Kein Anschluss unter dieser Nummer oder die Leiden des RA Behrens

Mein Umzug und die Telekom

Ich bin mit der Kanzlei – zwei Straßen weiter – umgezogen.

Zunächst erfolgte eine feste Zusage der Telekom, dass der Telefonanschluss zum 28.11.2011 umgestellt wird. Für die Zeit zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr wurde der Techniker angekündigt.

Um 8.30 Uhr rief ein Mandant auf der Leitung einer Rechtsanwältin im gleichen Hause an, woraufhin wir ihn fragten, woher er diese Nummer habe. Er sagte daraufhin, er habe meinen alten Hauptanschluss angewählt.

Wegen dieser nicht abgesprochenen Weiterleitung erfolgte dann ein Anruf bei der Telekom, die noch immer den Besuch des Technikers für den Montag versprach. Von einer Weiterleitung auf die Nummer der Kollegin wusste man bei der Telekom nichts.

Um 13.15 Uhr der nächste Anruf bei der Telekom. „Der Techniker kommt noch“. Er habe bereits den Auftrag „abgeholt“.

Um 16 der nächste Anruf bei der Telekom. „Der Techniker kommt noch“, heißt es wie zuvor.

Vorher gab es zwei weitere Anrufe, in denen ich aus der Warteschleife flog.

Bis 18.30 Uhr habe ich auf den Techniker gewartet, dann das Büro verlassen.

Auf dem Rückweg habe ich noch einmal bei Telekom angerufen. Dort sagte man, dass der Neuanschluss erst zum 15.12.2011 erfolgen kann. Es gibt technische Probleme, die einen früheren Anschluss unmöglich machen würden. Würde ich einen Eilantrag stellen, hätte dies zur Folge, dass ich sogar noch erst nach dem 15.12.2011 einen Anschluss bekommen würde.

In diesem Telefonat erfolgte die feste Zusage, dass nunmehr der Faxanschluss ebenfalls auf den von der Rechtsanwältin weitergeleitet würde. Vielleicht hätte sie gegen entsprechende Bezahlung auch nichts dagegen gehabt. Tatsächlich erfolgte eine Weiterleitung, jedoch nicht auf die Faxnummer der Kollegin, sondern auf eine unbekannte Nummer.

Nächster Anruf bei der Telekom um 7.00 Uhr am nächsten Tag. Dort versprach man, die Faxweiterleitung sofort zu reparieren. Danach erfolgte auf der Faxleitung die Nachricht: „ Kein Anschluss unter dieser Nummer….“

7.30 Uhr Anruf der Telekom bei mir. „Die Faxweiterleitung ist ordnungsgemäß eingerichtet“, heißt es.

7.35 Uhr Test der Faxweiterleitung. Die Faxweiterleitung funktionierte nicht.

7.40 Uhr zweiter Test. Die Faxleitung funktioniert nicht. „Kein Anschluss unter dieser Nummer“.

7.50 Uhr nächster Anruf bei der Telekom.

Dauer des Telefonates: 15 Minuten. Dort wusste man von nichts. Man konnte jedoch in Erfahrung bringen, dass der Techniker eingetragen hatte, er sei um 17.45 Uhr am Vortrag da gewesen, hätte geklingelt, niemanden angetroffen und eine Karte eingeworfen.

Anschließend erfolgte die Weiterleitung zum Verteiler und von dort das direkte Gespräch mit dem Techniker (modernste Kommunikationstechnik), der diese Eintragung vorgenommen hatte. Er sagte etwas davon, er habe einen stressigen Tag gehabt, „Vieles klappte nicht, er hatte Migräne, und vielleicht die Klingel nicht richtig getroffen“, sagte er.

Daraufhin erfolgte die Zusage, dass ab 12.00 Uhr ein neuer Techniker erscheinen werde. Man versprach einen anderen Techniker.

Dieser kam um 14 Uhr, reparierte etwas, was nicht klappte, verschwand, sagte, dass die Leitungen der Telekom nicht funktionieren würden und ich hoffen müsste, dass die telecom irgendwann die Leitungen reparieren können, was aus Wiesbaden geschieht. Außerdem müssten die Leitungen doch ankommen und die Telefonanlage sei schuld.

Daraufhin wurde die überprüft. Sie war von vornherein in Ordnung.

Abends war plötzlich eine Weiterleitung der Hauptleitung zu meinem Handy eingeschaltet. Diese konnte ich selbst herausnehmen, so dass einer von drei Anschlüssen funktionierte.

