Maschmeyer : erfolg reich leben

Ein Prosit auf das neue Jahr und allen Lesern viel Glück, Erfolg und Gesundheit!

Unsere Buchempfehlung für 2012, in dem alles anders wird:

Buchautor: Carsten Maschmeyer

Titel: Selfmade  erfolf reich leben

hier zu kaufen

Das strukturgeeignete Kochrezept zum Jahreswechsel

Das ultimative Rezept für

Heiligabend – Truthahn mit Whiskey

Zutaten:

Man kaufe einen Truthahn von 5 Kg (für sechs Personen) und eine Flasche Whiskey. Dazu Salz, Pfeffer, Olivenöl und Speckstreifen.

Zubereitung:

Den Truthahn mit Speckstreifen belegen, schnüren, salzen, pfeffern und

etwas Olivenöl dazugeben. Ofen auf 200°C einstellen.

Dann ein Glas Whiskey einschenken und auf gutes Gelingen trinken.

Anschließend den Truthahn auf einem Backblech in den Ofen schieben.

Nun schenke man sich zwei schnelle Gläser Whiskey ein und trinke wieder

auf gutes Gelingen.

Den Thermostat nach 20 min. auf 250°C stellen, damit es ordentlich

brummt. Danach schenkt man sich drei weitere Whiskey ein.

Nach halm Schdunde öffnen, wenden und den Braten überwachn. Die

Fisskieflasche ergreiff unn sich eins hinner die Binde kipp.

Nach ´ner weitern albernen Schunnde langsam bis zzum Ofen hinschlendern und die

Trute rumwenden. Drauf achtn, sisch nitt die Hand zu vabrenn´n an di

Schaiss Ohfndür. Sisch waidere ffünff odda siehm Wixki innen Glas sisch

unn dann unn so. Di Drute weehrent drrai Schunn´nt (iss auch egal)

waiderbraan un all ssehn Minud´n pinkeln. Wenn ueerntwi möchlisch, ssum

Trathuhn hinkrieschn unn den Ohwn aus´m Viech ziehn. Nommal ein Schlugg geneemign un anschliesnt wida fasuchen, das Biest rauszukriegn. Den fadammt´n Vogel vom Bodn auffläsen unn uff ner Bladde hinrichten.

Uffbasse, dass nitt Ausrutschn auff´m schaissffettichn Kühnbodn. Wenn

sisch drossdem nitt fameidn fasuhn wida  ufssuschichtnodersohahahaisjaeeeehscheissegaaal!!!

Ein wenig schlafen.

Am nächsten Tag den Truthahn mit Mayonaise und Aspirin kalt essen.

Viel Spaß beim Nachkochen…

Landgericht Hannover : Sparkasse haftet für Fehler bei der Anlageberatung

Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hannover muss die Sparkasse Hannover Auskunft geben über Rückvergütungen bei der Vermittlung einer Beteiligung am Geschlossenen Medienfonds „Magical Productions GmbH & Co. KG“. Bei der Anlageberatung war der Kläger seinerzeit nicht ausdrücklich über den von der Sparkasse Hannover vereinnahmten Anteil am Ausgabeaufschlag (Agio) und über die im Verkaufsprospekt ausgewiesenen Eigenkapitalvermittlungsprovisionen der empfohlenen Medienfondsbeteiligung aufgeklärt worden.

Das Landgericht Hannover bezog sich bei seiner Entscheidung ausdrücklich auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), konkret auf den Beschluss vom 9. März 2011 unter dem Aktenzeichen XI ZR 191/10. Danach sei die beratende Bank dazu verpflichtet, den Anleger über Rückvergütungen aufzuklären. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn erhobene Ausgabeaufschläge oder Eigenkapitalvermittlungsprovisionen (Rückvergütungen) vom Fondsemittenten hinter dem Rücken des Anlegers zurück an diejenige Bank fließen, die die Anlage vertrieben hat. Im vorliegenden Fall habe der Mitarbeiter der Sparkasse Hannover, so das Landgericht, nicht nachweisen können, dass diese Aufklärung erfolgt sei. Der Kläger hat folglich nachträglich noch Anspruch auf Auskunft.

Bei einem ähnlich gelagerten Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt dürfte es auch für die Commerzbank AG eng werden. Das Landgericht der Hessenmetropole befürwortet nach ersten Hinweisen die Pflicht zur nachträglichen Offenbarung von Vermittlungsprovisionen (LG Frankfurt, Aktenzeichen: 2-10 O 197/11).

(Beschluss vom 23.11.2011, Aktenzeichen: 13 O 64/11).

Zu wenig Nachwuchs im Vertrieb?

Am 15.12.2011 setzte sich die Financial Times mit den Nachwuchsproblemen im Vertrieb auseinander.

Sehr interessant und hier nachzulesen.

Darin heißt es es : „Erschwerend kommt hinzu, dass die Zahl an potentiellen Nachwuchskräften durch den demografischen Wandel sinkt. „Die Jahrgänge werden immer dünner“, sagt Ralf Götz, Direktor und Chefvolkswirt bei der DVAG. „Der Kampf um Talente hat zugenommen.“ “ Jetzt bietet die DVAG sogar einen dualen Studienabschluss an, heißt es in der FT.

OLG Düsseldorf: Handelsvertreter muss Provisionen zurück zahlen

In einem Rechtsstreit eines Strukturvertriebes gegen einen Mitarbeiter entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 25.11.2011, dass der Handelsvertreter einen Betrag in Höhe von 71.157,92 € an Provisionen zurückzahlen müsste, die zuvor im Rahmen eines Vorschusses bekommen hatte. Der Handelsvertreter kündigte seinen Vertrag fristlos und war fortan für die Konkurrenz tätig. Deshalb soll es nach Ansicht des Oberlandesgerichtes der Klägerin nicht zumutbar gewesen sein, dass selbst (der Handelsvertreter) die Stornobekämpfung vornehme.
Dies hatte nämlich die Gesellschaft von sich aus getan. Zunächst hatte das Landgericht über die Angelegenheit zu entscheiden. Es führte eine Beweisaufnahme durch und verurteilte den Handelsvertreter bereits zur Zahlung. Vorgehalten wurde ihm, dass er sämtliche Angaben nur pauschal bestritten hatte.
Entscheidung Oberlandesgericht Düsseldorf vom 25.11.2011
Aktenzeichen I-16 U 234/09