3203 auf dem Weg

Betrüger verurteilt

Vor zwei Jahren berichtete ich über den widerwärtigen Fall eines damaligen DVAGlers, der die Leute u.a. mit Bauherren-Modellen über den Tisch zog. Ein Mann, der nur ein bisschen Geld sinnvoll investieren wollte, wurde derart belabert, dass er sich auf „bombensichere Geschäfte“ einließ – und bald darauf in die Privatinsolvenz ging, inklusive Verlust von Eigentumswohnung usw.

Mir fiel die Ehre zu, bei der Strafanzeige behilflich zu sein, die nunmehr zum Erfolg führte. Die DVAG interessierte sich für den Vorfall übrigens einen feuchten Dreck.

Und wieder mal das Arbeitsgericht

Am 16.08.2010 entscheid das Oberlandesgericht Hamm in einem Rechtsstreit eines Strukturvertriebs gegen einen Vermögensberater, dass nicht das Landgericht, sondern das Arbeitsgericht zuständig sei.

Damit schloss sich das Oberlandesgericht Hamm der Auffassung des Landgerichts Münster an, die von dem Vertrieb im Wege der Beschwerde angegriffen wurde.

Gegenstand dieser Entscheidung ist ein Vermögensberatervertrag aus dem Jahre 2002.

Ausbildungen, die uns gerade noch gefehlt haben

von RAin Britta Gedanitz

Die Ausbildung zum Diplom-Strukki war gestern.

Im alten Forum bei AWD-Aussteiger.de (noch nachzulesen bei noawd.net)
las sich das übrigens so:

„Seit Juli diesen Jahres absolviere ich ein vom AWD angebotenes duales
Studium zum Dipl. Kaufmann. Im Moment bin ich in der Praxisphase. Da
mir die Arbeit aber nicht gefällt und ich einen gewissen Druck bekomme
immer wieder neue Kontakte herzustellen(eigentlich habe ich nur die
Aufgabe, Kontakte für meine Führungskraft zu realisieren!), überlege
ich das Studium abzubrechen. Der AWD war hier aber sehr geschickt.
Falls ich aufhöre, muss ich für jeden Monat 650 € an den AWD
zurückzahlen (angeblich Studiengebühren, auch für die Praxisphasen, wo
ich garnicht an der Uni bin).“

Heute sind wir schon einen Schritt weiter. Endlich gibt es auch den
Master of Lobbyism.

Na, und wer unterrichtet das? Richtig, die zweite Hälfte von Maschi &
Berti.

Zwischen zwei Gerichtsterminen….

….durfte ich heute Zeuge eines spannenden Prozesses vor dem Landesarbeitsgerichts Hamm werden. Ich war im gleichen Saal direkt davor „dran“.

Dort ging es um die Kündigung eines Arbeitnehmers der Fritz Schäfer GmbH, der mit seinem Elektroroller auf dem Weg zur Arbeit liegen blieb und der daraufhin den Akku während der Arbeitszeit auflud. Schaden für den Arbeitgeber: 1,8 Cent. Der Arbeitgeber kündigte fristlos. Erstinstanzlich wurde die Kündigung bereits als unwirksam erachtet.

Das Landesarbeitsgericht Hamm vertrat die gleiche Ansicht. Wer 19 Jahre bei einem Unternehmen ohne Beanstandungen gearbeitet hat, dem darf nicht deswegen gekündigt werden.

Der Rechtsanwalt des Arbeitgebers trat daraufhin die Flucht nach vorne an und stellte einen Auflösungsantrag gemäß §§ 9, 10 KSchG. Er meinte, wegen des großen Presserummels und anderer betrieblicher Ereignisse sei die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar.

Urteil LAG Hamm 16 Sa 260/10