Die Angst der Vertriebe vor der Honorarberatung

Die Angst vor der Honorarberatung greift um sich. Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski hat im Auftrag von Prisma Life die Folgen der gesetzlichen Einführung der Honorarberatung auf die Versicherungs- und Finanzbranche untersucht. Er kam zu einem für Makler und Vermittler bedrohlichen Ergebnis.
Viele Kunden würden sich zunächst bei Makler oder Vermittler beraten lassen, und anschließend eine Versicherung mit einer Nettopolice abschließen, so Prof. Schwintowski.

Makler und Vermittler würden diesen Wettbewerb nicht lange durchhalten können und müssten wie die Honorarberater eine Beratungsgebühr erheben. Prof. Schwintowski meint sogar, dass Bruttoprodukte dann gar keine Chance mehr haben würden, weil der Nettopreis öffentlich ist und die Tarife für Honorarberater auch.

Die Branche soll sich angeblich gegen eine Gesetzesänderung wehren. Schließlich sieht sie offensichtlich ihre Felle wegschwimmen.

Näheres im Financial Times vom 18.10.2011

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Wer ist auch von den undurchsichtigen Maklerregelungen betroffen ?

Welche Erfahrungen gibt es mit den Finanzbehörden ?

Gab es andere Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit § 34 e GeWO ?

Ich bitte um Kommentare und Anregeungen zu meinem gestrigen Beitrag.

Müssen oder dürfen Makler beraten

Wir hatten kürzlich darüber berichtet, dass die Maklertätigkeiten steuerrechtlich und wettbewerbsrechtlich unterschiedlich eingeordnet werden können. Tatsächlich steckt hinter dieser Thematik ein großes praktisches Problem !

Zur Erinnerung: Die IHK vertritt die Auffassung, dass eine Honorarberatung als Annextätigkeit zulässig ist. Wenn ein Wechselauftrag der Erstauftrag für den Makler ist, ist eine Honorarberatung nicht erlaubt, da kein Zusammenhang mit dem ursprünglichen vermittelten Vertrag bestehe.

Hintergrund: Bei einem Tarifwechsel wird der Versicherungsvertrag nicht gewechselt. Der vorhandene Vertrag bleibt – verändert – fortbestehen. Dies könne gegen § 34 e GewO verstoßen, weil die Beratung dann eine selbständige Rechtsdienstleistung wäre, die nur Rechtsanwälten und Versicherungsberatern erlaubt sei.

Viele Versicherungsberater sehen darin eine unzulässige Rechtsberatung, während die meisten Vermittler dies nicht so sehen. Die Berater meinen, dies müsse gemäß § 5 RDG erlaubt sein. Danach sind alle Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören.

Auch ich meine, dass eine solche Beratung gemäß § 5 RDG abgedeckt sein müsste.

Praktische Auswirkungen:

– Wenn ein Kunde einen Versicherungsvertrag abschließt, und der Versicherer die Provision zahlt, ist dies umsatzsteuerfrei. Wenn der Kunde einen Versicherungsvertrag abschließt, die Provision jedoch selbst bezahlt und nicht der Versicherer, ist dies umstritten.

– Einige Finanzverwaltungen vertreten die Ansicht, auch dies sei umsatzsteuerfrei. Diese Auffassung wird jedoch wohl nicht von der Finanzverwaltung Nordhrein Westfalen vertreten.

– Dagegen sind Bestandshonorare und Betreuungspauschalen umsatzsteuerpflichtig. Hier herrscht offensichtlich Einigkeit.

– Das Agio bei den Investments ist ebenfalls umsatzsteuerfrei, die Honorareinnahme bei ähnlichen Produkten soll es jedoch sein, weil dies angeblich nicht vom Ausnahmetatbestand des § 4 XI EStG erfasst ist.

– Erhält der Makler ein Honorar von dem Kunden, welches dieser in Raten abzahlt, könnte dies als Kredit gewertet werden, mit ebenfalls umsatzsteuerpflichtigen Auswirkungen. Auch hierüber gibt es offensichtlich Unklarheit.

Wir werden uns in Zukunft dieser Frage näher annehmen.

Was die alten Hasen wünschen

Am kommenden Mittwoch wird der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags über das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagen- Vermittler- und Vermögensanlagerechts entscheiden. Fraglich ist dann auch, ob die so genannte „Alte-Hasen-Regelung“ greifen wird.

Interessant ist auch, dass das Versicherungsaufsichtsgesetz VAG geändert werden soll. Hier soll in der privaten Krankenversicherung die Abschlussprovision auf 9 Monatsbeiträge beschränkt werden. Wir erinnern uns: Nicht nur im Zeitalter der MEG kam es hier zu ausschweifenden Provisionszahlungen.

Streit gibt es noch um die Alte-Hasen-Regelung. Während die einen sagen, da bereits seit 2003 über die Zulassungsverfahren freier Fond-Vermittler diskutiert wurde, hätte man sich längst die erforderliche Sachprüfung einholen können, möchten CDU und FDP offensichtlich die Alte-Hasen-Regelung einführen. Sie haben offensichtlich dafür Verständnis, dass noch immer einige Finanzvermittler von der Neuregelung überrascht werden würden.

Alte Hasen eben.

Versicherungsvertreter schlägt den Raab

Der mir bekannte Allianz-Versicherungsvertreter Klaus Hermann aus Münster schlug gestern Abend Stefan Raab. Klaus ist nicht nur Deutscher Meister im Teakwondo, er ist außerdem Kreisliga A-Fußballer, Comedian, frisch verheiratet, und vor allem klug und sportlich.

Und ausgerechnet die letzte Frage aller Fragen, nachts um fast halb zwei, lautete : Wie ist die Entfernung zwischen Marburg und Magdeburg. Und Klaus als Allianz-Vertreter wusste, wo Marburg liegt (eigentlich Insiderwissen der Vermögensberater) und lag bei der Entfernungsschätzung näher als Raab.

Herzlichen Glückwunsch von hier aus !