Landgericht zuständig

Vorgestellt von RA Kai Behrens, Münster

Am 12.12.2011 entschied das Landgericht Koblenz in einem Rechtsstreit der OVB Vermögensberatung mit einem Handelsvertreter, dass der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zulässig ist.

Die Frage, ob das ordentliche Gericht oder das Arbeitsgericht zulässig ist, entscheidet sich gemäß § 5 Abs. 3 ArbGG an der Frage, ob der Handelsvertreter ein so genannter Ein-Firmen-Vertreter ist.

Dies ist er dann, wenn ihm die Tätigkeit für einen anderen Unternehmer nicht möglich ist.
Streitig waren vertragliche Klauseln, wonach der Handelsvertreter sich ständig gegenüber der OVB verpflichtet hatte. Darin sah der Handelsvertreter bereits die Bedingung eines Ein-Firmen-Vertreters.

Außerdem gab es eine weitere Klausel in dem geschlossenen Vertrag, wonach es ihm untersagt war, mit den Kunden Berater- oder Auskunftsverträge zu schließen oder diesen vor Beendigung der für die OVB geführten Beratungsgespräche anderweitige Produkte oder Dienstleistungen zu offerieren.

Das Gericht schloss sich der Auffassung des Handelsvertreters nicht an.

Gegen die Entscheidung wurden Rechtsmittel eingelegt. Nun wird das Oberlandesgericht darüber entscheiden.

Offener Brief

Ein Treuer Leser, der bei der Central krankenversichert ist, beschwert sich bei der Bafin über die Beitragserhöhungen. Hier ein Auszug aus einem Brief :

„Sehr geehrt Damen und Herren,

ich beziehe mich auf meine E-Mail vom …. und Ihre Antwortschreiben
vom ……

Als Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung Central in Köln
teile ich Ihnen folgenden Sachverhalt und Missstand mit und bitte Sie
als Finanzdienstleistungsaufsicht einzuschreiten, da aufgrund der
Vergangenheit die Krankenkassenbeiträge sich alleine in den letzten 8
bzw. 9 Jahren um 243,70 Prozent dort erhöht haben. Mit diesen Erhöhungen
kann ein Beitragszahler für seine Zukunft überhaupt nicht mehr
kalkulieren und seine Beiträge -wenn überhaupt möglich- nicht mehr
bezahlen. Bei solchen Missständen und Fehlentwicklungen bitte ich die
BaFin rechtzeitig einzuschreiten und diesbezüglich alle gesetzliche
Möglichkeiten zu nutzen um diesen Geschäftsgebaren Einhalt zu bieten.

Hintergrund: Im Jahre 1988 wurde bei der Central für mich und die
Familie ein sog. KN-Tarif in der Vollversicherung abgeschlossen. Im
Jahre 2003 wurde dieser Tarif wegen der negativen Beitragsentwicklung
mit Leistungsverzicht auf den sog. EKE750  umgestellt.

Mit der Beitragsanpassung und Erhöhung der Selbstbeteiligung durch die
Central erhöhte sich der Monatsbeitrag zum 1.1.2012 um 39,74 Prozent
gegenüber dem Vorjahr.

Berücksichtigt man die Beitragserhöhung zum Beginn der Umstellung im
Jahre 2003, so sind dass die o.a.  243,70 Prozent Beitragserhöhung
innerhalb von nur 8 bzw. 9 Jahren. Also durchschnittlich jährlich rund
27-30 Prozent.
Da klingen die Schreiben der Central mit der Begründung der Erhöhung
wegen des medizinischen Fortschrittes usw. wie ein Hohn. Das kann so
nicht stimmen und schon gar nicht nachvollzogen werden, da mir keine
Fälle bekannt sind (auch in der GKV) die eine solche exorbitante
Beitragserhöhung Ihren Mitgliedern beschert haben.

Die beiden bisher abgeschlossenen Tarife werden aktiv von der Central
nicht mehr beworben und abgeschlossen, so dass eine Entmischung
(einseitige Verteilung der Altersstruktur) scheinbar erfolgt. Alleine
die Aussage dass der medizinische Fortschritt die Kosten vorantreiben
würde,  kann so nicht gesehen werden.

