin erleben.
Es gind u.a. um die Frage, ob feste Aufbauhilfen am Ende eines Vertrages zurück gezahlt werden müssen. So stands im Vertrag.
Einige Gerichte erklärten solche Klauseln wegen des Verbots der Kündigungserschwernis für unwirksam.
Hier jedoch ließ sich der Versicherer etwas einfallen und verlangte die Rückzahlung nicht in einem Zug, sondern verteilt auf 12 Raten.
Und die Richterin gab zu erkennen, sie denke, dass das jetzt wirksam sei. Schließlich müsse ja nach ihrer Ansicht nicht mehr die „Aufbauhilfe ganz“ zurück gezahlt werden.
Mein Einwand, dass eine Ratenzahlung doch auch zu hundert Prozent die ganze Hilfe betreffe, wollte die Richterin nicht verstehen.
Sie meinte, man zahlt doch nicht ganz so viel, wenns Raten sind.
Dass 5000 € in einer Zahlung so viel sind wie 5 mal 1000 €, wollte die Richterin nicht gelten lassen.
Ich habe dazugelernt.