Wenn der Finanzberater klingelt – Der falsche Traum vom großen Geld

Gestern ging es auf eine Art Betriebsausflug zu Kollege Behrens:

Zur Einstimmung gab es um 20.15 Uhr den am Badenia-Skandal angelehnten ZDF-Film mit dem RTLigen Titel Bis über den Tod hinaus. Dort geht es um Schrottimmobilien und entsprechende Kreditvermittlung, deren gekoppelte Vermittlung durch einen Finanzvertrieb besorgt wurde. Auch, wenn es im Film manchmal etwas plakativ dargestellt wurde, haben die Autoren kaum übertrieben. Während der Bösewicht hier eher ein mittelständischer Unternehmer war, wäre es nicht falsch gewesen, hier diese Massenorganisationen wie die Strukturvertriebe zu thematisieren, bei denen gruppendynamischer Druck aufgebaut wird.

Die Hauptperson entschließt sich, undercover so eine Strukkibude aufzuklären. Ich musste schmunzeln, denn als ich vor vier Jahren zu diesem Thema zu recherchieren begann, hatte ich auch mit dem Gedanken gespielt, spaßeshalber eine entsprechende „Grundausbildung“ zu absolvieren und dann im Stil von Günther Wallraff drüber zu berichten …

Danach kam dann die WDR-Doku über die DVAG mit einem Schuss AWD. Wir, die Handelsvertreter-Blogger, hatten dieses Produktion vor und hinter den Kulissen mitbetreut. Sofort nach der Sendung setzte dann auch gleich der übliche Abwehrzauber im Internet ein:

„Einzelfälle!“,“Einseitig!“, „Schwarze Schafe gibt es überall!“, „Persönlich Gescheiterte“ usw.

Unfug.

Die beiden letztlich vom WDR ausgewählten Ex-Handelsvertreter waren absolut repräsentativ, die Fälle sogar eher unspektakulär. Beide waren über 5 bzw. 19 Jahre dabei gewesen, was schon recht lange ist, denn in Finanzstrukturvertrieben hält es ein Großteil keine 12 Monate aus. Wie nahezu alle derartigen Aussteiger, die bei uns aufschlagen, nahmen auch die beiden portraitierten Leute ihre Unternehmen als Familie war und glaubten an die gefeierten Firmenpatriarchen. Es ist absolut typisch für die DVAG, dass Handelsvertreter, die plötzlich in finanzielle Nöte kommen, sich in einer für Außenstehende naiv wirkenden Weise mit persönlichen Briefen an den als eine Art Weihnachtsmann empfundenen „Doktor“ wenden – und dann keine Antwort bekommen.

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Ausgleichsanspruch nach 89 b Abs. 3 Nr. 2 HGB ?

In § 89 b Absatz 3 Nr. 2 HGB steht, dass ein Handelsvertreter dann keinen Ausgleichsanspruch hat, wenn der Unternehmer den Vertretervertrag aus wichtigem Grund gekündigt hat. Es kommt mithin darauf an, ob der Handelsvertreter sich schuldhaft Verhalten hat und ob dies die fristlose Kündigung gerechtfertigt hat.

Was ist aber wenn sich erst nach Vertragsende herausstellt, dass sich der Handelsvertreter vertragsbrüchig verhalten hat?

Kann der Ausgleichsanspruch auch dann ausgeschlossen sein, wenn das schuldhafte Verhalten des Vertreters nicht der eigentliche Grund für die Kündigung war?

Konkret hatte sich der BGH damit zu beschäftigen, ob die Firma Volvo einen solchen Ausgleichsanspruch zu zahlen hatte, nachdem bekannt wurde, dass der Vertragshändler sich in großem Umfang angeblich unberechtigt Zuschüsse verschafft haben soll.

Der BGH hatte darauf auch keine Antwort und hatte die Angelegenheit nunmehr mit Vorlagebeschluss dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.

Versiko hat fertig

Der „ökologische Finanzdienstleister“ Versiko setzt seine Handelsvertreter künftig „freilaufend“. -> TAZ-Artikel.

Qualitätsverbesserung durch Weitergabe der Bestandsprovision

Qualitätsverbesserung, Kundenfreundlichkeit, ehrliche Beratung… Dies sind immer wieder Schlagworte, mit denen sich Vertreter aller Sparten in der Finanzdienstleistungsbranche beschäftigen. Transparenz wird gefordert, bessere Beratungen, weg von den bisherigen Strukturen.

Ein Leser gab nun eine lobenswerte Anregung, wie doch schon durch eine kleine winzige Veränderung ein großer Schritt in diese Richtung gegangen werden kann. Er schrieb wie folgt:

Finanzvertriebe leben bei Versicherungsprodukten auch von Bestandsprovisionen (Betreuungsprovisionen).

Diese Provisionen sind ein Ausgleich für die Betreuung der Kunden, eine Art Serviceentlohnung, indem man sich um die Verträge z.B. im Versicherungsfall auch kümmert.

Nun wäre es doch am verbraucherfreundlichsten, derjenige dürfte sich um Verträge kümmern und würde dafür entlohnt, wem der Kunde am meisten als Ansprechpartner vertraut und wem er als kompetentesten Berater betrachtet.

Das wird aber in der Praxis nicht so gehandhabt. Die Vertriebe als Ursprungsvermittler behalten die Bestandsprovisionen, die Versicherungsgesellschaften decken die Vertriebe und verweigern, die Betreuungsprovision an den tatsächlichen Betreuer zu leisten.

Bei Versicherungskonzernen steht dieses Thema ganz unten auf der Agenda. Offensichtlich möchten Sie sich auch nicht mit den Vertrieben anlegen.

Hier würde sich eine Qualitätsverbesserung allein dadurch ergeben, dass der Kunde/Verbraucher das Recht hätte, darüber zu bestimmen, wer seine Verträge betreuen und dafür Bestandsprovisionen erhalten soll.

DVAG, AWD, MLP, OVB usw. geben die Betreuungsprovisionen aber nicht weiter. Sie bieten allenfalls eine Korrespondenzmaklerschaft an, d.h. der Vermittler darf für den Kunden arbeiten, ohne dafür entlohnt zu werden. Die Provisionen gehen dennoch an die Vertriebe.

Wir können uns diesen Forderungen nur anschließen und die Branche ermutigen, diesen kleinen, ersten Schritt im Sinne einer besseren Kundenbetreuung zu wagen.

Financial Times über provisionshonorierte Versicherungsvermittlung

Wenn immer Herbert Fromme von der Financial Times zur Feder greift, lohnt sich die Lektüre. Wussten Sie, dass wir doppelt so viele Versicherungsvermittler haben wie Ärzte?

„Aussitzen hilft nicht“