Am Mittwochmorgen wieder verzweifelte Anrufe. Ich wurde wieder vertröstet auf nicht absehbare Zeit. Um 10 Uhr gingen plötzlich alle Leitungen. Eine Rückmeldung darüber gab es nicht.

Ich glaube, die Telekom weiß bis jetzt nicht, dass alles funktioniert…..Es ihr mitzuteilen, wäre etwa der 31. Anruf.

Ihr Rechtsanwalt Kai Behrens

Stern: Strafanzeige gegen AWD

Der Stern berichtet am 30.11.11 davon, dass die Wiener Staatsanwaltschaft Betrugsvorwürfe gegen den AWD-Gründer Maschmeyer sowie 19 AWD-Managern verfolgt.

Mehr dazu hier.

Rechtsansicht

Gestern habe ich -trotz einiger Erfahrungen in veschiedenen Prozessen mit Vertrieben- eine interessante Rechtsansicht teilen dürfen.

Wenn einem Handelsvertreter „Fremdvermittlung“ vorgeworfen wird, bedient sich der klagende Vertrieb zumeist einer sogenannten Stufenklage. Auf der ersten Stufe wird Auskunft verlangt über all die Geschäfte, die der Handelsvertreter fremd vermittelt haben soll, auf der zweiten Stufe soll dann der sich aus der Auskunft zu ermittelnde Schaden geltend gemacht werden.

Wenn der Handelsvertreter zu seiner Verteidigung vorträgt, er habe nichts „fremd“ vermittelt, soll er nach einer Ansicht des Landgerichts Koblenz damit bereits Auskunft erteilt haben, so dass sich daraus der Anspruch auf Auskunft erledigt hätte.

Die Auffassung des LG Koblenz dürfte m.E. richtig sein. Schließlich ist die Erklärung, es habe keine fremdvermittelten Geschäfte gegeben, eine eindeutige Auskunft.

Einige andere Gerichte haben dies nicht so gesehen und führten dann eine Beweisaufnahme durch, wenn der Vortrag des Vertriebs „substantiiert“ genug ist. Damit ist gemeint, dass genügend Tatschen vorgetragen werden müssen, um den geltend gemachten Anspruch zu rechtfertigen. Es genügt nicht, dass man den Vertragsbruch einfach nur behaupetet. Man muss genau sagen, wann, wo und wie er erfolgt sein soll.

DVAG dikutiert kontrovers

Heiß her geht es im Blog der DVAG zum Thema „Lehrmaterial in den Schulen“. Dabei macht die DVAG darauf aufmerksam, dass das Material ja gar nicht für die Schüler, sondern für die Lehrer gedacht war.

Zusammen mit dem Handelsblatt hatte die DVAG die umstrittene Broschüre verfasst. Während zunächst über allgemeine wirtschaftliche und kaufmännische Dinge informiert wird, erfolgt auf den letzten Seiten Werbung.  Hier kann man es herunterladen, um sich selbst ein Bild zu verschaffen.

„Handelsblatt macht Schule“ hieß der knappe Hinweis der DVAG in ihrem Blog auf die Diskussion.

Viele der Kommentare waren sich doch einig darüber, dass Werbung in der Schule nichts zu suchen hat. Es gab auch einige Fürsprecher. Einer war sogar davon überzeugt, dass “…..Objektiv betrachtet ist die DVAG der ideale Partner.” Was wohl so viel bedeuten soll, wie Werbung an der Schule nein danke, es sei denn, sie kommt von der DVAG.

DVAG für Preis nominiert

Der Verein „LobbyControl – Initiative für Transparenz und Demokratie e.V.“ schlägt die Deutsche Vermögensberatung DVAG als Kandidat für die Lobbykratie-Medaille vor. Der Beweggrund: Die DVAG vermarkte PR-Texte als seriöses Lehrmaterial in Schulen. So geht es aus einem Bericht vom 2.11.11 hervor.

Lobbycontrol dazu:

„Als Beispiel wird das Firmenporträt angeführt, das der Chefvolkswirt der DVAG für die Unterrichtseinheit verfasst hat. Eine Leseprobe: „Vermögensberater zu sein ist eine spannende Tätigkeit, mit der man auch nebenberuflich – z.B. neben dem Studium – beginnen kann.“ Bei der Vermögensberatung, so heißt es weiter, gehe es allein um „die persönlichen Wünsche und Ziele der Kunden“. Also nicht etwa um die Provisionen der Berater.“