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„Eine Woche im östlichen Mittelmeer- wow“, oder „wie sich Finanzberater scharf machen“ lauten die Slogans eines Artikels des Handelsblatts vom 24.2.12.
Durchleuchtet wird, wer und warum eine solche Reise bei der DVAG machen darf.
„Eine Woche im östlichen Mittelmeer- wow“, oder „wie sich Finanzberater scharf machen“ lauten die Slogans eines Artikels des Handelsblatts vom 24.2.12.
Durchleuchtet wird, wer und warum eine solche Reise bei der DVAG machen darf.
Was macht man mit einer Versicherung, die nicht zahlen will. Soll man über Jahre hinweg in langen Prozessen über deren Leistungspflicht streiten? Was ist, wenn es um lebenswichtige Behandlungen geht und der Versicherte nicht in der Lage ist, die Behandlung aus eigener Tasche vorzufinanzieren? Schlimmstenfalls kann es am Ende eines Prozesses zu spät sein.
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Beschluss entschieden, dass in derartigen Fällen auch der Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht kommt. Auf diesem Wege muss dann die Versicherung zunächst leisten. Erst wenn am Ende des normalen Klageverfahrens doch die Versicherung Recht bekommt, müsste Geld zurückerstattet werden. Voraussetzung für ein solches Eilverfahren ist, dass der Versicherte dringend auf die betreffende Behandlung angewiesen ist, und nachweist, die Behandlung nicht selbst finanzieren zu können. Im entschiedenen Fall in Hamm ging es um einen Patienten, der dringend auf eine Betreuung rund um die Uhr angewiesen war, um nicht an den Auswirkungen einer chronischen Bronchitis zu ersticken.
OLG Hamm, 20 W 29/11, Beschluss vom 12.10.2011
Wie man mit Versicherungen Millionär wird (zumindest vorübergehend), weiß Ex-MEG-Chef Göker.
Er startet jetzt laut Facebook eine Rookyrunde. So schrieb es das Handelsblatt am 25.01.12.
Göker wird seinen Neulingen sicher einiges zu erzählen haben, auch, wie man das Milliönchen schnell wieder los wird.