Österreich und Schweiz zum AWD

Unsportlich geht man in Österreich mit den AWD-Sammelklägern um: So meldet der Standard, dass die Constantia-Bank entsprechenden Kunden die Kontos dicht macht. Raue Sitten!

Die Schweizer Handelszeitung weist darauf hin, dass aus dem „unabhängigen“ AWD nun der „persönliche“ AWD wird. Außerdem interviewen die Herrn Behrens. Achtung: Den AWD-Behrens, nicht den Handelsvertreter-Blogger Behrens. Letzterer hätte anders geantwortet …

BFH : Umsatzsteuer im Strukturvertrieb?

Sind Provisionen, die ein Vermittler von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen aus der Vermittlung von Geschäften von Untervermittlern erhält, umsatzsteuerpflichtig?

Die gängige Praxis sah bisher keine Umsatzsteuerpflicht.

Der Bundesfinanzhof entschied jedoch am 30.10.2008 unter dem Aktenzeichen V R 44/07 anders. Die Richter waren nämlich der Ansicht, dass diese Provisionen des Handelsvertreters nur dann umsatzsteuerfrei gewesen wären, wenn er bei jedem einzelnen von seinen nachgeordneten Vermittlern abgeschlossenen Vertrag einen persönlichen Beitrag zur Vermittlung geleistet hätte.

Da der Handelsvertreter mit der eigentlichen Vermittlertätigkeit nichts mehr zu tun hatte – er betreute, schulte und überwachte schließlich nur noch Abschlussvermittler – müsse er jetzt auch Umsatzsteuer zahlen.

Schließlich, so das Gericht, sei der Zweck der Befreiung von der Umsatzsteuer, alles Erforderliche zu tun, damit zwei Parteien einen Vertrag schließen, an dessen Inhalt der Vermittler kein Eigeninteresse hat. Nur eine solche Tätigkeit sei eindeutig umsatzsteuerfrei. Eine solche Tätigkeit hatte der Kläger in dem obigen Verfahren jedoch nicht ausgeübt. Er hatte mit der eigentlichen Vermittlung nichts mehr zu tun.

Im Übrigen waren die Richter der Auffassung, dass ihre Entscheidung sowohl für die Vermittlung von Finanzdienstleistungen als auch auf die Vermittlung von Versicherungen anzuwenden sei.

Ob diese Entscheidung Auswirkungen darauf hat, ob solche Vertreter nun eine Erlaubnis gemäß § 34 d GewO benötigen, hatte das Gericht nicht zu entscheiden. Dies bleibt anzuwarten.

Möglicherweise sind dann Führungskarrieren im Versicherungsbetrieb auch wieder ohne Sachkundenachweis, Vermögensschadenshaftpflichtversicherung und Registereintrag möglich.

Die Entscheidung des BFH wirft viele Fragen auf.

Verständnis von Familie

Folgende Freigabe eines Briefes wurde uns durch einen Mandanten erteilt (ein Vermögensberater versuchte seit April, mit der … in Kontakt zu treten, um einen Aufhebungsvertrag zu bekommen und es wurde bis November nicht einmal geantwortet!) :

„sehr geehrter….., mein Mandant ist seit geraumer Zeit (berufsunfähig) erkrankt. Im Jahr 2008 hatte mein Mandant über einen Zeitraum von fast einem halben Jahr von der … kein Einkommen erzielen können.

Deshalb wandte er sich im April 2009 an die … mit der Bitte um kurzfristige Auflösung des Vermögensberatervertrages. Darauf erhielt er keine Antwort. Deshalb erinnerte er die … noch einmal mit Schreiben vom 20.05.2009 unter Fristsetzung zum 30.05.2009 daran. Ein ärztliches Attest wurde beigefügt. Wieder kam keine Antwort.

Mit anwaltlichem Schreiben vom 10.06.2009 wurde die … abermals angeschrieben und mitgeteilt, dass wenn sie wieder nicht antworten sollte, man stillschweigend von einer Aufhebung des Vertrages zum 30.06.2009 ausgehen wird. Auch hierauf kam keine Antwort…

Im August erfolgte dann ein Anruf des Anwaltes bei dem „Sachbearbeiter“ der … in .. (dieser hatte über seine Sekretärin den Rückruf zuvor versprechen lassen, aber nicht eingehalten). Man habe die Angelegenheit an die Anwälte abgegeben und weil man dort angeblich so langsam arbeiten würde, sei noch nichts geschehen, so die Erklärung des „Sachbearbeiters“).

Bis heute erfolgte von den Anwälten keine Antwort. Am 31.08.2009 wurde dann die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an die … gesandt. Die Deutsche Post bestätigt, dass die Kündigung am 04.09.2009 zugegangen ist…“

Im November kam ein „amtlicher Vordruck“ der …, wie sie ihn alle ausscheidenden Vermögensberater erhalten, dass der Vertrag zum Ende 2010 zu Ende gehen würde. Ein Hinweis auf den Wunsch der Vertragsbeendigung, ein Satz zu der Erkrankung war in dem Schreiben nicht enthalten.

Wie schrieb man in der Website:  „Wir sind eben durch und durch ein Familienunternehmen..“

LG Münster : Sparkasse Rheine muss 100.000 Euro zahlen

Wir berichten gerne, wenn auch mal etwas direkt vor unserer Haustür passiert.

Das Landgericht Münster hat gestern die Stadtsparkasse Rheine zur Zahlung von 100.000€ Zug um Zug gegen Rückgabe eines Wertpapiers verurteilt (Az.: 14 0 201/09).

Die Sparkasse muss nun den Kauf eines Investmentzertifikates aus dem Jahre 2007 rückabwickeln. Das Wertpapier wurde für 100.000€ erworben und hat inzwischen große Teile seines Wertes verloren. Es sollen nur noch etwa 70.000€ übrig sein.

Nach Ansicht der Richter hat die Sparkasse den Kunden nicht ausreichend über die Risiken, insbesondere einen drohenden Verlust des eingesetzten Kapitals, informiert. Er soll falsch beraten worden sein.

Ursprünglich habe er das Vermögen in einem Geldmarktfonds parken wollen. Die Stadtsparkasse habe ihn jedoch auf die Möglichkeit höherer Erträge hingewiesen und dann das Zertifikat angepriesen.

Sammelklage gegen den AWD eingereicht

Der Verein für Konsumenteninformation hat eine Sammelklage beim Handelsgericht Wien eingereicht. Dies berichtet die Wiener Zeitung am 19.09.2009. Wir hatten dies bereits berichtet.

Näheres dazu hier