NDR gegen AWD

Heute morgen, kurz nach 8.

Jürgen Webermann vom NDR Info berichtet in WDR2 über eine mögliche Klagewelle gegen AWD.

Kürzlich entschied das OLG Hamm, dass die Grundsätze des BGH über sog. „KickBacks“ auch auf Finanzdienstleister anwendbar ist (dazu in Kürze hier mehr).

Nach Webermann soll auch AWD Filmfonds vermittelt haben, woraufhin viele Anlager großen Schaden erlitten haben. Diese Kunden sollen auch nicht über erhebliche Provisionen informiert worden sein, die an den AWD flossen. Dies hätten, so Webermann, nicht einmal die Mitarbeiter des AWD gewusst.

Deshalb würde der AWD haften, so Webermann., und wies auf mögliche Verjährung zum Ende des Jahres hin.

Geprellte Strukkis -neu- wieder da

Die zwischenzeitig in der Versenkung verschwundene kritische Ex-Strukki-Seeite hat einen Nachfolger gefunden.

Jetzt gibt es die Site www.geprellte-strukkis-neu.de

Man nennt sich selbst als die „Site für die Realität rund um den Strukturvertrieb“.

Lehman-Opfer heute vor dem BGH gescheitert

Die Hamburger Sparkasse Haspa muss nicht zahlen. Der BGH wies heute ein Schadenersatzklagen von Lehman-Opfern zurück. Die Lehman-Pleite sei nicht vorhersehbar gewesen, außerdem habe man den Kunden gesagt, dass im Falle der Lehman-Pleite das Geld weg sei, so die Richter. Und mehr müsse die Sparkasse angeblich nicht tun.

Mehr dazu hier.

OLG Hamm : Arbeitsgericht nicht zuständig

Am 08.08.2011 entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem Rechtsstreit eines Handelsvertreters mit seinem Unternehmen, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht zuständig ist. Stattdessen ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet (Amtsgericht, Landgericht und so weiter).
Gegenstand des Streites war die Frage, ob der Handelsvertreter als so genannter Ein-Firmen-Vertreter war. Nach dem Vertrag war die Ausübung einer anderweitigen Erwerbstätigkeit vor der Aufnahme einer solchen Tätigkeit schriftlich anzuzeigen. Mit dieser Anzeige waren dem Unternehmen sämtliche für die beabsichtigte Tätigkeit maßgebenden Umstände offen zu legen und vertragliche Vereinbarungen und sonstige Unterlagen … zugänglich zu machen. Die beabsichtigte Tätigkeit darf frühestens 21 Tage nach Eingang der Anzeige aufgenommen werden.
Das Oberlandesgericht Hamm sah zwar, dass diese Vereinbarung Gesichtspunkte enthalte, die eine anderweitigen Beratungs-, Vermittlungs- oder Verkaufstätigkeit des Vertriebspartners entgegenstehen und die über das nach dem gesetzlichen Leitbild des Handelsvertreters bestehende Konkurrenzverbot hinausgehen. Für Unternehmen, die den Handelsvertreter kurzfristig beschäftigen wollten und keine 21 Tage abwarten können, kann der Handelsvertreter so nicht tätig werden. Ein Tätigwerden für Unternehmen war ebenfalls versagt, wenn diese die Offenbarung der geschlossenen Verträge untersagen.
Dabei legt der Senat zugrunde, dass diese Fälle jedoch eher unwahrscheinlich sind und für die rechtliche Beurteilung nicht als repräsentative Ausnahmefälle anzusehen sind. Es handele sich lediglich um Erschwernisse, jedoch nicht um ein Tätigkeitsverbot, so das Oberlandesgericht Hamm. Schließlich habe es der Handelsvertreter selbst in der Hand, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Tätigkeit herbei zu führen.
Oberlandesgericht Hamm vom 08.08.2011 Aktenzeichen I – 18 W 21/11

Krankenkasse mit Nebenwirkungen

Der Termin steht fest : Ende 2012 wird die Central Krankenversicherung ihren Vertrieb an die Deutsche Vermögensberatung als Ausschließlichkeitsvertrieb abgeben. Das Maklergeschäft wird zu diesem Zeitpunkt geschlossen.

Dies wird nicht die einzige Veränderung bleiben. ProontraOnline berichtet, dass Central die Beiträge anheben wird. Dirk Brandt, Sprecher der Gemerali Deutschland Holding, soll nach diesem Bericht bestätigt haben,  „Beitragsanpassungen von 30 Prozent kommen allenfalls in einzelnen Tarifen in Frage“.

Sogenannte Billigtarife werde man nicht mehr anbieten.

Thomas Wiener schreibt in seinem Blog, dass sogar noch wesentlich höhere Anhebungen zu erwarten sind.

Krankenversicherung.net spekuliert bereits über einen möglichen Verkauf der Central Krankenversicherung.