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Die Badenia Bausparkasse hat kürzlich laut Welt-Online vom 13.1.2011 vor dem BGH eine weitere Niederlage kassiert. Mehr dazu hier.
Die Badenia Bausparkasse hat kürzlich laut Welt-Online vom 13.1.2011 vor dem BGH eine weitere Niederlage kassiert. Mehr dazu hier.
Von einem Treuen Leser :
„In Heidelberg ist Manfred Lautenschläger ein bekannter Mann. Dazu die Berliner Zeitung :
Er hat der Kinderklinik 13,8 Millionen Euro gespendet. Er ist Ehrensenator der Ruprecht-Karls-Universität, an der zweijährlich der mit 250 000 Euro dotierte Lautenschläger-Forschungspreis verliehen wird. In der Lautenschläger-Villa in Heidelberg-Handschuhsheim arbeitet eine Forschungsgruppe an einer Novellierung des deutschen Steuerrechts. Südlich von Heidelberg, in Leimen, der Geburtsstadt Boris Beckers, betreibt er ein Tennis-Center, an der Universität der Nachbarstadt Mannheim gibt es sogar einen Lautenschläger-Hörsaal. Und irgendwann wird wohl auch eine Straße seinen Namen tragen.
Ähnlich, wie Maschmeyer in Hannover, so genießt Manfred Lautenschläger also auch in der Region um Heidelberg seinen Ruf. Sicherlich auch bei den Juristen in der Richterschaft, die in diesen Regionen studiert hatten.
Bei MLP handelt es sich also um einen Finanzdienstleister, der in allen großen Städten und Universitätstandorten zu Hause ist.
Beliebte Zielgruppe von MLP sind Akademiker, bei denen man generell zunächst einmal davon ausgehen darf, dass diese eines Tages zu den Besserverdienenden der Gesellschaft gehören werden. Die Marschollek-Lautenschläger & Partner AG – so der ursprüngliche Name von MLP – mit Sitz in Heidelberg wurde bereits 1971 gegründet, anfänglich mit dem Anspruch, zuerst insbesondere Juristen in Finanzfragen zu beraten. Es wäre denkbar, dass diese Juristen heute so manchen Gerichtsvorsitz bei Streitigkeiten gegen MLP führen.
Kunden rekrutiert MLP an den Hochschulen. Das „trojanische Pferd“, mit dem man die angehenden Ärzte, Architekten, Juristen und Wirtschaftswissenschafter anspricht: Sie erhalten auf den ersten Blick kostenlose Bewerbertrainings, die ihnen beim Finden des ersten Jobs helfen sollen. Die Teilnahme an diesen Trainings wird dadurch „erkauft“, dass der Student auch über seine Finanzplanung beraten wird. Hier geht es dann relativ schnell um konkrete Modelle und Finanzprodukte. Das Unternehmen konzentriert sich dabei auf langfristige Finanzierungskonzepte.
Daher ist es nicht verwunderlich, wenn Lautenschläger als großer selbstloser Gönner der Universitäten auftritt.
MLP Gründer Lautenschläger im Universitätsrat der Uni Heidelberg:
Zitat:
Im Rahmen der Jahresfeier der Universität Heidelberg am 18.10.2008 erhielt Manfred Lautenschläger die Ehrendoktorwürde der Theologischen Fakultät.
Man will sich ja erkenntlich zeigen.
Selbstverständlich gehören auch Manfred Lautenschläger, respektive die MLP AG, zu den Freunden der Universität Mannheim.
Natürlich will MLP seinen Kundenkreis Akademiker nicht nur auf die Hochschulen um Heidelberg beschränken. Hierzu dienen auch Aktivitäten z.B. beim Deutschen Hochschulverband.
Das ist Marketing auf hohem Niveau analog Marschmeyer, um den „MLP-Kundenkreis Akademiker“ anzusprechen.“
Die Frauenquote soll jetzt auch in der Finanzdienstleistung kommen. Der Commerzbank-Aufsichtsrat wehrt sich. Hassknecht befürwortet dies – aber nur grundsätzlich.
In dem DVAG-Blog werden die Premiumgesellschaften AachenMünchener und Deutsche Bank hervorgehoben.
Die AachenMünchener ist eine „Tochter“ der Generali, wie auch die von der DVAG vertriebene Central.
Laut Handelsblatt taucht die Central jetzt in eine neue Werbekampagne ein und verteilt für die Vermittlung Sonderboni. Dies taten im letzten Jahr auch schon Axa, ARAG und Hallesche.
Versicherungsmakler kritisieren laut Handelsblatt, dass solche Aktionen die Beratungs-Unabhängigkeit bedrohen.
Am 19.08.2010 entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass einem Antragsteller die Zulassung als Versicherungsmakler verweigert werden darf, wenn dieser zuvor wegen unerlaubten Anbaus von Canabis in Tateinheit mit dem Verkauf des Betäubungsmittels in nicht geringen Mengen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde.
Gemäß § 34 d Abs. 1 GewO darf der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer, wer gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will. Gemäß Nr. 1 darf die Gewerbezulassung verweigert werden, wenn der Antragsteller innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung rechtskräftig wegen eines Verbrechens verurteilt wurde.
Der Antragsteller wandte ein, er habe sämtliche Verfehlungen seinerzeit zugegeben, und die Strafzeiten hätten nichts mit Delikten aus dem Bereich der Eigentums- oder Finanzkriminalität zu tun. Deshalb sei die Versagung für ihn ungerechtfertigt.
Das Gericht verwies jedoch auf die strenge Regelung des § 34 d Abs. 2 Nr.1 GewO. Die dort genannten Gründe habe der Gesetzgeber für so gewichtig befunden, dass die Annahme der Unzuverlässigkeit bei Verletzung eines der dort genannten Tatbestände besteht und dies rechtfertigt, die Ausübung des Gewerbes zu untersagen.
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19.08.2010, Aktenzeichen 1 M 73/10