Vereitelt ein Anerkenntnis den Anspruch auf den Buchauszug?

Vor dem Landgericht Köln läuft zur Zeit ein Rechtstreit, der für uns Vertriebsrechtler interessante Fragen aufwirft.

Eine ehemalige Mitarbeiterin der OVB beansprucht einen Buchauszug. Die OVB wendet ein, die Beraterin habe doch vor Jahren bereits ein Anerkenntnis über den Provisionsstand (Saldenanerkenntnis) abgegeben und deshalb sei der Buchauszug ausgeschlossen.

Es stellt sich also die Frage, ob der Buchauszug selbständig beansprucht werden kann, oder nur dann, wenn der Nachweis gelingt, dass daraus auch Provisionsansprüche erwachsen.

Zwischendurch wurde dann von der OVB eine Übersicht vorgelegt und behauptet, dass es sich dabei um einen Buchauszug handelt.

Da ein Buchauszug folgende Bestandteile enthalten sollte:

1.    Name des Versicherungsnehmers-  und/oder Vertriebspartners sowie
Geburtsdatum
2.    Police- und/oder Versicherungsscheinnummer
3.    Art und Inhalt des Vertrages (Sparte, Tarifart, Prämien oder
provisions-relevante Sondervereinbarungen)
4.    Jahresprämie
5.    Vertrags- und/oder Versicherungsbeginn
6.    bei Lebensversicherungsverträgen: Versicherungssumme, Eintrittsalter
des Versicherungsnehmers und Laufzeit des Vertrages
7.    bei Lebensversicherungsverträgen mit Dynamisierung zusätzlich:
Erhöhung der Versicherungssumme, Zeitpunkt der Erhöhung der Jahresprämie
8.    Im Falle von Stornierung: Datum der Stornierung, Gründe der
Stornierung und Art der ergriffenen Bestandserhaltungsmaßnahmen

und ich all diese Dinge nicht wiederfand, erwiderte ich sinngemäß, dass nicht überall dort, wo Buchauszug draufsteht, auch ein Buchauszug „drin“ ist.

Nur einer wollte nicht genannt werden

Während sich die Alte Leipziger mit Klaus Stern über dessen Film Versicherungsvertreter einen Streit liefert, ob ein Vorstandsmitglied 8 Sekunden gezeigt werden darf, überließen die anderen den Schauplatz.

In dem Film wurden so einige Krankenversicherer genannt, die vertraglich mit der MEG verbandelt waren und nun ihrem Geld hinterherlaufen.

Neben der Alten Leipziger wurden die Versicherer Axa, Hallesche, Central und Inter genannt. Letztere waren laut Film zu keinem Interview bereit.

Die Hallesche hat ihre Forderungen direkt gegen den Vorstand der MEG eingeklagt.

Die Central meldete im Insolvenzverfahren 5,5, Mio gegen die MEG an (4 Mio laut Handelsblatt).

Inter soll 1,5 Mio, Axa 11 Mio., Allianz 1,7 Mio. eingefordert haben. Insgesamt sollen es 20 Mio sein. So berichtet es das Handelsblatt.

Vermögensberater erhalten Leitfaden zum ImmoInvest

Die Deutsche Vermögensberatung DVAG ist längst auf die Schließung des ImmoInvest vorbereitet. Schon vor Wochen wurden Vermögensberater mit einem Leitfaden ausgestattet.

Gesprächsleitfaden SEB-ImmoInvest:

Vermögensberater sind seit langem auf den Fall vorbereitet, dass der SEB-ImmoInvest  geschlossen wurde.

Sie wurden rechtzeitig mit einem Gesprächsleitfaden ausgestattet:

Einleitend wird das Kundengespräch damit gesucht, das man den Kunden über wichtige Veränderungen auf dem Laufenden halten wolle. Dann sollen die Renditeentwicklungen des Fonds dem Kunden dargestellt werden.

