BGH: Wenn Makler mit der Versicherung kooperiert, bekommt er keine Provision

Vorgestellt von Rechtsanwalt Kai Behrens

Am 01.03.2012 kündigte der Bundesgerichtshof ein interessantes Urteil zu dem Thema Verflechtung zwischen Versicherungsmakler und dem Partner des Hauptvertrages und zu der Frage, ob dann noch Provisionen zustehen.

Provisionen verlangte die Klägerin nach der Vermittlung von fondgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen im Jahre 2006. Es handelt sich um eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 2.172,60 €.

Der Kunde unterschrieb einen entsprechenden Zahlungsverkehrtreuhandauftrag.

Nachher stellte er fest, dass zwischen der Konzernmutter der Lebensversicherung und dem Makler ein Kooperationsverhältnis besteht.

Danach stellte der Kunde die Zahlungen ein. Zunächst wurde er vom Amtsgericht verurteilt, die noch offene Vermittlungsgebühr zu zahlen.

Mit der Berufung hatte der Kunde Erfolg. Die Klage wurde abgewiesen.

Das Berufungsgericht meinte nämlich, dass zwischen dem Makler und er Versicherungsgesellschaft eine Verpflichtung gestehe. Dafür genüge bereits, dass ein institutionisierter Interessenskonflikt vorliege.

Dem wollte sich der BHG nun anschließen. Auch der BGH erkannte den Maklerlohnanspruch gemäß § 652 BGB ab.

Dem Makler steht kein Vergütungsanspruch zu, wenn durch seine Tätigkeit ein Vertrag mit einer Gesellschaft zustande kommt, mit der der Makler gesellschaftsrechtlich oder auf andere Weise verflochten ist.

Der BGH stellt fest:

Insgesamt ist aufgrund der des sich ergebenen Gesamtbildes und der festgestellten Umstände nichts gegen die tatrichterliche Würdigung einzuwenden, dass die Klägerin im Lager des Versicherers stehe und deshalb nach dem gesetzlichen Leitbild des Versicherungsmaklers die Interessen ihrer Auftraggeber nicht sachgemäß wahren können.

Deshalb ging der Makler leer aus.

Bundesgerichtshof vom 01.03.2012, Aktenzeichen III ZR 213/11

Die Entwicklung des SEB Immoinvest

Viel wird und wurde darüber spekuliert, was mit dem SEB-Immoinvest-Fond passieren soll. Dieser wurde u.a. von der Deutschen Vermögensberatung verkauft und wurde im Mai 2010 geschlossen.

Hier sein Werdegang:

10/2008-05/2009

1. Schließung (Grund Mittelabflüsse)

05/2010

2. Schließung

05/2011

Verlängerung der Schließung (bis maximal 05/2012, Liquidität nur bei 15%))

12/2011

Schließung bleibt (Liquidität auf 21% erhöht, Zielsetzung lag bei aber bei 40%)

bis 05/2012

Entscheidung, ob Öffnung oder Abwicklung

Für Druckkündigung muss alles Zumutbare getan werden

Das Versicherungsjournal berichtete am 12.04.2012 von einem Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg. Kürzlich durfte auch ich in einer Handelsvertreterangelegenheit vom Arbeitsgericht Magdeburg berichten.

Diesmal ging es um eine Kündigung, weil sich die Kollegen weigerten, mit dem Gekündigten weiterhin zusammen zu arbeiten.

Das Arbeitsgericht sah die Kündigung als unwirksam an, weil der Arbeitgeber sich zunächst hätte auf die Seite des Arbeitnehmers stellen müssen. Erst wenn dies nichts hilft, hätte gekündigt werden dürfen. Dies war hier nicht der Fall, so das Gericht.

Mehr dazu hier.

Urteil Arbeitsgericht Magdeburg 3 Ca 1917/11

Blueman zwischen ASG Finanz GmbH und Telis Finanz AG

Es liest sich wie ein Krimi.

Das Manager Magazin online berichtete am 12.4.2012 über einen spannenden Zweikampf zwischen den beiden konkurierenden Vertrieben ASG Finanz GmbH und Telis Finanz AG.

Die einen belegen hinter den Großen wie DVAG, AWD u.s.w. Platz 5, die anderen Platz 7. Beide verwickelten sich in etliche Rechtsstreitigkeiten, man schuf dann Waffenstillstand. Die TELIS FinancialServicesHolding AG ist die Muttergesellschaft der TELIS-Gruppe.

Gregor Knapp schied im letzten Jahr aus der Geschäftsführung der ASG aus. Knapp hatte eine Beteiligung an der ASG über eine GmbH, nämlich der Blueman Innovation GmbH.

Als Vertreter beider Unternehmen zu Friedens- und Strategiegesprächen zusammensaßen, teilte Telis-Gründer Klaus Bolz mit, dass er gerade die Mehrheit an Blueman gekauft habe.

Mein Tipp: Den spannenden Bericht im Managermagazin unbedingt lesen!

Wohin investiert Maschmeyer

Eine interessante Bilderreise bietet n-tv Telebörse.

In Bildern wird in Kürze gezeigt, was und wann Maschmeyer investierte, verkaufte, wieder investierte u.s.w..

Hier zu sehen.