Panorama: Maschi hatte SPD bespendet, um Lafontaine zu verhindern

Die Hannover-Connection um AWD-Gründer Maschmeyer und den smarten Kanzler-Darsteller Gerhard Schröder ist um eine Nuance reicher. Wie heute Abend Panorama (NDR) berichten wird, war Maschi aus politischen Gründen sehr großzügig zur Politik. Bereits der Süddeutschen hatte Maschi offenherzig gestanden, Lafontaine unbedingt verhindern zu wollen.

Im Zusammenhang mit der Spende fällt auch der Name des glücklosen Kanzlerkandidaten Steinmeier. Der war in der Regierung Schröder übrigens zuständig für die Geheimdienste, wo Falschspiel als solides Handwerk betrachtet wird.

Angebote aufschwatzen müssen

Süddeutsche Zeitung :

„Seit Anfang des Jahres haben sich 20 Mitarbeiter von France Télécom das Leben genommen, im Schnitt jeden Monat mehr als zwei.

Anderswo in Europa werden solche Selbstmorde von den Unternehmen einfach verschwiegen.

Viele würden nicht damit fertig werden, so die Gewerkschaften, statt im Außendienst auf einmal unter Zeit- und Erfolgsdruck in einer Telefonzentrale zu sitzen und etwa Kunden Angebote aufschwatzen zu müssen.“

Angebote „aufschwatzen zu müssen“, aber gerade auch wirtschaftliche Probleme, führen auch mitunter in Deutschland zu Suizidfällen. Wir kennen große namhafte Unternehmen, deren einzelne Handelsvertreter auch vor einem finanziellen Desaster standen und keinen anderen Ausweg fanden. Auch hier sind Suizidfälle mit aktuellem Datum bekannt, die jedoch zahlenmäßig hinter den der France Telecom zurückliegen.

OLG Bamberg : Handelsvertreter der DVAG kein Einfirmenvertreter

Am 07.03.2011 entschied das Oberlandesgericht Bamberg, dass in einem Rechtsstreit der Deutsche Vermögensberatung gegen einen Vermögensberater das Landgericht zuständig sei.

Man stritt über die Zuständigkeit der Gerichte. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass der „neue“ Vertrag von 2007 hinsichtlich der Rechtsfolgen umstritten ist, ob hier der Vermögensberater als so genannter Ein-Firmen-Vertreter anzusehen sei. Dann nämlich ist das Arbeitsgericht zuständig.

Während das Oberlandesgericht Naumburg und Oberlandesgericht Braunschweig dies so sahen, hatte nun das Oberlandesgericht Bamberg eine andere Auffassung vertreten.

Gemäß Vertrag muss man der Gesellschaft die neue Tätigkeit mit allen erforderlichen Unterlagen anzeigen und nach 21 Tagen dürfe man dann tätig werden.

Das Oberlandesgericht sah es als gerechtfertigt an, wenn die DVAG eine gewisse Prüfungsdauer hat (21 Tage), um zu prüfen, ob die beabsichtigte anderweitige Tätigkeit gegen das Konkurrenzverbot verstoße.

Anmerkung des Verfassers: Dass die 21 Tage einer solchen Prüfung dienen, ist nicht ersichtlich. Schließlich steht der DVAG ein solches Prüfungsrecht doch nicht einmal zu. Die DVAG soll ja gerade nicht zustimmen dürfen.

Oberlandesgericht Bamberg Aktenzeichen 3 W 47/11 vom 12.04.2011

OLG Karlsruhe : Pauschale Vorschüsse dürfen nicht zurück gefordert werden

Am 18.02.2010 entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass pauschale Provisionsvorschüsse nicht zurückgefordert werden dürfen.

Wenn pauschale Provisionsvorschüsse zurückgefordert werden, führt eine solche Ausgestaltung faktisch dazu, dass dem beklagten Handelsvertreter die Möglichkeit zu einer eigenen außerordentlichen Kündigung genommen bzw. zumindest erheblich erschwert wurde. Das Recht der außerordentlichen Kündigung sollte nämlich gemäß dem Vertrag unberührt bleiben.

In diesem Fall waren die Vorschusszahlungen nicht nur etwa kurzfristig, gar im Sinne einer Anschubfinanzierung, sondern sehr langfristig und betraglich sogar ansteigend konzipiert.

Sie diente also einer langfristigen Bindung des Beklagten an die Klägerin und darin war eine Beschränkung von dessen Kündigungsfreiheit zu sehen. Die Vereinbarung war gemäß § 89 a Abs. 1 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 134 BGB nichtig.

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 18.02.2010 Aktenzeichen 1 U 113/09

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