Hier soll noch einmal betont werden, dass der Zinssatz bei der Hausbank längst nicht erzielt werden kann.

Nur langsam soll dann die Problematik des SEB-ImmoInvest konkretisiert werden. Zunächst soll dies mit einem angeblich vergleichbaren Beispiel verglichen werden.

„Man stelle sich vor, dass der Kunde von einem entfernten Verwandten eine sehr wertvolle Immobilie geerbt hat, die gut vermietet ist, es aber noch zwei bis drei andere Miterben gibt. Diese beiden drängten darauf, die Immobilie zu verkaufen. Sie aber wollten die Immobilie nicht unter Preis verkaufen.

Die Miterben sind in diesem Fall Großanleger, Banken und Versicherungen.“

Der Kunde erhält dann die Kernfrage: „Sollen wir schnell unter Preis verkaufen oder innerhalb von 60 Monaten zu einem guten Preis verkaufen?“

Dann wird dem Kunden konkret die Zukunft des SEB- ImmoInvest eröffnet.

Der Kunde reagiert mit konkreten Fragen:

Mache ich da Verlust?
Antwort: Die Immobilien sind vermietet und erzielen weiterhin Mieteinnahmen. Die werden an die Anleger weitergegeben. Letztendlich ist es abhängig von den Verkaufserlösen der einzelnen Immobilien

Wann kann ich mit meinem Geld rechnen?
Antwort: Da können sie ganz entspannt sein, das ist gesetzlich geregelt. Dafür gibt es klare Vorgaben, sie erhalten halbjährlich ihre Rückzahlung

SEB-Fond wird abgewickelt, Wiedereröffnung mißglückt

Jetzt ist es raus: Der kriselnde offene Immobilienfonds SEB ImmoInvest, der mit einem Vermögen von rund sechs Mrd. Euro zu den Großen der Branche gehört, wird abgewickelt.

So wurde heute u.a. in der Welt mitgeteilt.

Ansonsten würde sofort wieder die Schieflage drohen.

Der Fond habe nicht genügend Mittel, um alle ausstiegswilligen Kunden auszuzahlen.

Bis zum 30.07.2013 erfolgt nun die Abwicklung.

Sparer mit Anteilen des SEB ImmoInvest im Depot werden erst im Jahr 2017 wissen, wie viel sie von ihrem ursprünglichen Einsatz wiedersehen.

Wer seine Anteile vorher verkaufen will, kann an die Börse gehen. Hier drohen jedoch teilweise erhebliche Verluste, so die Welt.

Fondmanagerin Barbara Knoflach sagte, es wollten zu vielen Anleger ihr Geld in Sicherheit bringen. So ist es in der FTD zu lesen.

Ziel verfehlt , heißt es in der FAZ.

Anwälte rufen zu Klagen auf. Auf einer Anwaltsseite wird beschrieben, dass bereits Klagen gegen die Deutsche Vermögensberatung eingereicht wurden und bereits im November 2011 erstmalig vor Gericht verhandelt wurde.

Vermittelt wurde der ImmoInvest schließlich von der Deutschen Vermögensberatung DVAG und der Santanderbank, heißt es auf dieser Internetseite.

Klaus Stern im Streit mit Alte Leipziger

Das Investment.com berichtet, dass Stern von der Alten Leipziger verklagt wird.

Es geht um eine Szene von 8 sec. in dem Film, in dem ein Vorstand der Alten Leipziger den umstrittenen EX-MEG-Chef Göker gelobt haben soll.

Frank Kettnaker soll auf einer Jubelveranstaltung der MEG teilgenommen haben.

Kettnaker soll auf der Bühne Göker für seinen Erfolg gedankt haben.

Stern hatte diese Szene nach einer einstweiligen Verfügung von Kettnaker aus dem Film genommen. Jetzt wird verlangt, Stern müsse im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung versprechen, diese Szene auch in Zukunft nicht wieder hereinzunehmen.