Wer hätt das gedacht

Was google verrät !

Früher stand der Name IOS für ein Unternehmen, das schon in den 70igern eine Strukturvertriebsorganisation aufbaute und in aufsehenderregender Weise in die Insolvenz ging.

IOS ist damit der Urvater der Strukturvertriebe.

Wie die Zeiten sich ändern. Googelt man heute ios, findet man etwas anderes. Es wird sogar empfohlen, iOS runter zu laden – jedoch nicht als Struktursystem, sondern als Betriebssystem für den Apple Iphone.

Wie die Zeiten sich ändern. Auf den ersten Seiten im Google war der Strukturvertrieb nicht mehr zu finden.

Ein Ei gleicht dem anderen

Ein treuer Leser wurde auf den Blogeintrag vom 20.7.2011 aufmerksam und da fiel ihm doch das nette Gleichnis vom Ei ein (am 20.7. wurde über die HMI-Rolex berichtet).

Hier sein Kommentar :

„wie heißt es doch im Volksmund: „Ein Ei gleicht dem anderen.“

Dieser Spruch fiel mir ein als ich auf Ihrem Blog unter o.a. Artikel diese Zeilen gelesen habe.

……Spruch gearbeitet, diese wertvolle HMI-Uhr bringe ihren Träger, wenn er kein Kleingeld mehr zur Hand habe, von jedem Fleck der Erde wieder nach Hause.

In den 90er Jahren hatte ich persönlcih die goldene Uhr von dem damaligen Alleinvorstand der XXXX bei einer großen Ehrung erhalten. Die Uhr hat soviel Wert an Gold, dass man von ….

Genau so war’s. Irgenwie arbeiten die Strukkis alle mit den gleichen Worthülsen. Na ja. Sie kommen von der XXX. „

Kleine Empfehlung

Es ist Sommerzeit und die beste  Gelegenheit, ein paar Planungen vorzunehmen.

Vom 25.-27.10.2011 findet in den Westfalenhallen Dortmund die Fachmesse für die Finanz- und Versicherungswirtschaft statt.

ERGO will keine „Porno-Versicherung“ sein

Nachdem die HMI-Kloppertruppe nach der Budapester Sause wochenlang auf Tauchstation ging, will ERGO die schlechte Presse nun mit der juristischen Keule zügeln. So hat der potente Konzern den Branchendienst iBusiness abgemahnt, weil der Ergo als „Porno-Versicherung“ bezeichnet hatte.

Völlig in Ordnung: Die haben da ja nicht etwa bloß Pornos geguckt, sondern eine Orgie gefeiert. Da hat man schließlich seinen Stolz …

Arbeitsgericht oder ordentliche Gerichtsbarkeit

Am 20.07.2011 entschied das Landgericht Karlsruhe, dass der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten in einem Rechtsstreit eines Strukturvertriebs gegen einen ehemaligen Mitarbeiter gegeben ist. Das Arbeitsgericht ist nicht zuständig.
Die Regelung im Vertrag, wonach die Ausübung einer anderweitigen Erwerbstätigkeit vor der Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen ist, erfüllt nicht die Voraussetzungen, den Mitarbeiter als so genannten Ein-Firmen-Vertreter zu betrachten.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.