Müssen oder dürfen Makler beraten

Wir hatten kürzlich darüber berichtet, dass die Maklertätigkeiten steuerrechtlich und wettbewerbsrechtlich unterschiedlich eingeordnet werden können. Tatsächlich steckt hinter dieser Thematik ein großes praktisches Problem !

Zur Erinnerung: Die IHK vertritt die Auffassung, dass eine Honorarberatung als Annextätigkeit zulässig ist. Wenn ein Wechselauftrag der Erstauftrag für den Makler ist, ist eine Honorarberatung nicht erlaubt, da kein Zusammenhang mit dem ursprünglichen vermittelten Vertrag bestehe.

Hintergrund: Bei einem Tarifwechsel wird der Versicherungsvertrag nicht gewechselt. Der vorhandene Vertrag bleibt – verändert – fortbestehen. Dies könne gegen § 34 e GewO verstoßen, weil die Beratung dann eine selbständige Rechtsdienstleistung wäre, die nur Rechtsanwälten und Versicherungsberatern erlaubt sei.

Viele Versicherungsberater sehen darin eine unzulässige Rechtsberatung, während die meisten Vermittler dies nicht so sehen. Die Berater meinen, dies müsse gemäß § 5 RDG erlaubt sein. Danach sind alle Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören.

Auch ich meine, dass eine solche Beratung gemäß § 5 RDG abgedeckt sein müsste.

Praktische Auswirkungen:

– Wenn ein Kunde einen Versicherungsvertrag abschließt, und der Versicherer die Provision zahlt, ist dies umsatzsteuerfrei. Wenn der Kunde einen Versicherungsvertrag abschließt, die Provision jedoch selbst bezahlt und nicht der Versicherer, ist dies umstritten.

– Einige Finanzverwaltungen vertreten die Ansicht, auch dies sei umsatzsteuerfrei. Diese Auffassung wird jedoch wohl nicht von der Finanzverwaltung Nordhrein Westfalen vertreten.

– Dagegen sind Bestandshonorare und Betreuungspauschalen umsatzsteuerpflichtig. Hier herrscht offensichtlich Einigkeit.

– Das Agio bei den Investments ist ebenfalls umsatzsteuerfrei, die Honorareinnahme bei ähnlichen Produkten soll es jedoch sein, weil dies angeblich nicht vom Ausnahmetatbestand des § 4 XI EStG erfasst ist.

– Erhält der Makler ein Honorar von dem Kunden, welches dieser in Raten abzahlt, könnte dies als Kredit gewertet werden, mit ebenfalls umsatzsteuerpflichtigen Auswirkungen. Auch hierüber gibt es offensichtlich Unklarheit.

Wir werden uns in Zukunft dieser Frage näher annehmen.

Was die alten Hasen wünschen

Am kommenden Mittwoch wird der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags über das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagen- Vermittler- und Vermögensanlagerechts entscheiden. Fraglich ist dann auch, ob die so genannte „Alte-Hasen-Regelung“ greifen wird.

Interessant ist auch, dass das Versicherungsaufsichtsgesetz VAG geändert werden soll. Hier soll in der privaten Krankenversicherung die Abschlussprovision auf 9 Monatsbeiträge beschränkt werden. Wir erinnern uns: Nicht nur im Zeitalter der MEG kam es hier zu ausschweifenden Provisionszahlungen.

Streit gibt es noch um die Alte-Hasen-Regelung. Während die einen sagen, da bereits seit 2003 über die Zulassungsverfahren freier Fond-Vermittler diskutiert wurde, hätte man sich längst die erforderliche Sachprüfung einholen können, möchten CDU und FDP offensichtlich die Alte-Hasen-Regelung einführen. Sie haben offensichtlich dafür Verständnis, dass noch immer einige Finanzvermittler von der Neuregelung überrascht werden würden.

Alte Hasen eben.

Versicherungsvertreter schlägt den Raab

Der mir bekannte Allianz-Versicherungsvertreter Klaus Hermann aus Münster schlug gestern Abend Stefan Raab. Klaus ist nicht nur Deutscher Meister im Teakwondo, er ist außerdem Kreisliga A-Fußballer, Comedian, frisch verheiratet, und vor allem klug und sportlich.

Und ausgerechnet die letzte Frage aller Fragen, nachts um fast halb zwei, lautete : Wie ist die Entfernung zwischen Marburg und Magdeburg. Und Klaus als Allianz-Vertreter wusste, wo Marburg liegt (eigentlich Insiderwissen der Vermögensberater) und lag bei der Entfernungsschätzung näher als Raab.

Herzlichen Glückwunsch von hier aus !

Gewinne der Vermittler

Heute ist im Versicherungsjournal ein interessanter Bericht über die Gewinne der Versicherungsvertreter.

Während Ergo und Signal Iduna die meisten „unter 50.000 €“- Vermittler haben, hat die Westfälische Provinzial mit Abstand die meisten über 50.000 €.

Leider fehlen nachvollziehbare Größen der Vermittler in den Strukturvertrieben. Da wäre ich mal gespannt gewesen.

Vom Berater zum Millionär

Man stelle sich folgende Situation einmal vor.

Ein Handelsvertreter, der in einer Struktur tätig ist, genießt dort mittlere Beliebtheit. Sein Geschäft ist etwas rückläufig. Wegen der schwierigen Zeiten leidet er unter Umsatzrückgängen, so dass er sich dazu entschließt, den Beruf zu wechseln.

Sein Handelsvertretervertrag sieht jedoch lange Kündigungsfristen vor. Außerdem fürchtet er, sofort keine Provisionsvorschüsse zu erhalten und ohne Einkommen dazustehen. So hofft er auf eine einvernehmliche kurzfristige Lösung im Wege eines Aufhebungsvertrages.

In der Struktur munkelt man, dass es dann keine Aufhebungsverträge gibt, wenn unser Finanzberater zur Konkurrenz wechseln möchte. Um allen Spekulationen in dieser Hinsicht vorzubeugen, schmiedet er einen geschickten Plan. Er erzählt in seiner Struktur, er habe einen erheblichen Lottogewinn gemacht.

Diese Idee stellt er mit solcher Überzeugung dar, dass man ihm dies sofort abnimmt.

Plötzlich bekommt die Angelegenheit neben der erhofften Vertragsaufhebung eine ganz eigene Dynamik. Seine Strukturkollegen, die unseren Berater früher nur beiläufig zur Kenntnis genommen hatten, bekommen plötzlich ein ganz eigenes Interesse an seiner Person. Jeder seiner Kollegen versucht nun, unseren Berater für sich einzunehmen. Man will ihn als Freund gewinnen. Er wird eingeladen und überall hofiert. Selbst der Leiter der Direktion ist sich nicht zu schade, sich persönlich um den Lottokönig zu bemühen.

Plötzlich ist er der Freund der gesamten Struktur. Der Hintergrund: Die Kollegen wittern ein großes Geschäft. Man möchte die Million doch so gerne in den eigenen Reihen anlegen. Hier winken riesige Provisionen. Nicht nur der Berater wäre dann auf einen Schlag reich geworden, sondern auch der jeweilige Vermittler.

Diese Geschichte, die auch die Titelüberschrift eines Buches „“Wie aus Strukturkollegen eine echte Familie wurde““ oder „“Der gelebte Traum: Vom Finanzberater zum Millionär““ tragen könnte, mutet an wie eine Realsatire im Fernsehen.

Personen  und Handlungen sind nicht ganz frei erfunden.