Auch der nunmehr angebotene Umstellungstarif zum 1.1.2012 (ohne erneute
Gesundheitsprüfung) auf den sog. V333S3 mit 1450 Euro Selbstbeteiligung
pro Person ist nur für Bestandskunden zugänglich.

Eine Entmischung ist also vorkalkuliert und wird in Kauf genommen zum Nachteil der
Versicherten. Es ist demnach aufgrund der vergangenen
Beitragsentwicklungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass auch hier die Beiträge sich entsprechend negativ entwickeln werden.

Durch die Übernahme der privaten Krankenkasse Central in Köln durch
einen Strukturvertrieb mit eigenen Vertriebsmethoden dürfte das Unterfangen
Private Krankenkasse dauerhaft scheitern und die Beiträge der Versicherten langfristig nicht mehr bezahlbar bleiben. Ob die Übernahme der Central Krankenkasse durch Vertriebe überhaupt sinnvoll und seitens des Gesetzgebers legal ist darf hier angezweifelt werden, zumal der Gesetzgeber die Krankenkassenpflicht ausgelöst und somit Beitragsentwicklung dadurch beschleunigt hat, zum Nachteil sämtlicher Privatversicherter.

Die jährliche Beitragsentwicklung bestückt mit einem freiwilligen
Verzicht auf Leistung seitens des Versicherungsnehmers bei der
Tarifgestaltung zu Gunsten eines noch bezahlbaren Beitrags betrug
jährlich die oben erwähnten 27-30  Prozent.

Der letzte Beitrag aus dem Jahre 2011 schnellte von 581,31 Euro monatl.
auf 778,97 für 2012. Dazu wurde wiederum der Selbstbehalt seitens der
Central um jährlich 200,- Euro erhöht. Es ergäbe sich somit ein
Mehrbeitrag von 39,74 Prozent.

Unterstellt man aus den Beitragsentwicklungen seit 1988 -insbesondere
seit dem Jahre 2003- die nachweislich sind, läge der Monatsbeitrag nach
Adam Riese schon in 8-9 Jahren bei 1898 Euro monatlich. Es sei nur am
Rande erwähnt, dass dies für die meisten Versicherten nicht mehr
finanzierbar sein wird. Erst recht nicht, wenn die Beiträge dann im
Ruhestand finanziert werden müssen und keine laufenden Einnahmen mehr
vorhanden sind.

Es wird der formhalber darauf hingewiesen, das insbesondere in den
Jahren 2010, 11 und 12 eine deutlichere Beitragsanpassung stattfand, wie
in den Jahren davor.

Eine Auskunft über den unabhängigen Treuhänder mit dessen Erreichbarkeit
wurde die Auskunft seitens der Central verweigert. Lediglich eine Name
wurde mir mitgeteilt, mit dem Hinweis Fragen oder Beschwerden über die
Central einzureichen. Allein auf dieser Tatsache beruhend kann schon
angenommen werden, dass die Central nicht offen mit Ihrer
Informationspflicht ist.


mfg“

Zollfahndung untersucht DVAG-Baustelle

Am 25.1.2012 berichtet die Oberhessische Presse, dass die DVAG-Baustelle in Marburg Ziel einer Zollfahndung nach Schwarzarbeitern war.

Mit Blaulicht fuhr ein großes Polizeiaufgebot vor, riegelte den kompletten Bau ab und begab sich auf die Suche.

Schwarzarbeit soll in der Baubranche nicht selten vorkommen. Feste Mitarbeiter werden oft als Selbständige beschäftigt. Nach solchen war man auf der Suche.

Ob man etwas gefunden hat, verrät die Oberhessiche nicht. Bei dem Einsatz handelte es sich um „reine Routine ohne konkreten Verdacht“.

2 Plätze noch frei

2 Plätze, wohin auch immer, sind noch frei, schreibt Göker im Facebook. Nun hat sich auch das Handelsblatt dem umstrittenen Verkäufer angenommen.

Image-Politur

Sehr passend heute der Beitrag im Versicherungsjornal.