LG Darmstadt : Landgericht oder Arbeitsgericht offen

Vorgestellt von Rechtsanwalt Kai Behrens, Münster

Und wieder einmal musste sich ein Landgericht mit der Frage beschäftigen, ob bei einem Rechtsstreit eines Handelsvertreters mit seinem Vertrieb das Arbeitsgericht oder das Landgericht zuständig ist.

Der Handelsvertreter hatte dargelegt, er habe in den letzten sechs Monaten weniger als 1.000,00 € an Provisionen verdient.

Das Landgericht Darmstadt machte in einem Hinweisbeschluss darauf aufmerksam, dass es nunmehr Sache des Vertriebs sei, etwas anderes vorzulegen bzw. darzulegen. Allgemeines Bestreiten würde hier nicht ausreichen. Der Vertrieb müsse einen höheren Verdienst substantiiert darlegen, um hier die Angelegenheit angreifen zu können.

Im Übrigen sprach das Landgericht Darmstadt aus, dass es dazu neige, den Handelsvertreter als so genannten Ein-Firmen-Vertreter zu behandeln, weil im Vertrag ein umfassendes Arbeitsverbot jedenfalls für 21 Tage geregelt ist.

Landgericht Darmstadt vom 19.12.2011

Pohl-Spende sorgt für Streit

Dr. Reinfried Pohl, Vorstandsvorsitzender der DVAG, hatte kürzlich der Stadt Marburg einen Betrag von 4 Millionen € überwiesen.

Aus Liebe zur Heimat soll es gewesen sein.

Die Stadt Marburg wird von einer rot-grünen Mehrheit regiert. Oberbürgermeister Vaupel (SPD) soll wohl zunächst den Namen Pohl als Spender verschwiegen haben und die Mär von einer anonymen Spende gepflegt haben.

Dies führte nach der Oberhessichen Presse unweigerlich zum Streit zwischen Rot und Grün.

Die Frankfurter Rundschau spottet und behauptet, für „Manche ist Marburg längst Pohlhausen“.

Die Grünen überlegen jetzt, ob eine extra dafür zu gründende Bürgerstiftung das Geld für soziale Projekte verteilt, statt, wie ebenso diskutiert, davon einen Aufzug zum Marburger Landgrafenschloss zu bauen.

Maschmeyer soll sich zum AWD positionieren

In Cash.Online wurde am 24.01.2012 Götz Wenker, seit Sommer 2011 Chef von AWD Deutschland, interviewt.

Er wurde zu den letzten Umsätzen gefragt. Insbesondere dazu, dass in den ersten neun Monaten von 2011 nur ein Plus von gut 1% erzielt wurde, die absoluten Zahlen vom ersten Quartal bis zum dritten Quartal sogar abnehmen würden.

Dazu sagte er, er sei mit den Zahlen durchaus zufrieden. Schließlich sei insbesondere „mit Blick auf die Medienberichterstattung und auf andere nicht immer positive äußeren Einflüsse“ 2011 „für uns ein sehr außergewöhnliches Jahr“.

Im Weiteren beklagte er die Abwanderung von Mitarbeitern. Außerdem suche man in Zukunft einen engen Dialog mit den Medien, einen von drei Komponenten, um den Negativtrend aufzuhalten.

Außerdem benötige man „natürlich auch eine ganz klare Positionierung von Carsten Maschmeyer zum AWD“.

Welche Position Maschmeyer zum AWD einnehmen sollte, sagte Wenker in diesem Interview nicht.

Hier zu lesen.

Rechtsanwalt rät zu fragwürdigen Tricks

Gerade erfuhr ich, dass ein süddeutscher Vertrieb offensiv Mitarbeiter der Konkurrenz abwirbt. Dies ist an sich nicht verwerflich, stellt sich jedoch in der Art und Weise als gefährlich dar.

Die angeworbenen Mitarbeiter befinden sich zum Teil noch in ungekündigten Vertragsverhältnissen bei einem großen Vertrieb.

Auf entsprechenden Anbahnungsseminaren wird den Mitarbeitern vorgegaukelt, dass es ganz einfach wäre, das Vertragsverhältnis mit dem Vertrieb zu kündigen.

Man solle einfach dafür sorgen, dass die Intranet-Verbindung gekappt wird, indem man den Vertrieb provoziert. Dann solle man mit einem vorgefertigten Kündigungschreiben, in dem man nur noch seine Vertragsnummer einsetzen bräuchte,  die fristlose Kündigung erklären.

Und schon wäre man draußen und dürfte für den neuen Vertrieb arbeiten und vermitteln.

Dieser Tipp soll sogar von einem Rechtsanwalt stammen, der eigens dieses „glückbringende“ Schreiben entworfen hat.

Davon, dass die fristlose Kündigung schon deshalb unwirksam sein könnte, weil eine Abmahnung fehlt und vielleicht sogar nicht einmal ein Kündigungsgrund vorliegt, sagte man den Vertrieblern nicht.

Und dass bis zu drei Jahren später Klagen auf Unterlassung, Schadenersatz und Auskunft über alle fremdvermittelten Verträge droht, sagte man auch nichts.

Meine Empfehlung ist deshalb, solch einfache Aussagen kritisch zu hinterfragen und sich lieber einmal mehr Rat einzuholen.

Schwarzarbeit in der Baubranche

Es gibt Schwarzarbeit in der Baubranche. Im Blog wurde bereits darauf hingewiesen, dass ein großes Bauprojekt Ziel einer vorsorglichen Routineüberprüfung war.

Ein Mandant berichtete mir kürzlich über seine Entwicklung vom Arbeiter zum selbständigen Bauunternehmer (bei gleich bleibender Tätigkeit).

Zunächst war er Angestellter einer Firma Ö…Altlastensanierung GmbH. Nach deren Insolvenz wurden die Aufträge und auch das Arbeitsverhältnis nahtlos in die Firma Ö….Brandschutz Sanierungs GmbH übergeführt. Zwischendurch wurde die Firma der Mutter übertragen, nannte sich dann Firma ACUT und danach Firma Ö…..Dienstleistungs GmbH. Fährzeuge, Werkzeuge und Material wurden wie aus Geisterhand jeweils auf die neue Firma übertragen.

Ansprechpartner und Vorgesetzter war immer dieselbe Person. Der Geschäftssitz war auch stets derselbe. Auch die Zahlungen  waren indentisch.

Dennoch verlangte zuletzt die Firma Ö…..Dienstleistungs GmbH die Erteilung von Rechnungen. Die Rechnungen sollten nummeriert werden, einen Leistungszeitraum enthalten und die Formulierung „Wir berechnen Ihnen gemäß Werkvertrag … € zuzüglich Mehrwertsteuer“.

Die Sache flog auf wegen angeblicher Steuerrückstände des Arbeitnehmers, nachdem auch die letzte GmbH in die Insolvenz ging.

Der Scheinselbständige war Bauleiter für Asbest und Schadstoffe, war zuletzt nicht sozialversicherungsrechtlich angemeldet, besaß eine Tankkarte und Handy des Arbeitgebers und wurde auf dessen Geheiß 40 Stunden wöchentlich von Baustelle zu Baustelle geschickt.

Das Arbeitsgericht Celle erkannte nun, dass dies ein Arbeitsverhältnis darstellt. Nach einer mündlichen Verhandlung am 31.08.2011 wurde auf Vorschlag des Arbeitsgerichtes ein entsprechender Vergleich geschlossen.

Es soll übrigens schon eine Nachfolge GmbH der Insolvenzfirma Ö. geben …