Maschmeyer jetzt gegen Land Niedersachsen

Der Verkauf der AWD-Aktien für 139 Millionen Euro im Jahre 2008 hat für Maschmeyer ein Nachspiel. Da das Land – genau gesagt der Sachbearbeiter des Finanzamtes – dies wohl wusste, aber annahm, dass noch immer Gewinne aus Aktien erzielt werden würden, wurde dies im Vorsteuerbescheid berücksichtigt.

Maschmeyer ließ über seinen Steuerberater gegen den falschen Vorsteuerbescheid Einspruch einlegen. Die Kosten dafür will er jetzt vom Land zurück.

Das Gericht soll angekündigt haben, dass die Chancen Maschmeyer schlecht stehen. Eine Amtpflichtverletzung führt grundsätzlich nur dann zum Schadenersatz, wenn der Beamte fahrläsig oder grob vorsätzlich handelt.

Ach ja : Der Steuerbescheid soll nach dem Hamburger Abendblatt eine Vorsteuer von 32 Millionen Euro vorgesehen haben.

Alte Hasen werden geschützt

Der Finanzausschuss des Bundestages hatte letzte Woche abschließend über den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts beraten. Umstritten war bis dahin, ob die „Alte-Hasen-Regelung“ gesetzlich verankert werden soll.
Dies soll nun so Gesetz werden und vom Bundestag so beschlossen werden.
Vermittler, die seit 01.01.2006 ununterbrochen selbständig oder unselbständig als Anlagevermittler oder Anlageberater gemäß § 34 c GewO tätig waren, bedürfen keiner Sachkundeprüfung. Dazu muss die ununterbrochene Tätigkeit durch Vorlage der erteilten Erlaubnis und der lückenlosen Vorlage von Prüfungsberichten gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 der Makler- und Bauträgerverordnung nachgewiesen werden. Unselbständige müssen dies durch einen Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnissen oder eine Bestätigung des Arbeitgebers nachweisen.
Die Höhe der Provisionen soll in Zukunft auf neun Monatsbeiträge bei der Vermittlung von Krankenversicherungen begrenzt werden.
Die in einem Geschäftsjahr für den Abschluss von Krankenversicherungen an einen einzelnen Vermittler gewährten Zahlungen und geltwerten Vorteile dürfen 3,3 % des von ihm insgesamt vermittelten Geschäfts nicht übersteigen. Außerdem gibt es in Zukunft dafür eine fünfjährige Stornohaftung.

Strukturvertrieb mit Auskunftsanspruch gescheitert

Am 16.09.2010 entschied das Arbeitsgericht Dresden in einem interessanten Urteil, dass einem Strukturvertrieb kein Anspruch zusteht, Auskunft über eine behauptete Konkurrenztätigkeit zu erhalten.

Der Vertrieb sei nämlich hinsichtlich der unterstellten Konkurrenztätigkeit beweisfällig geblieben. Dazu das Gericht : Selbst wenn ein Berater durch „ungeschickte“ Äußerungen im Vorfeld der Klage einen solchen Eindruck entstehen lasse, er übe Konkurrenztätigkeit aus, hätte die … im Einzelnen darlegen müssen, welche Tätigkeit der Berater in verbotener Weise ausgeübt haben soll. Dafür hätte man auch Beweis antreten müssen. Dies tat sie aber nicht.

Der Handelsvertreter hatte jedoch zuvor eine fristlose Kündigung ausgesprochen, so dass das Gericht davon ausging, dass er die Tätigkeit für den Vertrieb seit Ausspruch der Kündigung eingestellt hatte. Seitdem sei er dann auch grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Das Gericht erkennt zwar, dass der Berater nicht verpflichtet ist, Verträge für den Vertrieb zu vermitteln. § 86 Abs. 1 HGB verlange aber, dass sich der Handelsvertreter um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen hat.

Da ein Schadensersatz ohne Auskunft kaum möglich sein wird, wird es das wohl gewesen sein.

Wo sind 6000 Mitarbeiter hin ?

Maximilian von Ah vermisst 6000 AWD- Mitarbeiter.

Mehr dazu hier.

MLM – wie funtioniert das eigentlich

Maximilian von Ah beschreibt, wie das System MLM funktioniert.

Hier zu sehen.