Ilse Aigner fängt sich wegen Honorarberatung Ohrfeige ein

Gestern wurde im Bundestag über die Einführung der Honorarberatung debattiert.

Das Thema hieß „Verbraucherschutz staerken – Honorarberatung etablieren“.

Einstimmig hatte dann der Bundestag Frau Aigner die Verantwortung für die neuen gesetzlichen Regelungen entzogen. Formell heißt dies, dass nunmehr der Finanzausschuss und nicht mehr der Verbraucherausschuss zuständig ist.

Bereits seit 2008 hat Ilse Aigner das Gutachten in ihren Händen, das die Notwendigkeit der neuen gesetzlichen Vorgaben unterstreicht.

Die SPD hält Aigner vor, dass sie außer ein paar Papieren für die Presse nichts unternahm.

Hier die Eckpfeiler der Forderungen der SPD.

Zum Schluss heißt es in dem Thesenpapier der SPD : Damit es nicht immer heißt : Beraten und verkauft.

Schlecht beraten fühlten sich offensichtlich nicht nur die Abgeodeneten des Bundestages. Da Ilse Aigner nichts unternahm und schon als Ankündigungsministerin betitelt wurde, beantragte die SPD die „Federführung beim Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“. Die CDU/FDP setzte sich durch, entzog ebenso Frau Aigner die Federführung und übertrug diese dem Finanzausschuss.

MLP Vertragsverletzung vorgeworfen

Cash-Online berichtet am 19.1.12, dass MLP sich gegen den Vorwurf der Vertragsverletzung mit einer Feststellungsklage wehren will.

Hintergrund ist, dass MLP die Feri Finance AG übernommen hatte.

Einige Altgesellschafter der Feri hatten behauptet, MLP müsse eine Vertragsstafe von 51,5 MIo € zahlen. Zu einer entsprechenden Klage kam es wohl nicht.

Deshalb will MLP nun klären lassen, dass eine Verpflichtung zur Vertragsstrafe nicht besteht. Zumindest wurde dies angekündigt.

Was tatsächlich Gegenstand des Vorwurfs ist, ist hier nicht bekannt.

Der Pate

Die Central beschäftigt keine Sachbearbeiter, sondern Gesundheitspaten.

Hier auf Youtube zu sehen.

Don Vito Corleone wirds freuen.

Arbeitsgericht wies Provisionsklage ab

Vor dem Arbeitsgericht Magdeburg stritt ein Vertrieb gegen einen Handelsvertreter. Dieser war als  Versicherungsvertreter für den Vertrieb tätig.

Man stritt um Provisionen, die der Versicherungsvertreter zurück zahlen sollte. Diese hatte er als Vorschüsse erhalten. Anschließend kam es zu Stornierungen der vermittelten Verträge.

Das Arbeitsgericht wies die Klage des Unternehmens ab. Es habe, so die Gründe, den Gegenstand der Klageforderung nicht hinreichend bestimmt. Deshalb sei die Klage bereits unzulässig.

„Es bleibt offen, wie sich der insgesamt geforderte Zahlungsbertrag auf die jeweils angesetzten einzelnen Provisionsvorschüsse, deren Rückzahlung gefordert wird, aufteilt. Ohne diese Angaben ist die Zusammensetzung des Streitgegenstandes nicht erkennbar und ein hierüber ergenhendes Urteil der materiellen Rechtskraft nicht fähig“, so das Gericht.

Ein Anerkenntnis durch schweigende Hinnahme wollte das Gericht ebenfalls nicht annehmen. Ein Schweigen stelle keine Anerkennung dar.

Ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird, ist noch nicht bekannt.

Urteil des Arbeitsgerichts Magedeburg vom 8.12.11, Az 6 Ca 3642/10

Extreme Beitragserhöhungen schaden der PKV

Ein treuer Leser wies auf einen interessanten Bericht im Handelsblatt am 9.1.2012 hin. „Die Zeit der PKV als Vollversicherung geht zu Ende“, heißt es da. Außerdem schaden der PKV extreme Beitragserhöhungen einzelner Krankenversicherer wie der Generali-Tochter Central, so das Handelsblatt.