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Vorgestellt von Rechtsanwalt Kai Behrens
Am 04.04.2012 entschied das Landgericht Wuppertal, dass einem Vertrieb keine Ansprüche auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen zustehe.
Die Klägerin ist eine Versicherungsagentur. Sie vermittelt Verträge ausschließlich einer bestimmten Versicherungsgesellschaft.
Der Handelsvertreter bezog ein Fixgehalt sowie einen weiteren Vorschuss monatlich. Der Vorschuss sollte mit laufenden Provisionen aus den zu tätigenden Sachgeschäften verrechnet werden.
Das Gericht hatte sich zunächst damit auseinandersetzen müssen, ob es überhaupt zuständig ist. Fraglich war, ob der Handelsvertreter ein so genannter Ein-Firmen-Vertreter war oder nicht. Da der Handelsvertreter jedoch in den letzten sechs Monaten vor seinem Ausscheiden im Durchschnitt mehr als 1.000,00 € verdient hatte, konnte das Gericht diese Frage dahinstellen.
Es stellte fest, dass es zuständig war.
Der Rückzahlungsanspruch war jedoch nicht nachvollziehbar dargelegt. Es fehlte an einer ordnungsgemäßen Abrechnung der von dem Beklagten vermittelten Geschäfte unter Berücksichtigung der gezahlten Vorschüsse. Außerdem war nicht nachvollziehbar, wie die Klägerin die angeblich erzielten Bewertungspunkte, die Grundlage für die Provision sein sollte, ermittelt hat. Die Klägerin hatte sich darauf beschränkt, Unterlagen des Versicherers ohne genaue Erläuterung einzureichen. Dies reiche, so dass Gericht, für eine schlüssige Klage nicht aus.
Landgericht Wuppertal vom 04.04.2012 Aktenzeichen 3 O 207/11
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Sehr interessant heute im Versicherungsjournal der Beitrag zu den Beratungsprotokollen.
Übrigens: In England und Holland gibt es ab 2013 ein Gesetz, wonach der Kunde die – in England und Holland – provisionsfreie Beratung bezahlen muss.
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Kürzlich durfte ich die komplette Buchhaltung eines Büros der Deutschen Vermögensberatung in Augenschein nehmen.
Es handelte sich um die Buchhaltung einer Bürogemeinschaft, vom Direktionsleiter bis hin zu einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern.
Viele Dinge waren mir bereits bekannt. Wenige Dinge haben mich jedoch überrascht.
Überrascht haben mich die Kosten für Urkunden und Pokale. Monatlich waren da regelmäßig etwa 150 € weg. Bis dahin dachte ich immer, diese Kosten würden von anderer Stelle übernommen werden.
Während viele Positionen mit denen eines Anwaltsbüros vergleichbar sind, gibt es hier bei den Pokalen doch einen großen Unterschied…





