Passend zur Zeit : Denkwürdiges vom EuGH zum Urlaub

Vorgestellt von RA Kai Behrens

Gemäß § 7 Abs. 3 ist der Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu gewähren.

Gemäß § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub ausgezahlt werden, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz order teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Bisher galt: War der Arbeitnehmer bis zum Ende des Übertragungszeitraumes krank, und konnte er den Urlaub deshalb nicht nehmen, ist der Urlaubsanspruch entfallen.

Dieser Auffassung ist der Europäische Gerichtshof mit zwei Entscheidungen vom 20.01.2009 entgegen getreten.

Dabei war ein langjährig beschäftigter Mitarbeiter immer wieder längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt. Wegen der Erkrankung konnte der Urlaub nicht genommen werden. Das Gericht meinte, der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub darf bei einem ordnungsgemäß krankgeschriebenen Arbeitnehmer nicht davon abhängen, dass er während des Bezugszeitraumes tatsächlich gearbeitet hat.

Die Konsequenz: Jeder langfristig erkrankte Mitarbeiter, der dem Arbeitgeber keinen Lohn kostet, weil er Krankengeld bezieht, wird aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu einem Risiko. Denn jetzt soll er Lohnansprüche haben.

Dem Arbeitgeber ist zu empfehlen, sich darüber Gedanken zu machen und notfalls dem Erkrankten eine Kündigung auszusprechen. Früher bedurfte es solcher Gedanken nicht.

Dem Europäischen Gerichtshof sei Dank.

DVAG gibt Bewerbungsempfehlungen

Die Neue Osnabrücker Zeitung schrieb am 23.06.2011 darüber, wie man ein Vorstellungsgespräch am besten meistert.

Dazu wurde die Referentin für Unternehmenskommunikation der Deutschen Vermögensberatung, Maria Lehmann, befragt. Sie gab sicher gute Tipps ab, wie z.B., dass ein gepflegtes Auftreten, Pünktlichkeit und Höflichkeit Grundvoraussetzungen seien. Und der Beruf müsse zu den eigenen Interessen passen, so Frau Lehmann. Und man erwarte, dass der Bewerber sich mit dem Beruf beschäftige und sich über den Arbeitgeber informiert hat.

Für wen sich der Beruf des Vermögensberaters empfiehlt, erfuhr man in diesem Interview nicht.

Göker muss 125.000 € an die Allianz zahlen

Während der Prozess der Axa die Diskussionen um die MEG wieder aufflammen ließ, wurde Göker -fast nebenbei – zu einer Zahlung von 125.000 € rechtskräftig verurteilt.

Gegen ein Urteil des LG Kassel legte Göker noch Berufung beim OLG Frankfurt ein und nahm diese jetzt wieder zurück, so dasinvestment.com heute.

LG Wiesbaden : Handelsvertreter der Clarus AG ist wie ein Arbeitnehmer zu behandeln

Am 27.06.2010 entschied das Landgericht Wiesbaden, dass ein Rechtsstreit der CLARUS AG aus Wiesbaden gegen einen ehemaligen Handelsvertreter zum Arbeitsgericht abgegeben werden muss.
Das Landgericht Wiesbaden meint, der Handelsvertreter sei als Arbeitnehmer anzusehen. Schließlich habe er in den letzten sechs Monaten des Vertragsverhältnisses nicht mehr als 1.000,00 € monatlich im Schnitt verdient. Zwar habe der Handelsvertreter möglicherweise in den letzten sechs Monaten mehr als 10.000,00 € erhalten, es sind jedoch nach dem Vortrag der Klägerin in ganz erheblichem Umfange Vertragsstorni mit entsprechenden Provisionsrückforderungen angefallen. Diese hätten in Abzug gebracht werden müssen. Zieht man diese ab, kommt man auf Provisionszahlen deutlich unter 1.000,00 € im Schnitt.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Landgericht Wiesbaden, Aktenzeichen 2 O 19/11

Studio über das Verhältnis der Verbraucher zu den Versicherungen

Frauen hören eher auf Tipps und Empfehlungen, während Männer sich mehr online orientieren.

Dies so etwa und mehr ergab eine sehr interessante Studie über das Verhältnis der Kunden zu den Versicherungen.

Herausgegeben von TOMORROW FOCUS Media GmbH aus München.